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IGNORIERT

Kauf betrug


dennis-0211

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also ich hatte auch mal das vergnügen das ich n storno auf ne überweisung brauchte und da bin ich am nächsten tag zur bank und wollt das machen.. ging aber nicht, nur bankeinzug sagten die..

vllt. war das früher mal so mit den 14 tagen..

trotzdem muss er auf jeden fall zur bank gehen und da was versuchen.. egal was wir hier so zusammenfaseln..

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Nein, geht nicht. Was du überwiesen hast, kannst du nicht zurückholen. Es geht nur bei Bankeinzug.

Doch es geht die Banken wollen das aber meistens nicht machen und sagen dann leichtfertig geht nicht :dozey:

Wenn du den Betrug nachweisen kannst kann die Bank das Geld zurückholen ;)

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Wenn du den Betrug nachweisen kannst ...

das ist aber auch leichter gesagt als getan..

den beweis über den handel kann er ja noch erbringen, quasi mit nem screenshot der mail.. wobei einem da mit photoshop ja auch alle möglichkeiten zur verfügung stehen..

dann müsste er ja noch beweisen das er die ware wirklich nicht bekommen hat..

schwierige sache das..

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Überweisungen gehen nicht zurück sonst hätten Verkäufer keine Sicherheit und würden das nicht oft anbieten.

Jeder könnte sich sein Geld zurückholen wenn man die Ware hat o_O

Eine Abmachung über PSN-PNs ist auch nicht bindend.

Also Fotos werden nicht viel bringen, außerdem kann er ja melden das er die Spiele abgesendet hat aber die Post Mist baute.

Sry, aber das war einfach naiv von dir soviel Geld blind zu überweisen,

drück dir aber die Daumen das sich das noch einrenkt.

Anzeigen kannst du es ja trotzdem.

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Überweisungen gehen nicht zurück sonst hätten Verkäufer keine Sicherheit und würden das nicht oft anbieten.

Jeder könnte sich sein Geld zurückholen wenn man die Ware hat o_O

Eine Abmachung über PSN-PNs ist auch nicht bindend.

Also Fotos werden nicht viel bringen, außerdem kann er ja melden das er die Spiele abgesendet hat aber die Post Mist baute.

Sry, aber das war einfach naiv von dir soviel Geld blind zu überweisen,

drück dir aber die Daumen das sich das noch einrenkt.

Anzeigen kannst du es ja trotzdem.

Ich hatte diesen Fall selber schon und nach vielem hin und her wurde die Überweisung storniert und ich bekam mein Geld wieder!

http://www.piloh.de/zurueckbuchen-ueberweisung.html :smile:

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Also,ich spreche nun aus erfahrung!

1. Überwiesenes geld ist nicht mehr einforderbar,nur bei abbuchungen!

2. Hatte selbst so einen fall,bei dem es um geld,konsolen & games ging!habe über 50 seiten icq-verlauf ausgedruckt,alle rechnungen,screenshots mit zur polizei gebracht.die wartezeit bei den bullen war länger als die befragung!bin dann zum rechtsanwalt gegangen.auch er hat gesagt,dass das nicht wirklich was vor gericht zur aufklärung dient.du musst leider das geld unter lehrgeld abbuchen und dich von so komischen geschäften fern halten!

Um welchen betrag handelt es sich,wenn man fragen darf?

Bei mir ging es damals um rund 800-900€...

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Ich will hier niemandem zu nahe treten, aber eine Überweisung (nicht zu verwechseln mit einer Lastschrift) kann man NICHT zurückholen, wenn der Auftrag die eigene Hausbank bereits verlassen hat, sprich schon gebucht ist. Seit neuestem müssen Bank nichtmal mehr die Kontonummer und den Kontoinhaber verifizieren; schaut mal in die letzten AGB eurer Hausbank an, die musstet ihr gegenzeichnen.

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ich arbeite bei ner bank

das einzige was deine bank machen kann bei einer überweisung, ist die empfänger bank kontaktieren und die bitten, sich bei dem empfänger zu melden und ihn widerrum bitten das geld zurück zu überweisen... ein enormer aufwand für die banken für etwas, das du rechtmäßig in auftrag gegeben hast ->

eine überweisung ist ein von dir erteilter auftrag, der korrekt ausgeführt werden muss. geschieht dies, hat sich die aufgabe bzw die pflicht der bank erledigt.

bei einer lastschrift (abbuchung, die aufgrund einer von dir an den zahlungsempfänger erteilten einzugsermächtigung erfolt) hat man 6 wochen zeit rückbuchen zu lassen (kp ob sich das schon geändert hat mit den neuen sepa lastschriftbedingungen, müsste ich nachschlagen)

du kannst gerne zu deiner bank gehen und dir dort im prinzip das gleiche anhören, ich bezweifle dass die etwas anderes machen werden

geh am besten (zu einem anwalt und) zur polizei

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Hab ihn nochmal angeschrieben, worauf er meinte, dass er nicht weiß, warum sein kumpel die games nicht versendet. Er hat mir angeboten, seine games zu versenden aber erst am dienstag, da er private probleme hat. Bin mir da aber noch sehr unschlüssig, ob er es wirklich macht...

Warten wir mal ab!

Edit: vielen dank für die ganzen beiträge, sind wirklich sehr informative und hilfreiche posts dabei! :)

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Hab ihn nochmal angeschrieben, worauf er meinte, dass er nicht weiß, warum sein kumpel die games nicht versendet. Er hat mir angeboten, seine games zu versenden aber erst am dienstag, da er private probleme hat. Bin mir da aber noch sehr unschlüssig, ob er es wirklich macht...

