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IGNORIERT

Großes Problem mit PSN account, Playstation Support.HILFE!!!


Gemini

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Hi..Ich habe mir einen Us Account erstellt, und eine US PSN Card bestellt.hab mir ein paar sachen gekauft.Das Problem : ich habe mir blöderweise damals das Passwort nicht aufgeschrieben.Ich weiß, das ist das blödeste was man machen kann.ist mir seit dem auch nichtmehr passiert.Jetzt weiß ich das Passwort nichtmehr....hab den Haken bei Passwort speichern gesetzt.

Passwort vergessen geht auch nicht, weil das Datum welches ich eingegeben habe nicht stimmt...hat jemand eine Telefonnummer vom Playstation Network Support oder eine Email adresse...

Ich wollte das COD Mappack mit einem Freund sharen. Dabei ist mir eingefallen das ich zum ersten mal im US Store einkaufe, und das Passwort nur einmal eingegeben habe... habe den Benutzer auch sonst nicht benutzt.

Was soll ich machen ????kann mir jemand helfen ?

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Da hast du einfach mist gebaut...

Auch wenns ätzend klingt, aber du musst korrekte Daten angeben. Gerade um das Geburtsdatum geht es bei der Dateneingabe zur Registrierung. Akzeptier lieber deinen Fehler und lern daraus, denn die Angabe falscher Personendaten ist nicht grad ein Kavaliersdelikt. Kann mir schwer Vorstellen das ein Anruf/Mail bei Sony etwas positives bewirken würde.

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Zumal es sich hierbei um einen US-Account handelt und du aus Deutschland kommst ;)

aber das ist doch nicht illegal sich in Deutschland einen account in Deutschland zu eröffnen.. oder ?..sol ich jetzt einen neuen US Account eröfffnen?,,,hab noch 1,50 dollar auf dem Account....der sperrt de nAccount doch wenn ich das Passwort öfters falsch eingebe....??????

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Ein US Account ist kein Account in Deutschland. Die Angabe des Landes USA ist schon eine Angabe falscher Personendaten. Bedenke auch dass z.B. das herunterladen von *Wölfesteinigen in 3D* genau genommen mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden kann, wegen der dort an den Wänden angebrachten Zeichen. (§86a StGB) Durch die Angabe der falschen Daten bekommst du schon den Zugang zu solch verbotenen Werken. Das gleiche gilt für gewaltverherrlichende Werke, jedoch nur mit bis zu 1 Jahr Haft. Also nicht nur Sony´s AGB´s zur Angabe falscher Daten, sondern auch das deutsche Gesetz muss hier beachtet werden. Was du jetzt mit Account sperren meinst entgeht mir wegen des Satzbaus leider.

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Ein US Account ist kein Account in Deutschland. Die Angabe des Landes USA ist schon eine Angabe falscher Personendaten. Bedenke auch dass z.B. das herunterladen von *Wölfesteinigen in 3D* genau genommen mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden kann, wegen der dort an den Wänden angebrachten Zeichen. (§86a StGB) Durch die Angabe der falschen Daten bekommst du schon den Zugang zu solch verbotenen Werken. Das gleiche gilt für gewaltverherrlichende Werke, jedoch nur mit bis zu 1 Jahr Haft. Also nicht nur Sony´s AGB´s zur Angabe falscher Daten, sondern auch das deutsche Gesetz muss hier beachtet werden. Was du jetzt mit Account sperren meinst entgeht mir wegen des Satzbaus leider.

ich meine wenn ich öfters Versuche das Passwort einzugeben, wird doch der Eintritt irgendwann gesperrt, oder ?....OK ich kann eh nichts mehr laden, und benutze den Account nichtmehr...ich will ja nicht in den Knast kommen......nur weil ich am zocken bin.....

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ich meine wenn ich öfters Versuche das Passwort einzugeben, wird doch der Eintritt irgendwann gesperrt, oder ?....OK ich kann eh nichts mehr laden, und benutze den Account nichtmehr...ich will ja nicht in den Knast kommen......nur weil ich am zocken bin.....

Mach Dir wegen der 1.50 doch keinen Stress. lass den Account ruhen und irgendwann fällt der als Leiche bei Sony auch raus.

Übrigens hat Xframe mit der Aussage recht, dass es verboten ist sich indizierte Sachen zu verschaffen. Warum sollten Sie dann ja auch bei uns indiziert sein

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Zumindest wenn nicht sichergestellt ist dass man über 18 ist. Indizierte Titel dürfen in Deutschland ge- und verkauft werden. Nur darf nicht für sie geworben werden und sie dürfen nicht öffentlich ausgestellt werden. Ziemlich komplexe Geschichte. Schlimm wird es erst bei Beschlagnahmten Titeln oder solchen die unter §184a 184b 131 130 90a 86a StGB fallen. Der oben leicht veränderte Titel fällt unter §86a StGB und wurde Beschlagnahmt, ist jedoch wegen verjährung nicht mehr indiziert was das Verbot in diesem Fall nicht aufhebt.

