Kidezo_136 Geschrieben 12. Januar 2011 Teilen Geschrieben 12. Januar 2011 Hey, bin im Internet aufm iPhone aufn link fürn gewinnspiel gekommen. Da wollte ich eih. Garnet draufdrücken. Und jetzt kam ne sms, das ich ein abo von 4,99€ die woche abgeschlossen habe. Ist das nicht nichtig, da ich 1. Noch minderjährig bin und 2. Garkein vertrag abgeschloßen habe??? Bitte meldet euch mit antworten! Genau dein Fall kam gestern in "Akte 20.11 " auf Sat1 ! kannst dir die folge glaub ich nochmal im internet anschauen!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
L4a-Shadow Geschrieben 12. Januar 2011 Teilen Geschrieben 12. Januar 2011 Genau dein Fall kam gestern in "Akte 20.11 " auf Sat1 ! kannst dir die folge glaub ich nochmal im internet anschauen!! Das wollte ich auch gerade schreiben. :-) Du solltest dies (sofern noch nicht geschehen) mit deinem Vater bereden. Das Dümmste was man machen kann, ist die Sache aussitzen zu wollen. Das geht nach Hinten los. Die Folge von Gestern kann man glaube leider nicht mehr anschauen, aber bei akte im Forum existiert ein Beitrag zum Thema: http://forum.sat1.de/showthread.php?t=13516 Und wenn ich hier schon wieder lese, dass man eine eMail an die Firma schicken soll, dann frage ich mich, ob ihr jemals eine Kündigung in eurem Leben geschrieben habt. Kündigungen, Widerrüfe etc. sollten immer schriftlich und per Einschreiben getätigt werden. eMails sind kein rechtkräftiges Medium! Was auch nie schaden kann ist eine Anzeige bei der Polizei. Die Masche ist mittlerweile bekannt und fällt unter Betrug. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Necrid83 Geschrieben 12. Januar 2011 Teilen Geschrieben 12. Januar 2011 Und wenn ich hier schon wieder lese, dass man eine eMail an die Firma schicken soll, dann frage ich mich, ob ihr jemals eine Kündigung in eurem Leben geschrieben habt. Kündigungen, Widerrüfe etc. sollten immer schriftlich und per Einschreiben getätigt werden. eMails sind kein rechtkräftiges Medium! Was auch nie schaden kann ist eine Anzeige bei der Polizei. Die Masche ist mittlerweile bekannt und fällt unter Betrug. Ich kam nur mit dem Vorschlag weil selbst bei den Jamba-Betrügern Leute nur eine E-Mail geschrieben haben...und ja, ich habe schon Kündigungen bzw. auch schon einen Widerruf geschrieben. Außerdem war mein Wortlaut folgender: "Seine Eltern sollten einfach ein Schriftstück aufsetzen und dieses per Post an die Firma schicken. Ich denke in dem Fall müsste sogar bloß eine E-Mail ausreichen." Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mauricejbr Geschrieben 12. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 12. Januar 2011 Und wenn ich hier schon wieder lese, dass man eine eMail an die Firma schicken soll, dann frage ich mich, ob ihr jemals eine Kündigung in eurem Leben geschrieben habt. Kündigungen, Widerrüfe etc. sollten immer schriftlich und per Einschreiben getätigt werden. eMails sind kein rechtkräftiges Medium! Wenn du mich meintest will ich nur sagen, dass sowas ntürlich per Einschreiben gemacht wird. Hab das schon alles mit meinem Dad geklärt. Nur bin ich mir unsicher, ob wir unbedingt unsere Daten angeben sollten. OK, na klar müssen wir. Aber diese Firma PLANET$) gibt u.a. die Daten an DRITTE weiter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dragarock Geschrieben 12. Januar 2011 Teilen Geschrieben 12. Januar 2011 Wenn du mich meintest will ich nur sagen, dass sowas ntürlich per Einschreiben gemacht wird. Hab das schon alles mit meinem Dad geklärt.Nur bin ich mir unsicher, ob wir unbedingt unsere Daten angeben sollten. OK, na klar müssen wir. Aber diese Firma PLANET$) gibt u.a. die Daten an DRITTE weiter. Wenn Du ein Abo abgeschlossen hast, haben die Deine Daten doch schon, oder nicht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mauricejbr Geschrieben 12. