saeschmaen79 Geschrieben 14. April 2016 Teilen Geschrieben 14. April 2016 bzgl Erdo-Wurst https://www.der-postillon.com/2016/03/erdogan-beleidigte-leberwurst.html?m=1 Hat er schön gemacht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OCV Geschrieben 14. April 2016 Teilen Geschrieben 14. April 2016 Ui, kein OCV Programm (als SV Fighter aber sehr wertgeschätzt) Liegt daran, dass es ein thema ist, wo ich mich eher nicht so sehr reinsteigern kann, da ich weder fan vom böhmermann noch vom sultan bin ;p Wenn ich mich aber für eine seite entscheiden müsste, dann immer für die meinungs- und satire freiheit, schliesslich werden fast alle staatschefs der welt ständig aufs korn genommen, von obama bis abe! Nur erdogan macht einen auf grosses kleinkind und beharrt jetzt auf einmal selber auf rechte, die er seinem eigenen volk ja nichtmal selber einräumt... man erinnere sich an die twitter DNS block geschichte, diese lässt nur 2 ergebnisse zu: 1. Erdogan hielt sein volk für zu dumm zum sch**ssen so nach dem motto "die wissen nicht wo man im handy oder pc einen custom dns server wie zB google dns einstellen kann - fazit: ungeeigneter regierungschef 2. Erdogan hatte selber null dunst von IT und wusste selbst nicht, dass man per custom dns wieder auf twitter drauf kann - fazit: noch ungeeigneterer regierungschef Aber wie ich merkel einschätze wird sie sich wieder für das wohl anderer staatschefs und gegen das wohl des deutschen bürgers stark machen wie in der flüchtlingskrise und böhmermann nicht schützen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nooby Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 (bearbeitet) https://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/8377300/berlin-ermoeglicht-strafverfolgung-gegen-jan-boehmermann.html Jetzt ist man auf einmal auch ganz plötzlich der Meinung, dass der Paragraph 103 des StGBs "entbehrlich" ist.... Bearbeitet 15. April 2016 von Nooby Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Snoop_ Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 ... armes Deutschland... Danke Frau Erdogan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
whitebeard45 Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 ... armes Deutschland... Danke Frau Erdogan Warum denn? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Warum denn? wahrscheinlich weil frau merkel dem antrage der türkei auf strafverfolgung zugestimmt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Snoop_ Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 (bearbeitet) Warum denn? hast du dir die Begründung von der Merkel angehört - da bekomme ich ehrlich das kotzen https://m.n24.de/n24/d/8377098/jetzt-live-bei-n24--merkel-gibt-erklaerung-zu-affaere-boehmermann-ab.html mit dem Flüchtlingsabkommen hat sie sich meiner Meinung nach zu Marionette von türkischen Möchtegern gemacht. Bzw widerspricht sie sich selber in ihrer Begründung - fasselt was, dass Journalisten in der Türkei unterdrückt werden und sie das besorgt und dann schafft es Erdogan selbst in Deutschland Journalisten zu unterdrücken mit Hilfe unserer Bundesregierung - Jetzt ist man auf einmal auch ganz plötzlich der Meinung, dass der Paragraph 103 des StGBs "entbehrlich" ist.... aber trotzdem lassen sie es zum Abschluss nochmals zu Bearbeitet 15. April 2016 von guuhlio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
whitebeard45 Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 (bearbeitet) hast du dir die Begründung von der Merkel angehört - da bekomme ich ehrlich das kotzenhttps://m.n24.de/n24/d/8377098/jetzt-live-bei-n24--merkel-gibt-erklaerung-zu-affaere-boehmermann-ab.html mit dem Flüchtlingsabkommen hat sie sich meiner Meinung nach zu Marionette von türkischen Möchtegern gemacht. Ja, habe ich. Was ist an der Begründung denn falsch? Bzw widerspricht sie sich selber in ihrer Begründung - fasselt was, dass Journalisten in der Türkei unterdrückt werden und sie das besorgt und dann schafft es Erdogan selbst in Deutschland Journalisten zu unterdrücken mit Hilfe unserer Bundesregierung - Es ist keine Unterdrückung, wenn man für eine rechtswidrige Tat verurteilt wird. Ob die Aktion von Böhmermann rechtswidrig war oder nicht ist alleine Sache der Justiz. Es ist nicht Sache der Bundesregierung und auch nicht des ZDF. Das hat etwas mit Gewaltenteilung zu tun. Es wäre sehr viel bedenklicher, wenn die Exekutive (die Bundesregierung) über Belange der Judikative entscheiden würde. Und ob die Aktion rechtswidrig war oder nicht ist auch nicht so unumstritten, wie einige das gerne hätten. Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit sind nicht unbegrenzt. Jetzt liegt der Ball bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die werden jetzt ermitteln und vielleicht (!) Klageerheben, wenn sie auch glaubt, dass das rechtswidrig war. Sie könnte aber auch, wenn etwas Gras über die Sache gewachsen ist das Verfahren einstellen. Und ansonsten wird es zu einem Prozess kommen der zu 99% beim Bundesverfassungsgericht landen wird. Also es ist bisher gar nichts passiert. EDIT: Zu §103 StGB. Dieser Paragraph ist eig. eineder Karteileichen des dt. Rechts, die nur alle Jubeljahre ausgegraben wird. Im Studium sieht man den z.B. gar nicht. Es ist jetzt nicht so erstaunlich, dass bisher kein Mensch daran gedacht hat den abzuschaffen. Bearbeitet 15. April 2016 von whitebeard45 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dragarock Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Die einzig richtige Entscheidung von Merkel. Somit geht Deutschland mit gutem Beispiel voran und zeigt der Türkei, wie man es RICHTIG macht. Und zwar nicht, indem die Regierung darüber entscheidet (so wie in der Türkei nach Lust und Laune), sondern daß der Fall ordentlich geprüft/verhandelt wird, und zwar von der unabhängigen deutschen Justiz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Matzn Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Was ich an diesem Paragrafen etwas sonderbar finde, dass man auf Paragraf 104a (ein nachträglich eingeführter also) zurückgreifen und darauf warten muss, dass die Bundesregierung ihr Einverständnis gibt. Ansonsten ist es ein gutes Recht von jedem, eine gefühlte Beleidigung zu beanzeigen und prüfen zu lassen. Ich sehe das nicht so eng oder gar als Einschränkung der Pressefreiheit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Die einzig richtige Entscheidung von Merkel. Somit geht Deutschland mit gutem Beispiel voran und zeigt der Türkei, wie man es RICHTIG macht. Und zwar nicht, indem die Regierung darüber entscheidet (so wie in der Türkei nach Lust und Laune), sondern daß der Fall ordentlich geprüft/verhandelt wird, und zwar von der unabhängigen deutschen Justiz.Das sehe ich genauso, meiner Meinung nach die richtige Entscheidung. In unserem Land urteilen Richter und keine Bundesregierung.Was ich an diesem Paragrafen etwas sonderbar finde, dass man auf Paragraf 104a (ein nachträglich eingeführter also) zurückgreifen und darauf warten muss, dass die Bundesregierung ihr Einverständnis gibt.Ansonsten ist es ein gutes Recht von jedem, eine gefühlte Beleidigung zu beanzeigen und prüfen zu lassen. Ich sehe das nicht so eng oder gar als Einschränkung der Pressefreiheit. Das die Regierung ihr Einverständnis geben muss verstehe ich auch nicht. Im Endeffekt urteilt ja das Gericht ob es eine Straftat war oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
whitebeard45 Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 (bearbeitet) Ich glaube der Grund dafür ist, dass mit diesen Normen nicht nur die Ehre/das Ansehen/die Integrität der Beleidigten/Verletzten geschützt werden soll, sondern auch das Rechtsgut der "diplomatischen Beziehungen der BRD". § 104 a StGB greift ja auch nur, wenn die BRD auch diplomatische Beziehungen zu dem Land unterhält. Das heißt die Bundesregierung wäre abstrakt auch ein Geschädigter. Aber es ist zugegebener Maßen sehr ungewöhnlich. Bearbeitet 15. April 2016 von whitebeard45 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Snoop_ Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Eine Beleidigungsanzeige nach Paragraf 185 StGB kann ja jedermann stellen - wie es Herr DingsBums ja schon gemacht hat ist ja auch sein gutes Recht - nur sehe ich den Antrag nach 103 als Riesen großes Politikum - denn ich glaube kaum, dass - wenn eine Strafverfolgung eingeleitet wird, die Strafandrohung von 3 Jahren ausgelotet wird - aber Frau Merkel wird schon ihren Grund haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Man sollte aber nicht vergessen, dass sich Jan Böhmermann mit diesem kindischen und eher einem Bushido-Lied näherliegenden, als Satire zu sein, Gedicht in diese Lage gebracht hat. Für Merkel ist das Problem ja nicht nur, dass sie momentan auf Erdogan angewiesen ist, sondern, dass es ein durch "Zwangs"gebühren bezahlter "Angestellter" eines öffentlich-rechtlichen Senders ist, der dies vorgetragen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
