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Lob, Fehler & Verbesserungsvorschläge: Forum & Allgemein


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Das wird sich Lucky ansehen müssen, aber vielleicht hast du ein paar mehr Infos: Wo willst du das Bild hochladen, welches Bild ist es (Dateiendung, Speichergröße, Abmessungen), welcher Browser und bist du dauerhaft eingeloggt?

Firefox in der neusten Version, dauerhaft eingeloggt.

Datei war ein JPG 1024 mal 768 Pixel. Größe knapp 200 KB. war einfach ein normals bild das ich mit na Kamera gemacht hab und dann eben verkleinert (mit GIMP)

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Maximale Größe97,7 KBMaximale Dimensionen600 x 600 Pixel

Bilder, die die Maximalwerte überschreiten, werden automatisch verkleinert, sofern das möglich ist. Um eine bessere Qualität zu erreichen, sollten die Bilder jedoch vor dem Hochladen entsprechend verkleinert werden.

Vielleicht liegt es daran, verkleinere das Bild mal.

Bei mir stehen zwar andere Formate und Größen..aber danke :smile:

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Wichtige Frage an das Team:

Am 1.1.2011 tritt ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft die vorsieht Websietes (Blog, Foren) mit einer Sendezeitbegrenzung und Alterskennzeichnung zu versehen.

Ich geb mal den kompletten Link als Zitat an.

Am 1.Januar 2011 wird in Deutschland ein neues Jugendmedienschutz-Gesetz in Kraft treten, welches vorsieht Online-Inhalte (Webseiten, Blogs, Foren, etc.) mit einer Sendezeitbeschränkung und Altersfreigabe zu versehen. Die Klassifizierung einer Website - oder einzelner Inhalte - kann vom Webseiten-Betreiber freiwillig getroffen werden. Webseiten, die keinerlei jugendgefährdenden Inhalte (ob in Bild-, Ton- oder Schriftform) bereitstellen, müssen diesem demnach nicht nachkommen.

Dies gilt nur für Seiten, deren Content für jeden User unter 12 Jahren geeignet ist. Für viele Filmwebseiten wird dies zweifelsohne problematisch, denn Inahlte ab 16 Jahren müssen dann mit technischen Schutzvorrichtungen oder Sendezeitbeschränkungen versehen werden. Theoretishc gilt dies bereits für eine Filmbesprechung eines aktuellen Actionfilms, die zudem mit weiteren Medien-Inhalten (Trailer, Filmbilder, etc.) versehen ist.

Zitat (FSM.de):

Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.

Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5 JMStV-2011 zu wählen:

* die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder

* Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die Kennzeichnung mit einer Altersstufe)

Somit gilt für Webseiten ein Altersfreigaben-System mit dem Stufen "für alle Altersklassen", "ab 6", "ab 12", "ab 16" und "ab 18". Webseiten-Betreiber werden dazu aufgefordert ihre eigenen Inhalte dementsprechend zu klassifizieren, so dass eine vorab entwickelte Software, die z.B. von Eltern auf dem Heimrechner installiert wird, die Website dem minderjährigen Nachwuchs nicht anzeigen kann. Sollte ein Website-Betreiber aber wider besseren Wissens seinen eigenen Inhalten eine bspw. zu geringe Altersfreigabe verpasst haben, dann kann von den Aufsichtsbehörden ein Bußgeld verhängt werden.
Zitat (FSM.de):

Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.

Das Kuriose: bis zum heutigen Tage gibt es noch keine Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungsstandards, die dieses Gesetz stützen. Hierzu müssen sich erst einmal die verschiedene Institutionen unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), der zentralen staatlichen Stelle, einigen. Wann dies geschehen wird, steht wohl noch in den Sternen. Das Gesetz - und somit die gesetzliche Verpflichtung für Webseiten-Betreiber, tritt allerdings bereits in 30 Tagen in Kraft.

Ebenfalls müssen Online-Inhalte einen Jugendschutzbeauftragten anstellen - oder bei weniger als 50 Mitarbeitern - bspw. der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.

Zitat (InternetWorld.de):

Laut dem Entwurf müssen sämtliche geschäftsmäßigen Anbieter zudem einen Jugendschutzbeauftragten für das Webangebot benennen und diesen auf der Webseite ausweisen. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Pageimpessions im Monat können dem entgehen, indem sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.