Sry ;)

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Zumindest wenn nicht sichergestellt ist dass man über 18 ist. Indizierte Titel dürfen in Deutschland ge- und verkauft werden. Nur darf nicht für sie geworben werden und sie dürfen nicht öffentlich ausgestellt werden. Ziemlich komplexe Geschichte. Schlimm wird es erst bei Beschlagnahmten Titeln oder solchen die unter §184a 184b 131 130 90a 86a StGB fallen. Der oben leicht veränderte Titel fällt unter §86a StGB und wurde Beschlagnahmt, ist jedoch wegen verjährung nicht mehr indiziert.

Sry ;)

was heißt er wurde beschlagnahmt?

Also würde ich mich strafbar machen wenn ich Wolf.st. 3D aus dem US Store kaufe....wollte ich machen, aber wenn ich mich damit strafbar mache, werd ichs natürlich sein lassen....wäre echt super wenn ihr mir helfen könntet,.:emot-raise:

Ich habe nicht so viel Ahnung vom Recht...

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Wenn man es genau nimmt darf man das Spiel in Deutschland zwar besitzen so lange du nur eine Verison hast aber nicht einführen, was den Besitz eig. unmöglich macht. Mit dem Download würdest du es einführen.

*

§ 86a

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

*

Das Spiel wird durchaus als Gegenstand gewertet.

Eine Strafe hättest du dennoch nicht unbedingt zu befürchten da dein Beschaffungshintergrund glaubwürdig mit dem erhalt der Trophäen begründen könntest. Da wäre dann aber immer noch die Angabe falscher Personendaten wenn dem so ist. Falls du es jedoch sharest, würdest du es verbreiten und da ist dann Schluss.

Solange du keine Hausdurchsuchungen wegen irgendwelcher Verdächtigungen deinerseits oder anderer Mitbewohner zu befürchten hast gibt es allerdings keine offizielle Möglichkeit dich nur wegen des Downloads zu überführen.

*Doppelpost sind in Foren generell eher unerwünscht. Ich editier auch wie blöde, klappt wunderbar. Rechts unten bearbeiten anklicken

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ah ok, Tomaten auf den Augen. das wird mir jetzt nicht mehr passieren.Danke!

Also sehe ich das Richtig....

Ich habe nichts zu befürchten wenn ich mir das Spiel holen würde, aber wenn es geshared wird, bekomme ich ärger!

Ich denke nicht das ich irgendwelche Angriffsflächen der Justiz gegenüber habe, das sie einen Durchsuchungsbefehl anordnen?....bin Brav :-)

hab natürlich keine Lust mich durch ein Download in Schwierigkeiten zu bringen....und ja ein Kumpel will es sharen!!!!wenn ichs mir nach dem Threat überhaupt hole...dann muss er sich selbst eine PSN Card bestellen und es auch kaufen, das ich keinen Stress bekomme, oder ?

Die Daten in US sind nicht Falsch, habe Bekannte und Freunde in den USA.

Hab die Adresse von nem Kumpel einegegeben, mit seinem Einverständniss....

Ich hätte nicht gedacht das das verboten ist, weil es sehr sehr einfach ist in den US Store zu kommen.Des weiteren findet man viele Posts in allenmöglichen Foren, wie man sich in dem US Store anmeldet!

Da hätte ich schon mehr Rechtliche Hinweise von Sony verlangt....

Anscheinend ist das ja auch strafbar....oder?

Ist doch alles für´n Arsch

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Du darfst dir das Spiel nicht Downloaden.

Sharen wäre noch schlimmer.

In deinem Fall shared dein Freund der dir seine Daten gegeben hat mit dir und würde sich durch die verbreitung des genannten Spiels nach deutschem Recht strafbar machen. Jedoch ist er ein USAmerikaner und macht sich dort nicht strafbar. Du jedoch machst dich durch die einfuhr Strafbar. Würdest du jetzt über diesen Account mit noch jemand anderen sharen tut es eigentlich dein US Freund der sich nach amerikanischen Recht immer noch nicht Strafbar macht, du hast in dem Fall nichts mehr damit zu tun.

Da in dem Account die Daten deines Freundes stehen machst weder du noch er sich wegen falscher Angaben Strafbar.

