SWAT Geschrieben 30. August 2011 Teilen Geschrieben 30. August 2011 Hallo, ich hoffe das ich hier im Forum jemand finde (mit etwas mehr Lebenserfahrung / Berufserfahrung), der mir bei einer Frage helfen kann. Ich muss ein Formular für Volkswagen ausfüllen um meine berufliche Zukunft zu sichern^^ und dort ist die Frage ob ich eine EU Arbeitserlaubnis besitze. Laut Wikipedia müsste ich, da ich 100% Deutscher bin eine haben aber ich wüsste nicht das bei mir eine rumliegt^^. Nun die Frage, habe ich eine bzw könnte ich jederzeit eine bekommen, wenn ich sie bräuchte oder hab ich keine? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MadeMan Geschrieben 30. August 2011 Teilen Geschrieben 30. August 2011 Ich dachte das braucht man wenn man in einem anderen EU Land arbeiten will. Aber wenn Du als Deutscher in Deutschland arbeitest, glaube brauchst Du´s nicht. Aber ich bin mir nicht sicher. Am besten bekommst Du solche Infos beim KVR (Kreisverwaltungsamt oder Landratsamt). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xNatas Geschrieben 30. August 2011 Teilen Geschrieben 30. August 2011 Ich kenne mich da zwar nicht aus, aber hab was gefunden: http://www.arbeitsgenehmigung.de/wie-bekomme-ich-eine-arbeitsgenehmigung.php solltest du einfach beim Arbeitsamt /agentur bekommen. wenn nicht, frag dort einfach mal jemanden, oder ruf dort an. wenns um arbeit geht, sollten die bescheid wissen. Gruss N Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zuicide_de Geschrieben 30. August 2011 Teilen Geschrieben 30. August 2011 Du benoetigst keine. Dieses gilt fuer EU Angehoerige der neuen Staaten der EU die am 1. Mai 2004 beziehungsweise am 1. Januar 2007 beigetreten sind. Sprich Bulgarien, Litauen, Polen usw usw.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Akairo2 Geschrieben 30. August 2011 Teilen Geschrieben 30. August 2011 DIe sollteste du vom Jobcenter bzw der Stadt ausgestellt bekommen...kannst aber am besten einfach mal bei eurem Bürger-Service im Rathaus nachfragen. so far akairo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ciborone Geschrieben 30. August 2011 Teilen Geschrieben 30. August 2011 Deutschland öffnet ab 1. Mai 2011 den Arbeitsmarkt für EU-Osteuropäer Beschränkungen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit enden am 30. April 2011 Als am 1. Mai 2004 Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn in die Europäische Union aufgenommen wurden, beschränkte Deutschland die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit nach der 2+3+2 Übergangsregelung. Was heißt Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit? Arbeitnehmer in der EU können grundsätzlich ihren Arbeitsplatz frei wählen (Arbeitnehmerfreizügigkeit), d.h. sie können eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber aufnehmen oder von einem ausländischen Arbeitgeber entsandt werden. Davon ausgenommen sind für sieben Jahre (2+3+2) Bürger aus den acht neuen EU-Ländern im Osten. Die Dienstleistungsfreiheit gibt natürlichen und juristischen Personen das Recht, befristet selbständig in anderen Mitgliedstaaten der EU erwerbstätig zu sein, ohne dort niedergelassen zu sein. Dies gilt auch für Bürger aus den neuen EU-Ländern. Die Dienstleistungsfreiheit gewährleistet außerdem das Recht, eigenes Personal einzusetzen. Dieses Recht ist bis 30. April 2011 für die neuen EU-Länder in den Branchen Bau und bau-verwandte Wirtschaftszweige, Reinigen von Gebäuden, Inventar und Fahrzeugen und Innendekoration in Deutschland beschränkt. Am 30. April 2011 enden die Übergangsregelungen und die damit verbundenen Beschränkungen. Was bedeutet das für ... ... Arbeitnehmer aus EU-Staaten Bis zum 30. April 2011 Arbeitnehmer/innen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn können ohne Visum oder einen anderen Aufenthaltstitel in Deutschland einreisen. Sie benötigen jedoch eine Arbeitsgenehmigung-EU, die von der zuständigen Agentur für Arbeit in der Regel für ein Jahr erteilt wird. Nach einer Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt für 12 Monate haben solche Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine unbeschränkte und unbefristete Arbeitsgenehmigung-EU. Ab dem 1. Mai 2011 Für Arbeitnehmer/innen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn gelten dieselben Bedingungen wie für Bürger der „alten“ EU-Staaten und EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein). Sie benötigen zur Arbeitsaufnahme keine Arbeitserlaubnis. Für sie besteht lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern. Nur auf ausdrücklichen Wunsch stellen die Ausländerbehörden