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IGNORIERT

Der Index-Bereich ist eröffnet


dukenukemforever

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Zugang erhaltet ihr über das vom Marktplatz bekannte Face-2-Face-System. Wer bereits für den Marktplatz Face-2-Face hat, braucht nur eine kurze Mail senden und sich nicht komplett neu anmelden.

Eine frage, läuft das auch umgekehrt?

Also ich bin jetzt für Index-Bereich freigeschaltet, bekomme ich dann auch mein Face-2-Face Symbol für den Marktplatz?

Oder muss ich dafür separat beim Marktplatz-Team wieder eine Mail mit den Bildern schicken?

Wäre super, wenn das jetzt so seine Wege läuft.

Danke. :biggrin5:

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Genau wie Coyote gesagt hat: Du kannst Dich für den Index-Bereich jederzeit freischalten lassen. Außerhalb des Indexbereichs darfst Du aber nicht über das Spiel diskutieren und auch nicht nach Spielpartnern suchen, denn das verstößt gegen das Gesetzt, deshalb sind die Spielforen der indizierten Spiele ja auch geschlossen ;)

Das stimmt nicht so ganz. Der Besitz eines indizierten Spiels ist eh nicht strafbar. Man darf es nur nicht in einem öffentlichem Forum wie hier anpreisen und zum Kauf etc. anbieten.

Deshalb ist die Spielersuche an sich auch nicht strafbar. "Ich Suche Mitspieler für ..." ist weder Werbung noch anpreisen oder Handel.

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Das stimmt nicht so ganz. Der Besitz eines indizierten Spiels ist eh nicht strafbar. Man darf es nur nicht in einem öffentlichem Forum wie hier anpreisen und zum Kauf etc. anbieten.

Deshalb ist die Spielersuche an sich auch nicht strafbar. "Ich Suche Mitspieler für ..." ist weder Werbung noch anpreisen oder Handel.

Man darf es weder in einem öffentlichen, noch im abgesperrten Index-Bereich bewerben oder handeln. Ich habe dem User weiter oben nur ganz allgemein geantwortet um ihm auf die Problematik mit den indizierten Spielen aufmerksam zu machen, von der er offensichtlich keinerlei Ahnung hatte. In den Details hast Du natürlich recht.

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Das stimmt nicht so ganz. Der Besitz eines indizierten Spiels ist eh nicht strafbar. Man darf es nur nicht in einem öffentlichem Forum wie hier anpreisen und zum Kauf etc. anbieten.

Deshalb ist die Spielersuche an sich auch nicht strafbar. "Ich Suche Mitspieler für ..." ist weder Werbung noch anpreisen oder Handel.

Auch nicht richtig, indizierte SPiele haben ein Verkaufsverbot und dürfen nirgends verkauft werden auch nicht privat.

Wenn das jemand mitbekommt ist es eine Straftat, so habe ich das mal gelesen

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Auch nicht richtig, indizierte SPiele haben ein Verkaufsverbot und dürfen nirgends verkauft werden auch nicht privat.

Wenn das jemand mitbekommt ist es eine Straftat, so habe ich das mal gelesen

Falsch. Indizierte Spiele, die auf Liste A sind, dürfen verkauft werden. Sie dürfen nur nicht Personen unter 18 Jahren zugänglich gemacht werden.

Zum Beispiel hat man als 18jähriger bei einigen Müller-Filialen die Möglichkeit, nach Altersnachweis (kurz Ausweis zeigen) die indizierten Titel zu sehen, die unter der Kasse separat aufbewahrt werden.

Außerdem glaube ich nicht, dass sonst einige Videospielläden extra noch damit zu werben, dass sie Importe und Indizierte Spiele im Sortiment haben und man diese gegen Altersnachweis auch erwerben kann.

Was Du mit dem Verkaufsverbot meinst sind Titel, die auf Liste B sind bzw. beschlagnahmt wurden.

Deshalb sollte man schon unterscheiden, ob sich ein Spiel auf Liste A oder B befindet.

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hey all,

wollt mal fragen warum man bei Dead Island keinen Online treff mehr machen? Bzw. der link geht zwar dahin, wurde aba anscheinend geschlossen weil man nix mehr posten kann, ist schon gut scheiße iwie.

MFG D-kay31

Melde dich für den Index-Bereich an, da ist es gestattet:

So bekommt ihr Zugang zum »Index-Bereich«

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Deshalb ist die Spielersuche an sich auch nicht strafbar. "Ich Suche Mitspieler für ..." ist weder Werbung noch anpreisen oder Handel.

Alleine das erwähnen eines index games, gegenüber unter 18 jährigen, ist strafbar!

Also ist auch die mitspieler suche im öffentlichen bereich verboten bzw das bereitstellen dieses öffentlichen bereichs...

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Alleine das erwähnen eines index games, gegenüber unter 18 jährigen, ist strafbar!

Also ist auch die mitspieler suche im öffentlichen bereich verboten bzw das bereitstellen dieses öffentlichen bereichs...

Nein, das Erwähnen ist nicht strafbar. Man darf sogar sagen, dass man es besitzt. Es ist erst strafbar, wenn man öffentlich darüber redet und seine Meinung kund tut.

Kann man diese Listen wo einsehen oder wie kann erfahren werden auf welcher Liste sich Spiel xyz befindet?

Ich schau meistens bei schnittberichte.com, da gibt es Listen.

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