Sony weist darauf hin in dem sie in den AGB´s sagen dass du keine falschen Angaben machen darfst und somit auch eigentlich nicht die Möglichkeit hast einen US Account zu erstellen. Dies geht nur durch falsche Angaben, oder halt durhc einen USFreund.

Genau genommen machen sich die Forenbetreiber durch die im Forum enthaltenen Anleitungen zur Erstellung von USAccounts auch Strafbar da dort ein Spiel verfügbar ist das §86a betrifft.

Sony trifft hier keine Schuld, die packen sich nur an den Kopf und schreien vor schmerzen. Jeder hat die Rechte seines Landes zu befolgen, und dabei gilt: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".

Trotz alledem glaube ich nicht dass irgendjemand wegen des gedownloadetem Spiels Probleme bekommt. Ähnlich wie bei einfuhr geringer Mengen weicher Drogen bei nicht Vorbestraften.

Hoffe das hilft.

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ok, vielen Dank, große Hilfe !!! ich kenne jemanden, der sich das Spiel runtergeladen hat, aber nicht geshared haben..Er wohnt in Deutschland.hat er jetzt Ärger zu erwarten. ???wenn ja, kann man das irgendwie rückgängig machen?....hab ihm das gerade erzählt und er hat jetzt tierisch schiss, das er einen unerwünschten Brief, Besuch oder sonstiges erhält.....wie gesagt wir haben alle nicht soviel Plan von der rechtlichen Seite.

wir wollen natürlich keinen Ärger,,,wenn ich es trotzdem kaufe, habe ich auch ärger zu erwarten.....??????ich will nicht stressen, aber ich will halt wissen was geht und was nicht...

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In einem Gespräch mit der Kundenhotline von Sony haben die allerdings schon einigen Leuten geraten sich ausländische Accounts zu erstellen. Wenn das der Fall gewesen ist und man auf diesen Rat hin einen Account erstellt hat... wie sieht es dann aus. Strafbar weil falsche Personenangaben, oder nichtig, weil im persönlichen Gespräch extra dazu geraten wurde (von Sony)?

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Ihr braucht euch keine Sorgen zu machen!

Die Rechtslage ist aber so. Ich werde nur nicht Eindeutig ermuntern dass zu tun wenn du verstehst. Der Staat hat durch dass was ihr evtl. da macht noch keine Möglichkeit euch zur Rechenschaft zu ziehen. Er darf nicht eure Accounts überwachen und darf auch solange kein anderer Verdacht auf euch liegt weder eure Downloads überprüfen noch das Haus durchsuchen. Anders steht es aber für das Forum, hier dürfen Ü18 Titel nur geshared oder verkauft/getauscht werden wenn sichergestellt (Ausweiskopie) ist dass Leute die das Angebot einsehen können Ü18 sind. Seid froh dass die Betreiber des Forums sich darum kümmern, da sie sonst im Falle einer Anklage die Daten derjenigen herausgeben müssten die soche Angebote im öffentlichen Bereich gemacht haben sowie deren Käufer. Das *Wölfesteinigen in 3D* Spiel sollte besser gar nicht im Forum angeboten oder geshared werden wegen der "tollen" Symbole im Spiel.

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In einem Gespräch mit der Kundenhotline von Sony haben die allerdings schon einigen Leuten geraten sich ausländische Accounts zu erstellen. Wenn das der Fall gewesen ist und man auf diesen Rat hin einen Account erstellt hat... wie sieht es dann aus. Strafbar weil falsche Personenangaben, oder nichtig, weil im persönlichen Gespräch extra dazu geraten wurde (von Sony)?

Ich nehme jetzt einfach mal an dass sich das so vorgetragen hat.

1.Wenn jetzt die beratenen Personen vom Staat angeklagt werden müssten sie beweisen dass dieses Gespräch stattgefunden hat, da jedoch eine Gesprächsaufnahme ohne Zustimmung des Gegenübers auch nicht zulässig ist haben diese hier ein Problem. Sony darf jedoch meines erachtens nicht dazu Raten als deutscher einen USAccount zu eröffnen.

2.Die AGB´s stehen vor den Beratern, jeder der AGB´s akzeptiert sollte sie also auch gelesen haben. Da die korrekte Angabe von Personendaten, soweit ich weiß, in den AGB´s steht würde selbst oben genannter Beweis nicht unbedingt etwas bringen.

3.Müsste schon Sony den Ball mit den falschen Account-Daten ins rollen bringen. Dies werden sie Vermutlich nur tun wenn die Accountinhaber Sony schädigen (Beleidigungen/Rassistische äusserungen/Cheats/Hacks...wer weiß was...)

Fazit: Wo kein Kläger da kein Angeklagter.

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