aLive667 Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 Hey ho, hab gerade was gefunden http://www.online-gold.de wenn man nun bei den Playstation Plus 12 Monate Abo schaut 0,00 Euro (derzeit nicht lieferbar). hab direkt mal mim Anwalt telefoniert ... die firma ist VERPFLICHTET zu liefern, und das so schnell wie möglich und notfalls müssen sie das in PSN Cards ausbezahlen das heißt 50 Euro pro Jahr ... 10 Jahre = 500 euro in PSN Cards :-) lg aLive Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Asdig Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 Wenn eine Firma verpflichtet wäre bei einer (versehentlichen) falschen Preisangabe zu liefern hätte ich von Zavvi schonmal 16 Blu-Rays für 8£ bekommen.Ich bezweifle also, das du das bekommst. Falls es trotzdem irgendiwe klappt sag Bescheid Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
luckygirl77 Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 Hey ho,hab gerade was gefunden http://www.online-gold.de wenn man nun bei den Playstation Plus 12 Monate Abo schaut 0,00 Euro (derzeit nicht lieferbar). hab direkt mal mim Anwalt telefoniert ... die firma ist VERPFLICHTET zu liefern, und das so schnell wie möglich und notfalls müssen sie das in PSN Cards ausbezahlen das heißt 50 Euro pro Jahr ... 10 Jahre = 500 euro in PSN Cards :-) lg aLive Hmm, dort steht aber, das es derzeit nicht lieferbar ist ! Damit ist der Shop seinen Pflichten nachgekommen. Was anderes wäre es, wenn dort nichts steht bezüglich nicht-Lieferbarkeit und du für die 0,00 Euro bestellst. Dann müssten sie liefern. Da solltest du deinen Anwalt noch mal fragen. Und wie du jetzt auf 10 Jahre kommst, entzieht sich meinem Wissen. Eine Frage am Rand: Wozu willst du PS+, wenn du dich darüber eh ärgerst ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SquallRB Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 Jo, Rechtsgeschäft wäre anfechtbar wegen Irrtum in der Erklärung, wenn du es genau wissen willst. Sollte dein Anwalt eigentlich auch wissen. Das wird also nix^^ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aLive667 Geschrieben 23. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 von amazon hab ich nen serverrack im wert von knapp 1800 euro für 13 euro bekommen ^^ luckygirl77 ich finde ihn schon super und nutze ihn gern, ABER es gibt halt mängel die so nicht im "vertrag" stehen ... wenn sie sagen 60 minuten test vollversion muss ich diese zeit haben! wenn sie sagen 250 euro wert neue software dann erwarte ich das nichts doppelt oder gar dreifach kommt. laut anwalt oben steht "lieferung innerhalb 5 minuten" "Lieferzeit: Derzeit nicht lieferbar" sie müssen es nachliefern sobald vorhanden :-) ich habs mal 50x bestellt 0 euro ^^ hab direkt bezahlt und nun müsste ich 50 jahre PSN Plus account bekommen. anwalt hat direkt gemeinnt wenn sie nicht liefern und es zu einer klage KÄME wär die firma für den deutschen verkauf nicht mehr zugelassen und müsste trotzdem liefern oder sie liefern? was werden sie machen? sie liefern statt liefern und nicht mehr verkaufen zu dürfen ^^ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SquallRB Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 von amazon hab ich nen serverrack im wert von knapp 1800 euro für 13 euro bekommen ^^ luckygirl77 ich finde ihn schon super und nutze ihn gern, ABER es gibt halt mängel die so nicht im "vertrag" stehen ... wenn sie sagen 60 minuten test vollversion muss ich diese zeit haben! wenn sie sagen 250 euro wert neue software dann erwarte ich das nichts doppelt oder gar dreifach kommt. laut anwalt oben steht "lieferung innerhalb 5 minuten" "Lieferzeit: Derzeit nicht lieferbar" sie müssen es nachliefern sobald vorhanden :-) ich habs mal 50x bestellt 0 euro ^^ hab direkt bezahlt und nun müsste ich 50 jahre PSN Plus account bekommen. anwalt hat direkt gemeinnt wenn sie nicht liefern und es zu einer klage KÄME wär die firma für den deutschen verkauf nicht mehr zugelassen und müsste trotzdem liefern oder sie liefern? was werden sie machen? sie liefern statt liefern und nicht mehr verkaufen zu dürfen ^^ Dann viel Glück, hoffe es klappt^^ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AmazingSean Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 Dir ist aber schon klar, wie ein Vertrag zustande kommt, oder? Wenn dir "invitatio ad offerendum" etwas sagt, dann müsstest du auch wissen, wie erfolgreich deine Chance auf 50 Jahre PSN Plus ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Killone Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 Ich hab ma 5 Stück bestellt. Aber ich werde nicht so dreist wie du sein und gleich Klagen. Ist finde ich auch ein bißchen sehr übertrieben was du da vor hast und auch eine richtige sauerrei. Aber jeder muss mit seinem Gewissen klar kommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sebastian1175 Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 Über WOT wird bei der Seite schon als "Nicht Vertrauenswürdig" eingestuft. Da wirste sicherlich nichts bekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zooma7 Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 Haha klasse euch muss echt langweilig sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
