MaXweLL_98 Geschrieben 19. Januar 2011 Teilen Geschrieben 19. Januar 2011 hey community, hab mir in ebay ein paar neue fußballschueh ersteigert, die auktionist heute morgen um 20 nach 6 abgelaufen. Die UVP der Schuhe ist 375€ , ich habe mir sie für etwas über 180 ersteigert. Habe mir direkt gedacht, dass das dem Verkäufer nicht passt. Dann check ich grade nochmal die emails, und siehe da: Der Verkäufer möchte die Transaktion abbrechen. Grund: Artikel nicht mehr auf Lager. Dann konnte man entweder zustimmen oder ablehnen. Ich hab natürlich abgelehnt und als Begründung geschreiben, dass ich die schueh heute bezahlt habe und er sie sehr wohl noch auf lager haben muss (:emot-what:). Die Antwort von Ebay war: Der Fall ist geschlossen. Der Käufer hat den Transaktions - Abbruch abgelehnt. Hat einer von euch ne Ahnung, was jetzt passiert? Der verkäufer muss mir die Schuhe jetzt schicken, oder? Es gab ebenfalls ein Link zum problem forum, wo man probleme melden kann. Was machen die dann? Ich meine, ich will ja nicht mein Geld zurück, sondern die Schuhe. Das ist ja die reinste Verarsche, wenn amn zu wenig bekommt einfach nicht schicken bzw abbrechen wollen. Hat einer nen Rat? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ragdel Geschrieben 19. Januar 2011 Teilen Geschrieben 19. Januar 2011 Ja der Verkäufer muss sie dir prinzipiell besorgen. Wenn er mit VKP nicht zufrieden ist hat er erstmal Pech gehabt. Sollte er die Schuhe nicht mehr haben, aus welchen Gründen auch immer, muss er dir, soweit ich weiss, das Produkt trotzdem irgendwie besorgen. Keine Ahnung wie der Doppelpost zustande kam. Mod bitte löschen wenn möglich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
-=DGX=- Geschrieben 19. Januar 2011 Teilen Geschrieben 19. Januar 2011 Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, er MUSS dir die Schuhe schicken. Wenn er sie nicht mehr hat, muss er sie eben woanders besorgen Du hast definitiv recht auf deinen Artikel... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuzzy Geschrieben 19. Januar 2011 Teilen Geschrieben 19. Januar 2011 Schau mal hier: http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html Damit sollte es geklärt sein! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dragarock Geschrieben 19. Januar 2011 Teilen Geschrieben 19. Januar 2011 Zwischen "recht haben" und "recht bekommen" ist aber leider noch ein kleiner Unterschied. Der Verkäufer stellt sich ja offenbar quer, d.h. jetzt müsste man den Rechtsweg beschreiten. Liegt an Dir, ob es Dir den Aufwand wert ist und ob Du überhaupt so lange auf die Schuhe warten möchtest, bis die ganze Sache durch ist Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Promaster Geschrieben 19. Januar 2011 Teilen Geschrieben 19. Januar 2011 Wenn du Glück hast, wird er dir die Schuhe schicken, wenn er das Geld hat. Wenn du Pech hast, wird er dir einfach das Geld zurückschicken. Und wenn du sehr viel Pech hat, macht er gar nichts. (Hoffe der Verkäufer ist ehrlich oder du hast mit PayPal gezahlt.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MaXweLL_98 Geschrieben 19. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 19. Januar 2011 Also denke/hoffe das hat sich jetzt geklärt. Er hat mir ne Nachricht geschickt mti dem Inhalt : " nachricht war nicht für sie gedacht der schuh ist da" Man kanns ja mal probieren Ich denke dass es mir sie jetzt auch schicken wird sobald das geld eingegangen ist.. Aber ein Versehen war das bestimmt nicht, er hat warscheinlich gehofft, dass ich annehm und er sie teurer bekaufen kann;) Aber danke für eure ratschläge! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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