Warten wir mal ab!

Edit: vielen dank für die ganzen beiträge, sind wirklich sehr informative und hilfreiche posts dabei! :)

Dann setze ihm eine Frist, am besten per Mail oder wie auch immer, das du es schriftlich hast, bis, sagen wir Samstag, bis dahin sollten die Spiele wieder bei dir sein, wenn er sie Dienstag oder Mittwoch versendet.

Droh ihm damit, sollte er meinen, das er sich nicht dran hält, wirst du rechtliche Schritte einleiten. Wäre optimal, wenn du eine Rechtschutz hast, ggfls. auch bei der Polizei anzeigen.

Aber vielleicht ist es auch wirklich von ihm und seinem Kumpel die Seite nur dumm gelaufen, nicht immer, wo alles quer läuft, will einer einen über den Tisch ziehen. Deswegen erstmal eine Frist setzen.

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ich stimme dir teilweise zu, duke..

ich sags mal ganz dreist..

wenn sein psn kollege nur so ein semi-bräsiger abzieher sein sollte, (so wie mir das jetzt über alle bisheringen infos vorkommt) dann wäre es vllt. besser ihm diese bestätigung

Er hat mir angeboten, seine games zu versenden aber erst am dienstag, da er private probleme hat.
nochmal per e-mail zu entlocken, und dabei nicht das ganze als auftragsbestätigung zu "verkleiden"..

dann könnte er nämlich den braten wittern..

daher vllt. auch eher nicht drohen mit den cops oder rechtsanwälten..

ich glaub mit einer e-mail mit seines versprechens könnte beweiskräftiger sein als die konversation über PSN..

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Hast du die Adresse von dem Verkäufer?

Wenn nicht wird es interessant mit dem Klagen. Der Weg wäre dann Strafantrag stellen, und nach Abschluss der Ermittlungen Einsicht in die Akte der Staatsanwaltschaft nehmen. Dies dürfte dann aber nur ein Rechtsanwalt. Alternativ käme dann ein Adhäsionsverfahren in Betracht. Soll heißen zivilrechtliche Ansprüche werden im strafrechtlichen Verfahren mit überprüft und ggf. mit tenoriert. Dagegen wehren sich aber die Richter gerne mal.

Ich hoffe also mal, dass der Verkäufer noch zur Besinnung kommt.

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Da ich noch schüler bin und nicht das große geld hab, werd ich wohl von einer anzeige absehen müssen.

Allerdings hat er mir die nachricht mit dem verschicken der games am dienstag per whats app gesendet, was die lage erleichtern würde, falls es doch hart auf hart kommen sollte.

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du scheinst ein wenig mehr ahnung von der materie zu haben..

wäre denn eine e-mail vom verkäufer mit der o.g. aussage beweiskräftiger als die korrespondenz über PSN??

Im Grunde ist es das gleiche. Dürfte also zumindest meiner Meinung nach keinen Unterschied machen.

Da ein Kaufvertrag keinen Formvorschriften unterliegt, müssen die Gerichte/Staatsanwaltschaft eigentlich jede Beweisform zum Nachweis eines Kaufvertrages genügen lassen. "Eigentlich" deswegen, weil Vertragsschluss/-verhandlungen via PSN ungewöhnlich ist/sind, und der Richter deswegen eventuell Zweifel an der Richtigkeit etwaiger screenshots haben könnte.

Das Risiko würde ich aber als sehr gering einschätzen. Um das Risiko aber aus der Welt zu schaffen könnte man ja versuchen eine "Bestätigungsemail" zu erhalten. Ein Muss ist das aber nicht nach meiner Einschätzung.

Da ich noch schüler bin und nicht das große geld hab, werd ich wohl von einer anzeige absehen müssen.

Allerdings hat er mir die nachricht mit dem verschicken der games am dienstag per whats app gesendet, was die lage erleichtern würde, falls es doch hart auf hart kommen sollte.

Anzeigen sind kostenlos. Das darf man nicht mit Klagen verwechseln. Einfach zur Polizei bzw. Staatsanwaltschaft gehen und Strafantrag (Anzeige) gegen den Zahlungsempfänger stellen. Am besten gleich alles mitbringen, was zur Aufklärung des Sachverhaltes geeignet ist (Screenshots, überweisungsauftrag, etc.)

Falls du doch gezwungen sein solltest zu klagen, dann kannst du zum Gericht gehen und Prozesskostenhilfe beantragen.

Zum Thema "zur Bank gehen und Geld zurück holen lassen":

Das geht nicht. Man kann nur Geld zurück holen, sofern es vom Konto aufgrund einzugsermächtigung abgebucht wurde. Grund hierfür liegt in der Abgabe einer Willenserklärung.

Wenn man Geld überweist erklärt man, dass die Bank vom eigenen Konto geld auf das des xyz transferieren soll. Willenserklärungen sind generell bindend (es sei denn bei wenigen Ausnahmen). Ein Widerruf der Willenserklärung ist auch nur möglich, sofern diese dem Empfänger noch nicht zugegangen ist.

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Um das Risiko aber aus der Welt zu schaffen könntest du ja versuchen ...

ähm.. ich bin aber nicht der mit dem problem..

das ist der dennis-0211..

oder meintest du ihn damit?? der satz kam nämlich nach einem zitat von mir..

daher fühl ich mich jetzt ein wenig angesprochen, was diesen rat betrifft.. :surprised:

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