luckygirl77 Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 Dir ist aber schon klar, wie ein Vertrag zustande kommt, oder? Wenn dir "invitatio ad offerendum" etwas sagt, dann müsstest du auch wissen, wie erfolgreich deine Chance auf 50 Jahre PSN Plus ist. Er wird es schon sehen. (würde mich zumindest wundern, wenn er eine Bestellbestätigung bekommt) Frage mich nur, warum er soviel klagen will. (so ein Anwalt kostet ja auch) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sebastian1175 Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 3.2. Der Kunde gibt durch die Absendung seiner Bestellung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab, welcher zustande kommt, wenn die Online Gold dieses annimmt.Das heist "Online Gold" ist nicht rechtlich Verplichtet den Vermittlungsvertrag anzunehmen. Da auch der Kaufvertrag erst mit einem weiteren Partnern zustande kommt und "Online Gold" sich nur um die jeweilige Vermittlung kümmert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
luckygirl77 Geschrieben 23. Februar 2012 Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 Das heist "Online Gold" ist nicht rechtlich Verplichtet den Vermittlungsvertrag anzunehmen. Da auch der Kaufvertrag erst mit einem weiteren Partnern zustande kommt und "Online Gold" sich nur um die jeweilige Vermittlung kümmert. Eben und es kommt selbst dann kein Vertrag zustande, wenn er eine Bestellbestätigung bekommen würde: http://computer.t-online.de/amtsgericht-muenchen-bestellbestaetigung-bindet-nicht-zum-kauf/id_42435114/index Das heißt, sein Anwalt hat ihn ganz schlecht beraten (vielleicht ist der Anwalt auch nur auf Geld aus, da dem Anwalt ja nicht viel passieren kann. Die Rechnung trägt ja dann der Kläger, also der Threadersteller) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aLive667 Geschrieben 23. Februar 2012 Autor Teilen Geschrieben 23. Februar 2012 anwalt kostet nichts ^^ ist vater von einem bekannten. bei mir ging das alles über ebay zusätzlich ^^ mal schauen was rauskommt bin selbst gespannt ^^ werd euch informieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blacky Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 Ohne es böse zu meinen aber dann hat dein bekannter nicht die große Ahnung von seinem Beruf... Ich zitiere mal von der Seite: 3.1. Das Angebot der Online Gold ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung ein solch bindendes Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrags abzugeben.3.2. Der Kunde gibt durch die Absendung seiner Bestellung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab, welcher zustande kommt, wenn die Online Gold dieses annimmt. Würde bedeuten, die bemerken ihren Fehler, sehen deinen hohen Bestellwunsch und lehnen diesen einfach ab, ohne das ihnen rechtl. irgendwas passieren kann. Also bekommst du gar nichts und außerdem haben sie das Angebot schon wieder raus genommen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schroeder96 Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 anwalt kostet nichts ^^ ist vater von einem bekannten. bei mir ging das alles über ebay zusätzlich ^^ mal schauen was rauskommt bin selbst gespannt ^^ werd euch informieren hat der Vater von deinem Bekannten gerade "Spiel des Lebens" gespielt und ist dort Anwalt geworden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Playstation360 Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 Also der Thread ist ja mal hammer Was mir bisschen angst macht, ist das du es einfach 50x bestellst. Hast du so viel Geld? Ich mein 50x ein PS+ Abbo...? Du hast ja gesagt du hast schon bezahlt... EDIT: Achso es war Gratis. Na dann. Berichte uns was passiert ist Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ms123 Geschrieben 24. Februar 2012 Teilen Geschrieben 24. Februar 2012 Über WOT wird bei der Seite schon als "Nicht Vertrauenswürdig" eingestuft. Da wirste sicherlich nichts bekommen. jo bei mir auch,also die seite is nen fack oder betrugsversuch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tommy Geschrieben 1. März 2012 Teilen Geschrieben 1. März 2012 3.1. Das Angebot der Online Gold ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung ein solch bindendes Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrags abzugeben. 3.2. Der Kunde gibt durch die Absendung seiner Bestellung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab, welcher zustande kommt, wenn die Online Gold dieses annimmt. Das ist genauso wie im Geschäft bei einer falschen Preisangabe. Wenn da z.B. bei einer PS3 24,90 Euro steht, dann denken viele auch, dass sie einen Anspruch auf diesen Artikel für 24,90 Euro haben. Das ist aber falsch. Nicht die Preisangabe ist das Angebot und der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer es akzeptiert, sondern das Angabot wird erst vom Käufer an der Kasse abgegeben und der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Kassiererin dessen zustimmt. Wenn sie sagt, dass das Ding 249,00 Euro kostet, dann kommt ein Kaufvertrag nicht zustande. Dann kann man 100 Anwälte holen und wird trotzdem kein Recht bekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
roesch83lpz Geschrieben 7. März 2012 Teilen Geschrieben 7. März 2012 Manchmal frag ich mich, wie weit manche denken. Jeder noch so große Onlinehändler darf alle Bestellungen direkt stornieren, sobald auch nur der kleinste Fehler bei der Preisangabe eingeschlichen hat. ...und du erhoffst dir ernsthaft von so einer unseriösen Bude 500,- EUR geschenkt? Na dann hoffe ich mal für dich, das sie direkt auf Tausend aufrunden, weil du so ein intelligenter Bursche zu sein scheinst und einen unglaublich kompetenten Anwalt an deiner Seite weißt! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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