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IGNORIERT

Forum wegen Indizierung geschlossen


Malediven

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wie kann man sich das vorstellen, ähnlich wie beim Marktplatz also ein Unterforum?

Und wie ist es dann bei den Leitfäden?kann die jeder einsehn oder dann nur noch mitglieder des bereiches?

Genau, ein neuer Bereich gleich dem Marktplatzbereich.

Zugang haben nur verifizierte User, wer kein Post-Ident hat bekommt eine Fehlermeldung wie es zur Zeit im 18er Marktplatz der Fall ist. Also kann keiner ohne Verifizierung dort Beiträge oder Themen lesen.

NAja ich kann da nicht rauslesen, ob dann selbst das reine Lesen der geschlossenen LF für User die nicht verifiziert sind, verboten ist. Sprich ein nicht verifizierter User sieht nciht mal mehr den geschlossenen LF.

Im öffentlichen Bereich bleibt alles wie es ist zur Zeit, das heißt, die Leitfäden bleiben geschlossen und können von jedem eingesehen werden.

Im Post-Ident Bereich wird man lesen und schreiben können. Siehe 3 cm weiter oben.

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Yeah, gott sei dank gibs nicht so viele beschlagnahmte Games.

Ein Forum für indzierte Spiele reicht voll und ganz.

Für Wolverine wirds dann sicher zu spät sein, aber es wird auch in Zukunft weitere geben.

Und es gibt ja einige Uncut Games, die ich dann erhandeln kann :)

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Eröffnet doch ein zweites "forum.trophieS-ps3" und dies mal mit ".at .ch oder .lu" dort sind sie gar nicht so sträng mit den 18 Spiele. Und setzt alle die import und indizirte Spiele dort rein.

Das würde nichts bringen, da der Eigentümer von trophies-ps3.de, Theo, in Deutschland lebt und demnach auch den deutschen Gesetzen Folge zu leisten hat. Wären MarCCeon oder Fury Bahamut die Eigentümer, sähe das schon ganz anders aus. ;)

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Eine Sache verstehe ich nicht und finde ich auch inkonsequent.

Ein Forum wegen Indizierung zu schliessen, es aber in seiner bis dahin bestehenden Form bestehen zu lassen.

Inwiefern wird denn da dem Recht genüge getan, daß dieses indizierte Spiel bzw. dessen Inhalte wie z.B. auch der Spieltitel nicht für unter 18jährige zur Verfügung stehen.

Müsste man nicht dann das komplette Spiel mit allen Beiträgen aus der Trophieleitfadengamesliste löschen ???

Nur dann könnte auch ein unter 18jähriger ja nicht mehr in "Gefahr" geraten, etwas über das Game zu lesen und original Schriftzüge des Games zu sehen, die ja meistens über den Leitfäden prangern (wobei die das dann sowieso woanders machen).

Oder sehe ich das falsch ? Wiederspricht doch sonst dem Sinn einer Indizierung, oder?

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Eine Sache verstehe ich nicht und finde ich auch inkonsequent.

Ein Forum wegen Indizierung zu schliessen, es aber in seiner bis dahin bestehenden Form bestehen zu lassen.

Inwiefern wird denn da dem Recht genüge getan, daß dieses indizierte Spiel bzw. dessen Inhalte wie z.B. auch der Spieltitel nicht für unter 18jährige zur Verfügung stehen.

Müsste man nicht dann das komplette Spiel mit allen Beiträgen aus der Trophieleitfadengamesliste löschen ???

Nur dann könnte auch ein unter 18jähriger ja nicht mehr in "Gefahr" geraten, etwas über das Game zu lesen und original Schriftzüge des Games zu sehen, die ja meistens über den Leitfäden prangern (wobei die das dann sowieso woanders machen).

Oder sehe ich das falsch ? Wiederspricht doch sonst dem Sinn einer Indizierung, oder?

Es ist verboten, darüber zu diskutieren. Die Leitfäden und bestehenden Threads brauchen aber nicht "versteckt" werden. Und gelöscht werden braucht da nichts. Wir sind nicht für die U18-User verantwortlich. Die Erziehungsberechtigten müssten dafür sorgen, das sie nicht diese Seiten ansurfen.

Und mit dem entsprechenden Bereich, der dann über Post-Ident zu erreichen sein wird, ändert sich das dann.

Da darf dann drüber diskutiert werden.

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Da weiss wohl einer nicht wer Frank ist ;)

Ausserdem ists gut, dass die ganzen Threads nicht verschwinden.

Kann man nochmal so einiges nachlesen^^

Aber Wertungen indizierter sind doch eigentlich auch verboten.

