Matzn Geschrieben 4. September 2011 Teilen Geschrieben 4. September 2011 Gute Besserung mit dem Rücken, viel Erfolg bei dem Finden einer Arbeit die Dir Spaß macht und die Dich ausfüllt, sowie viel Erfolg bei der irgendwann stattfindenden Gerichtsverhandlung. Sei beruhigt, nur weil er wohl extrem betrunken war und somit vllt Schuldunfähig für die Körperverletzung (oder eventuell sogar gefährliche Körperverletzung) ist, kann er immernoch wegen Vollrausch bestraft werden. Da wird man für bestraft, wenn man für seine originäre Straftat aus Gründen des Rausches nicht mehr bestraft werden kann (wegen mangelnder Schuldfähigkeit). Höchststrafe 5 Jahre, jedoch nicht mehr als die originäre Straftat. Bis denn dann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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