weiterhin Bescheinigungen über das gemeinschaftliche Aufenthaltsrecht aus. Saisonbeschäftigung Für Saisonarbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, dem Obst- und Gemüseanbau und im Hotel- und Gaststättengewerbe ist bereits seit dem 1. Januar 2011 keine Arbeitserlaubnis mehr notwendig. Was bedeutet das für ... ... die Dienstleistungsfreiheit Bis zum 30. April 2011 Die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit im Baugewerbe und verwandten Wirtschaftszweigen, im Bereich der Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln sowie bei der Tätigkeit von Innendekorateuren erlauben eine Entsendung von Personal aus den neuen EU-Staaten nur im Rahmen von zwischenstaatlichen Werkvertragsverein-barungen. Die Regierungsvereinbarungen regeln, wann und zu welchen Bedingungen die ausländischen Unternehmen ihre Arbeitnehmer zur Durchführung geschlossener Werk-verträge in Deutschland einsetzen können. Die deutschen Gesetze und Rechtsvorschriften sind zu beachten. Mit der Durchführung der zwischenstaatlichen Vereinbarungen wurde die Bundesagentur für Arbeit beauftragt. Merkblatt 16a, abrufbar unter www.arbeitsagentur.de, gibt Hinweise zu den Zulassungsvoraussetzungen und der Abwicklung. Ab dem 1. Mai 2011 Die EU-Dienstleistungsfreiheit gilt in vollem Umfang. Die deutschen Gesetze und Rechtsvorschriften sind zu beachten. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Gesetz zur Regelung zwingender Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerrinnen vom 24. April 2009), mit dem die entsprechende EU-Entsenderichtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde, verpflichtet Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und Arbeitgeber mit Sitz im Ausland zur Einhaltung gesetzlicher Arbeitsbedingungen in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie z.B. auf www.zoll.de in der Rubrik Zoll im Einsatz – Finanzkontrolle Schwarzarbeit In bestimmten Branchen sind den Arbeitskräften tarifvertraglich vereinbarte Arbeitsbedingungen zu gewähren oder Mindestentgelte (z.B. Pflegebranche) zu zahlen. Weitere Informationen finden Sie z.B. auf www.zoll.de in der Rubrik Zoll im Einsatz – Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Entsendung von Arbeitnehmern Handwerks- und gewerberechtliche Regelungen sind ggfs. ebenfalls zu beachten. Gegenüber den am 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Staaten Bulgarien und Rumänien gelten dieselben Übergangsregelungen, längstens bis 31.12.2013. Hier sind weiterhin Arbeitsgenehmigungen und Werkvertragsregelungen erforderlich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SWAT Geschrieben 30. August 2011 Autor Teilen Geschrieben 30. August 2011 weder will ich im ausland arbeiten^^ noch denke ich das ich eine EU Arbeitserlaubnis brauche also sollte ich die frage mit NEIN beantworten? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Homie21HB Geschrieben 30. August 2011 Teilen Geschrieben 30. August 2011 weder will ich im ausland arbeiten^^ noch denke ich das ich eine EU Arbeitserlaubnis brauchealso sollte ich die frage mit NEIN beantworten? Du benoetigst keine. Dieses gilt fuer EU Angehoerige der neuen Staaten der EU die am 1. Mai 2004 beziehungsweise am 1. Januar 2007 beigetreten sind. Sprich Bulgarien, Litauen, Polen usw usw.... Richtig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ciborone Geschrieben 30. August 2011 Teilen Geschrieben 30. August 2011 Du benoetigst keine. Dieses gilt fuer EU Angehoerige der neuen Staaten der EU die am 1. Mai 2004 beziehungsweise am 1. Januar 2007 beigetreten sind. Sprich Bulgarien, Litauen, Polen usw usw.... richtig!du brauchst keine!dies gilt nur für EU-Osteuropäer! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
evil-knievel66 Geschrieben 30. August 2011 Teilen Geschrieben 30. August 2011 Ich würd die antwort offen lassen. Mit nein würd ich nur nach absprache mit volkswagen antworten. Aber eigentlich müsstest du als deutscher im eigenen land keine brauchen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SWAT Geschrieben 30. August 2011 Autor Teilen Geschrieben 30. August 2011 top danke müsste also geklärt sein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dragarock Geschrieben 30. August 2011 Teilen Geschrieben 30. August 2011 top danke müsste also geklärt sein Dann mache ich hier mal zu. - closed - PS: Falls doch noch Fragen auftreten sollten, bitte einfach einen Mod anschreiben und wir machen hier gerne wieder auf. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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