Und ich denke, wenn man die Threads durchforstet findet man sicher die ein oder andere Wertung. Die sind zwar abgegeben vor der Indizierung, aber dadurch weiterhin zugänglich?

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Da weiss wohl einer nicht wer Frank ist ;)

Ausserdem ists gut, dass die ganzen Threads nicht verschwinden.

Kann man nochmal so einiges nachlesen^^

Aber Wertungen indizierter sind doch eigentlich auch verboten.

Und ich denke, wenn man die Threads durchforstet findet man sicher die ein oder andere Wertung. Die sind zwar abgegeben vor der Indizierung, aber dadurch weiterhin zugänglich?

Wertung ist keine Werbung und es darf nur nicht mehr diskutiert werden. Informieren darf man sich schon.

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Es ist verboten, darüber zu diskutieren. Die Leitfäden und bestehenden Threads brauchen aber nicht "versteckt" werden. Und gelöscht werden braucht da nichts. Wir sind nicht für die U18-User verantwortlich. Die Erziehungsberechtigten müssten dafür sorgen, das sie nicht diese Seiten ansurfen.

Und mit dem entsprechenden Bereich, der dann über Post-Ident zu erreichen sein wird, ändert sich das dann.

Da darf dann drüber diskutiert werden.

O.K. Wenn das so mit der Verantwortung der Betreiber des Forums stimmt und die Eltern alleine verantworlich sind, haste Recht.

Denn ansonsten gilt das :

Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.

Indizierungen bestehen gemäß Jugendschutzgesetz für 25 Jahre, dann werden sie aus der Liste gestrichen oder müssen einem neuen Verfahren unterworfen werden (§ 18 Abs. 7 JuSchG). Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.

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O.K. Wenn das so mit der Verantwortung der Betreiber des Forums stimmt und die Eltern alleine verantworlich sind, haste Recht.

Denn ansonsten gilt das :

Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.

Indizierungen bestehen gemäß Jugendschutzgesetz für 25 Jahre, dann werden sie aus der Liste gestrichen oder müssen einem neuen Verfahren unterworfen werden (§ 18 Abs. 7 JuSchG). Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.

Wir bewerben sie ja nicht. Und wie gesagt, das mit dem zugänglich machen, wir machen sie ja nicht zugänglich. D.h. wir vertreiben sie ja nicht.

Für den Rest sind wie gesagt die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Sonst müsste man das Internet schliessen. :)

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Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.

Indizierungen bestehen gemäß Jugendschutzgesetz für 25 Jahre, dann werden sie aus der Liste gestrichen oder müssen einem neuen Verfahren unterworfen werden (§ 18 Abs. 7 JuSchG). Bei Änderung der Sach- und Rechtslage kann ein Verfahrensbeteiligter auch vor der Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.

der text ist schon älter oder? so wie ich das mitbekommen habe ist das fettgedruckte doch seit 2009 ebenfalls verboten oder nicht?

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Ich höre mir häufiger Spiele-podcasts an.

Und indzizierte Titel werden immer ausgeblendet.

AUSSER!: und das betonen die immer wieder, wenn sie den Titel ausserhalb jeder Wertung halten.

Also nicht sagen, ob sie es gut oder schlecht finden.

Deshalb dachte ich, man darf es auch nicht werten.

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Hat gestern nachmittag jemand dieses Dating-Dingens mit dieser Jana-Ina (oder wie heißt die? :emot-raise:) auf Pro7 gesehn? (Hab ich nur nebenbei laufen gehabt, ich schwör! :cool2::biggrin5:) Da wurde ein erst kürzlich (in u.a. dt.) indiziertes Spiel ganz offen vor der Kamera gezeigt (Cover, Spielszenen + Fatal... äh, Finishing Move :J:)! Dürfen die das? :stunned:

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ja, da es zu dokumentationszwecken dient ;)

Dokumentiert wurde da ja im Grunde nichts was mit Mort... äh, besagtem Spiel zusammenhängt. Insofern hätte man ja auch ´nen unter-18er hernehmen können/müssen - aber nein, man musste dem guten Herren ja gleich den ´Schwarzen-Killerspiel-Peter zuspielen´ - ´ne Gemeinheit! :emot-kratos::biggrin5:

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stimmt, entschuldige. habe vergessen, dass da garnichts dokumentiert wurde :D

dann ist mir das von der rechtslage unbekannt, ich würde aber darauf tendieren, dass sie das nicht dürfen

Würd ich jetzt auch meinen. Im TV scheint´s keine Rolle zu spielen was im Mittags-Programm gesendet wird, wir Gamer werden immer gleich verrissen - schöne wirre Welt! :J:

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