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 12. Januar 2011 ICH habe KEIN Abo abgeschloßen. Bzw. die behaupten das ja. Da es über Vertrag ging, haben die nur die Handynummer sofort gekriegt und gleich diese 'Bestätigungs-SMS' gesendet. ( Da drinn stand nur, das das Abo bestätigt wurde--- war von Vodafone) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanOneLanda Geschrieben 12. Januar 2011 Teilen Geschrieben 12. Januar 2011 wenn du nur ein werbebanner/Link angecklikt hast is dein kein rechtsgültiger Kaufvertrag. Du kanns das aber nur anfechten indem du denen schreibst ihnen schreibst das du minderjährig bist oder du es gar net kaufen wolltest. bis da aber auf deren Kulanz angewiesen. Wenn du gar nicht zahlen wills geht das eig. nur übern Anwalt. Den musst du/dein Vater aber zahlen. Beste Lösung ist (wie bereits gesagt) 1 mal zahlen sofort kündigen und Mehrwertdienste sperren lassen. (es is übrigens egal wer den Handyvertrag hat, wenn du das Abo gekauft hast kann dein Vater rechtlich nicht haftbar gemacht weren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mckev77 Geschrieben 12. Januar 2011 Teilen Geschrieben 12. Januar 2011 Auch wenn der Vertrag über deinen Vater läuft, musst du nicht bezahlen. Du bist Minderjährig, deswegen ist kein Vertrag zustande gekommen, du bist nur beschränkt geschäftsfähig. Nichtig. Würde nicht einen Cent bezahlen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kidezo_136 Geschrieben 12. Januar 2011 Teilen Geschrieben 12. Januar 2011 ICH habe KEIN Abo abgeschloßen. Bzw. die behaupten das ja. Da es über Vertrag ging, haben die nur die Handynummer sofort gekriegt und gleich diese 'Bestätigungs-SMS' gesendet. ( Da drinn stand nur, das das Abo bestätigt wurde--- war von Vodafone) habe deinen Fall ja bei " Akte 20.11" gesehen. Du wirst jetz die nächsten Monate nichts mehr von denen hören, nur auf der nächsten Telefonrechnung verlangen die ca. 70 € . Akte hat die Betreiber dieser Abofallen befragt und die weisen jegliche schuld von sich! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dragarock Geschrieben 12. Januar 2011 Teilen Geschrieben 12. Januar 2011 Ich würde aber nicht das Risiko eingehen auf eine 70 Euro-Rechnung zu warten, die Bezahlung zu verweigern und eventuell Probleme zu bekommen. Einfach die 5 Euro zahlen, kündigen und fertig. Oder denen gleich was schreiben, eine Kündigiung halt. Mein Gott, wir reden hier von 5 Euro Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ps3user™ Geschrieben 12. Januar 2011 Teilen Geschrieben 12. Januar 2011 Ich würde aber nicht das Risiko eingehen auf eine 70 Euro-Rechnung zu warten, die Bezahlung zu verweigern und eventuell Probleme zu bekommen. Einfach die 5 Euro zahlen, kündigen und fertig. Oder denen gleich was schreiben, eine Kündigiung halt. Mein Gott, wir reden hier von 5 Euro Wenn man 5€ bezahlt, dann sagt man sozusagen, dass man das Abo abgeschlossen hat. Das kann es nicht sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dragarock Geschrieben 12. Januar 2011 Teilen Geschrieben 12. Januar 2011 Wenn man 5€ bezahlt, dann sagt man sozusagen, dass man das Abo abgeschlossen hat. Das kann es nicht sein. Ja, ich kann schon verstehen wenn es einem ums Prinzip geht. Aber abwarten bis sich eine große Summe anhäuft (die erwähnten 70 Euro) um dann auf sein Recht zu beharren ist trotzdem nicht der richtige Weg, jedenfalls wäre es mir zu riskant ... nicht, daß bis zur Klärung der Handyvertrag gesperrt wird oder so. Er soll sich einfach 5 Minuten Zeit nehmen, eine Kündigung bzw. einen Widerruf verfassen und abschicken. Dann ist er auf der sicheren Seite. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