whitebeard45 Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Eine Beleidigungsanzeige nach Paragraf 185 StGB kann ja jedermann stellen - wie es Herr DingsBums ja schon gemacht hat ist ja auch sein gutes Recht - nur sehe ich den Antrag nach 103 als Riesen großes Politikum - denn ich glaube kaum, dass - wenn eine Strafverfolgung eingeleitet wird, die Strafandrohung von 3 Jahren ausgelotet wird - aber Frau Merkel wird schon ihren Grund haben. Der § 103 StGB ist eine spezielle Variante der Beleidigung nach § 185 StGB. Sie wird härter bestraft als die Beleidigung nach § 185 StGB. Und diese Variante kann hier erfüllt sein. Aus Sicht von Erdogan ist es sinnvoll nach § 103 StGB anzuzeigen anstatt "nur" nach § 185. Was hätte die Kanzlerin denn deiner Meinung nach machen sollen? Das Ersuchen ablehnen? Mit welcher Begründung? Böhmermann wird für die Aktion, wenn er denn verurteilt wird, maximal eine Geldstrafe zu X Tagessätzen bekommen. Aber wenn er verurteilt werden würde geht es sowieso hoch bis zum BVerfG. Ob die Staatsanwaltschaft bis zum BVerfG gehen würde bleibt abzuwarten. Für Merkel ist das Problem ja nicht nur, dass sie momentan auf Erdogan angewiesen ist, sondern, dass es ein durch "Zwangs"gebühren bezahlter "Angestellter" eines öffentlich-rechtlichen Senders ist, der dies vorgetragen hat. Hmm, ich denke nicht, dass es ein rechtliches oder politisches Problem ist, weil hier ein öffentlich-rechtlicher Sender beteiligt ist. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind ein rechtlich besonderes Konstrukt. Sie sind aber staatsfern (ja, hier kann man ewig diskutieren). Die Bundesregierung hat keinen direkten inhaltlichen Einfluss auf das Programm des ZDF. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Hmm, ich denke nicht, dass es ein rechtliches oder politisches Problem ist, weil hier ein öffentlich-rechtlicher Sender beteiligt ist. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind ein rechtlich besonderes Konstrukt. Sie sind aber staatsfern (ja, hier kann man ewig diskutieren). Die Bundesregierung hat keinen direkten inhaltlichen Einfluss auf das Programm des ZDF. Mir ist das schon klar. Ob es dem geneigten Erdogan-Anhänger auch klar ist? Frau Merkel meinte ja mit der Aussage die Flüchtlinge nach Deutschland zu holen auch nicht alle, sondern primär erst mal die, die in Budapest vagabundierten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
whitebeard45 Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Mir ist das schon klar. Ob es dem geneigten Erdogan-Anhänger auch klar ist? Wahrscheinlich nicht, die werden sich durch solche Fakten sicher nicht beirren lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Wahrscheinlich nicht, die werden sich durch solche Fakten sicher nicht beirren lassen. Das sowieso nicht. Die Russen haben jetzt ja wieder mit der Süddeutschen den Vogel abgeschossen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
whitebeard45 Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Die Russen haben jetzt ja wieder mit der Süddeutschen den Vogel abgeschossen. Ja, das stimmt. Aber man hatte immerhin die Größe diesen Fehler einzugestehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Snoop_ Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 @whitebeard mag sein, dass hier meine Neutralität ein wenig in Mitleidenschaft gezogen wurde, da Herr Erdogan die Unsympathie in Person ist - und es schon mit dem Video von extra3 angefangen hat, dass er sich aufführt wie Rumpelstilzchen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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