Viele Webseiten- und Blog-Betreiber fürchten nun eine Abmahnwelle seitens findiger Rechtsanwälte, weswegen sie das Risiko erst gar nicht eingehen.

Laut der Website InternetWorld.de hat das VZlog, immerhin der offizielle Blog der Studi- und MeinVZ-Netzwerke, bereits angekündigt seinen Dienst zum Ende des Jahres einzustellen. Die Blogs Isotopp, zuendelkind und die Thüringer Blogzentrale wollen diesem folgen.

Webseiten- oder Blogbetreiber sollten sich also bis zum 01.Januar 2011 zumindest juristisch informieren oder gar beraten lassen.

Bedeutet das auch für euch das ihr sowas machen müsst?

Quelle

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Warum ist der "Suche/Biete ab 18" nicht getrennt wie der normale Marktplatz? Wäre doch sicher ein wenig übersichtlicher, oder?

Mir kam doch grade mal wieder was.

Wurde bestimmt schonmal vorgeschlagen?

Wäre es möglich eine Nachrichtenverfolgung bei PN´s (nicht itrader)zu implantieren? In vielen anderen Foren ist sowas ne standartfunktion.

So kann man sehe ob der ander die Pn schon geöffnet hat oder nicht.

Das Häckchen bei "Lesebestätigung anfordern" setzen

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Warum ist der "Suche/Biete ab 18" nicht getrennt wie der normale Marktplatz? Wäre doch sicher ein wenig übersichtlicher, oder?

Hat mir niemand geantwortet. :smile:

Edit: wäre es auch Sinvoll Leitfaden-ersteller geprüfte Änderungen machen zu lassen? Das zum bsp. Ich einen Fehler (Rechtschreibung, kaputte Videolinks usw.) an meinem Leitfaden entdecke und dann das schnell ändere und das dann jemand aus dem Leitfaden Team "sichten" kann und die Änderung Freigeben kann. Dann erspare ich mir das postem im "Tipps und Änderungen" Theard.

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Weder muss schon das MK Forum geschlossen werden, noch sind schon alle Versionen verboten bzw indiziert.

Da brauch man hier net sinnlos auf'm Tisch klopfen, die Admins wissen das schon sehr genau, wann sie was schliessen muessen.

Also soll man warten bis in 5 Jahren auch die letzte Version Indiziert ist? Fakt ist das eine Version indiziert ist und die anderen wegen inahltsgleichheit folgen (wenn auch nicht sofort)

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Ja, aber worauf möchtest Du hinaus? Sollen wir das Forum jetzt schon schließen, weil das Spiel "irgendwann" in Deutschland auf dem Index landet? Es ist doch für uns alle sinnvoller, es so lange wie möglich offen zu lassen, wenn die Möglichkeit dazu besteht, oder nicht?

Das spiel ist doch schon Indiziert!?

Ich hab nirgentwo genaue Regeln gesehen welche Version indiziert werden muss wenn ein Forum geschlossen wird. Vlt. Sollte man welche einführen.

Das sehe ich ganz genau so.

Jetzt kann man sich noch Tipps und Hilfen holen aus´m Forum aber sobald es geschlossen wird, kommt man nur noch sehr schwerlich an sowas ran.

Fuer mich sind solche Kommentare hier wieder nur Wichtigtuerei aus blankem Egoismus heraus.

Da wird null an Andere gedacht und hauptsache es betrifft einen nicht selbst. Da faellt mir nix mehr zu ein.

Mir könnts ja relativ egal sein, weil ich nur noch wenig Trophies brauche und die alle ganz gut allein holen kann oder wenn nicht ists auch schnuppe. Aber andere brauchen eben die Hilfen oder Verabredungen und was auch immer. Da kann man ruhig mal an diese denken und sich net um Spiele kuemmern die man selbst nicht hat oder wo man denkt man brauch keine Hilfe in Anspruch nehmen.

@ Sebastian

Weder Egoismus noch Wichtigtuerei, sonder ich hab nur darauf Hingewiesen aber wenn sowas verboten ist.

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