L4a-Shadow Geschrieben 13. Januar 2011 Teilen Geschrieben 13. Januar 2011 Das ganze ist Betrug. Und die 5 € würde ich nicht bezahlen. Zumal man darauf eh keinen Einfluß hat. Irgendwann wird über die Telefonrechnung halt ein größerer Betrag abgebucht. Bis dahin hört man von den Verein nix mehr. Wenn jeder Drite die 5 € bezahlt, dann macht der Saftladen nen fetten Reihbach und hat gewonnen. Das ganze ist ganz klar kriminell und wie ich schon geschrieben haben, sollte man eine Anzeige bei der Polzei machen. Das kostet nix, außer Zeit. Dem Unternehmen (wenn man den Laden so nennen kann) ein Brief schreiben, dass man dem Ganzen widerspricht und sich auf die Anzeige berufen (Aktenzeichen mit angeben). Was ganz schlecht ist: Aussitzen Auch schlecht: 5 € bezahlen an ein kriminelles Unternehmen Im dümmsten Fall kann das Unternehmen evtl. noch damit belegen, dass du mit dem Überweisen des Geldes auch den Vertrag akzeptiert hast. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TruchaRecordz Geschrieben 14. Januar 2011 Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 musst mal drauf achten da steht in minni kleindruck das du ab 16 diesen vertrag machen kannst .... ist also zulässig ..aber ebenfalls kündbar bzw rückgaberecht in betracht ziehen ..einfach nichts nehmen aus dem abo dann kommst da eigentlich wieder raus ..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mauricejbr Geschrieben 14. Januar 2011 Autor Teilen Geschrieben 14. Januar 2011 Da stand 18, da man den 'Gewinn' nur ab 18 kriegt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DesasterMaster Geschrieben 15. Januar 2011 Teilen Geschrieben 15. Januar 2011 "musst mal drauf achten da steht in minni kleindruck das du ab 16 diesen vertrag machen kannst .... ist also zulässig" Da man in D aber erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres Geschäftsfahig ist: Bullshit, egal was die da rein schreiben! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TruchaRecordz Geschrieben 15. Januar 2011 Teilen Geschrieben 15. Januar 2011 naja stimmt nur bedingt! es gibt einige sachen wo man mit 16 unterschreiben dürfte ,da es ja in ihren AGB´s so steht . die haben das nicht umsonstz darein gemacht , die haben fachanwälte die sich mit der materie auskennen.ausserdem war der vertrag nicht ZWISCHEN IHM UND DEM ABO SONDERN , zwischen abo und SEIN VATER , ohne seines wissens!!! FAKT ist !!!! MACH NEN WIEDERSPRUCH , du hast bei allen sachen ein wiederspruchsrecht in deutschland! NUTZE ES ..und zwar innerhalb der Hauptfristzeit und die ist in der regel 14 TAGE! ende aus....da können die machen was du willst ....DAVON ABGESEHEN , die leben von den dummen die immer schön zahlen und angst haben ... nicht von denen die wiedersrprüche reinhauen :-) weil wenn du darauf wartest das du die 5 euro zahlen musst wartest du lange , die ziehen das über die handy rechnung einfach ab! ... schönen tag noch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Basti-198918 Geschrieben 17. Januar 2011 Teilen Geschrieben 17. Januar 2011 naja stimmt nur bedingt! es gibt einige sachen wo man mit 16 unterschreiben dürfte ,da es ja in ihren AGB´s so steht . die haben das nicht umsonstz darein gemacht , die haben fachanwälte die sich mit der materie auskennen.ausserdem war der vertrag nicht ZWISCHEN IHM UND DEM ABO SONDERN , zwischen abo und SEIN VATER , ohne seines wissens!!! FAKT ist !!!! MACH NEN WIEDERSPRUCH , du hast bei allen