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IGNORIERT

Frage zum Umtauschrecht.


HardStyle_91

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Zum dritten mal:

1. Es gibt für einwandfreie Ware ohne Mängel oder Fehler in Deutschland kein! Rückgaberecht, jede Rücknahme einwandfreier Ware ist kulanz und bleibt dem Händler überlassen. Dies beinhaltet auch nicht gefallen!

2. Bei Fernabsatzgeschäften(Online, Katalog) gibt es eine 30 Tage frist zur Rückgabe der Ware, allerdings nur wenn die Ware ausprobiert wurde, nicht benutzt! Das bedeutet ich darf nen bisschen Teppich saugen aber nicht die Wohnung! Hier kann der Händler sich vorbehalten die Auszahlung zu mindern sollte der Verkaufswert der Ware durch die Nutzung gesunken sein, Bspw der Staubsauger der Schmutzig zurückkommt!

3. Gewährleistungs/Garantie ansprüche:

Grundsätzlich auch hier, ich habe mit Kauf keinen Garantie anspruch, lediglich eine Gewährleistung!

Vorweg in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweißen das der Fehler am gerät durch den benutzer Verursacht worden ist, sollte er die Gewährleistungsansprüche nicht erfüllen wollen (Ausgenommen sind Elemtare fehler, die der Kunde sofort ohne schuldhafte verzögerung melden muss hier ein beispiel ein LCD-TV dessen Panal gebrochen ist, da kann der Händler sagen ne Reperarier ich nicht, sollte der Kunde nicht in einem Angemessenen Zeitrahmen den Mangel anzeigen, normal 1-2 Tage Ausnahme vllt weihnachten!). Nach den 6 Monaten muss der Käufer beweißen das der Fehler bereits bei Kauf vorlag, sollte er die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler geltent machen wollen!

Gewährleistungsansprüche sind ab Kaufdatum:

Nachbesserung (Also die Reperatur des gekauften Artikels)

Neulieferung(der Austausch des Gerätes 1 zu 1)

Dies sind die vorrangigen Rechte im Rahmen der Gewährleistung, wobei der Händler entscheiden kann was passiert! Sprich ist der Händler der Meinung ein Kopfhörer der nach einem Tag nicht Funktioniert, soll zur Reperatur ist das Korrekt!

Nachranige Rechte bzw Pflichten im Rahmen der Gewährleistung:

Schadensersatz.

Preisminderung.

Rücktritt vom Kaufvertrag.

Sollte nach 2 maliger in Standsetzung oder Neulieferung der gleiche Fehler wieder auftreten, so kann der Käufer auf obengenannte Punkte bestehen, allerdings ist auch hier der Händler derjenige der das letzte Wort hat, bspw. bei einem navi das unteranderem die Karte von Albanien haben soll diese aber nicht funktioniert kann der Händler auch sagen: Lieber Kunde du bekommst 30€ Preisnachlass. Selbst wenn der Kunde das gerät zurück geben will.

Garantien kommen immer vom Hersteller und sind nur über den Hersteller geltend zu machen, zb. bei Oral B zahnbürsten, diese sind sie nicht zufrieden bekommen sie ihr geld zurück sachen, gehen nur über den hersteller oder aber wenn der Hersteller sagt sie haben 4 jahre Garantie, da hat der Händler nix mit zutun nur der Herrsteller!

Fazit: Du hast in deutschland kein Recht auf Rücknahme einer einwandfreien Ware, wegen nicht gefallen oä zumindest bei vor ort geschäften!

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@basti:

Fast richtig.

1. Die Frist zum Widerruf (nicht Rückgabe) beträgt 14 Tage gem. 312d BGB i.V.m. 355 bgb.

2. Der käufer hat die Wahl bzgl. der Nachbesserung, und nicht der Verkäufer, vgl. 439 BGB. Allerdings wird dieses Recht durch AGB der Händler eingeschränkt.

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ähm da muss ich einspruch einlegen ich hab mir auch beim Saturn Kopfhörer gekauft die ich 3 Tage später umgetauscht habe da sie nicht funktioniert haben für die PS3 versteht sich ;) Es waren Tritton Kopfhörer damit ich den sound noch besser fühlen kann von bestimmten games! Ich denke auch das sie funktioniert hätten da ich 3 tage später noch welche gekauft habe und eingenlich nur vergessen habe das AV Kabel anzuschließen an den TV und dann halt noch mit dem PS3 verbinden

Hierbei handelt es sich aber um einen Gewährleistungsanspruch, der als solcher im BGB verankert ist.

Der Händler dachte, dass die Kopfhörer Defekt sind, also ein Mangel vorliegt. Für einen Mangel hat dieser Nachbesserung zu liefern.

Hätte der Händler gewusst, dass der Mangel beim Anwender liegt, hättest du keinen Anspruch auf Nachbesserung gehabt.

Ich denke google kann letztendlich die komplette Story hier aufklären ;)

Mir reicht das BGB für die hier geschilderte Problematik.

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