sachen ein wiederspruchsrecht in deutschland! NUTZE ES ..und zwar innerhalb der Hauptfristzeit und die ist in der regel 14 TAGE! ende aus....da können die machen was du willst ....DAVON ABGESEHEN , die leben von den dummen die immer schön zahlen und angst haben ... nicht von denen die wiedersrprüche reinhauen :-) weil wenn du darauf wartest das du die 5 euro zahlen musst wartest du lange , die ziehen das über die handy rechnung einfach ab! ... schönen tag noch Du hast in D nur auf Fernabsatzgeschäfte ein Wiederrufsrecht. Bei allem anderen hat ein Vertrag Gültigkeit sobald 2 übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben worden sind. Heißt du gehst in mm legst nen Game auf die Kasse, Kassiererin scannt und sagt dir den Preis ( erste Willenserklärung abgegeben nämlich der Verkauf des Games), du bezahlst (da haben wir die zweite Willenserklärung nämlich den Kauf des Spiels zu genanntem Preis). In D kannst du keinen Vertrag ohne dein Wissen abschließen. In D bist du mit 16 beschränkt Geschäftsfähig. AGB'S verlieren ihre Gültiglkeit(ganz oder teilweiße), wenn sie gegen D Recht sind. Ein Abo als Gewinn Tarnen ist Arglistige Täuschung. Und last but not Least ist die Frage hast du in irgendeiner Form AGB'S zugestimmt, oder stand auf der Seite, oder was auch immer es war irgendwo was von AGB'S? Wenn nein ist auch dann das Geschäft nichtig, da der Gesetztgeber ausdrücklich verlangt das AGB'S offensichtlich und vor allem zur Einsicht sind. Wenn nirgendwo was von ABO stand, liegt sowieso ein Irrtum vor und der Vertag ist nichtig. Im zweifel wenn alldas zutrifft geh zur Polizei mach ne Anzeige, schreib dem Verein das du das Abo Kündigst und wenn ihr nen guten Anwalt habt wird der dir auch 2-3 Fragen zu dem Thema kostenlos beantworten. Ach ja und zum Satz weils in den AGB'S so steht, wenn du heute ne Waschmaschine kaufst und in den AGB'S steht drin das du nur Waschmittel XY zu Preis 37.95 kaufen darfst und das nur bei mir, würdest du das Akzeptieren? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
grislischulz Geschrieben 17. Januar 2011 Teilen Geschrieben 17. Januar 2011 Hey, bin im Internet aufm iPhone aufn link fürn gewinnspiel gekommen. Da wollte ich eih. Garnet draufdrücken. Und jetzt kam ne sms, das ich ein abo von 4,99€ die woche abgeschlossen habe. Ist das nicht nichtig, da ich 1. Noch minderjährig bin und 2. Garkein vertrag abgeschloßen habe??? Bitte meldet euch mit antworten! Ich kann dich beruhigen. Wenn die etwas von dir wollen werden sie sich schon melden. Als erstes aber ruhig bleiben und auf gar keinen Fall etwas zahlen. Du musst erst aktiv werden wenn (WENN ???) der Anwalt von denen sich meldet, was ich nicht glaube. Auf welcher Seite warst du denn ? Denn solche "Gewinnspiele" sind nicht zulässig, außerdem verboten und müssen daher vom Netz genommen werden. Normalerweise ist der Betreiber der Website dafür verantwortlich das das passiert. Im Zweifel geh zur Polizei und zeig das ganze an. Eine sehr gute und Hilfreiche Anlaufstelle ist auch die Verbraucherzentrale in deiner Nähe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Homie21HB Geschrieben 17. Januar 2011 Teilen Geschrieben 17. Januar 2011 Ich würde auch erst einmal "Widerspruch im Ganzen" einlegen. Somit hast du erst einmal etwas Zeit. Denn dann sind die Herren erst einmal in der Beweispflicht, was die teilweise schon sein lassen... Ansonsten, Verbraucherzentrale ist eine wirklich gute Anlaufstelle für solche Probleme. Sollte alles nichts helfen, geh zur Polizei Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.
Wende dich an einen Admin, wenn du in diesem Thema etwas posten möchtest.