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IGNORIERT

Neue 320GB Playstation 3 friert ein


eminarda01

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Damit würde ich mich nicht zufrieden geben, du hast 14 Tage Widerrufsrecht. Ansonsten den Vorgesetzten verlangen.

Erstaunlich wie viele überhaupt keine rechtliche Grundlagen zum Thema "Kaufen" besitzen, aber immer wieder gute Tipps und Ratschläge geben. Auch wenn sie völlig falsch sind. :smile:

Saturn und kein anderer Laden muss den Artikel innerhalb von 14 Tagen wieder zurücknehmen oder umtauschen. Ein bisschen anders kann es bei Online Bestellungen aussehen.

Wer sich informieren will liest beispielsweise die Artikel Umtausch, Widerrufsrecht, Kaufvertrag (Deutschland), und vor allem das anscheinend total unbekannte Terrain Garantie und Gewährleistung bei Wikipedia.

Vor allem in Sachen Garantie hat sich in den letzten Jahren einiges verändert - auch EU gebunden, scheint aber hierzulande kaum jemand mitzubekommen.

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Erstaunlich wie viele überhaupt keine rechtliche Grundlagen zum Thema "Kaufen" besitzen, aber immer wieder gute Tipps und Ratschläge geben. Auch wenn sie völlig falsch sind. :smile:

Saturn und kein anderer Laden muss den Artikel innerhalb von 14 Tagen wieder zurücknehmen oder umtauschen. Ein bisschen anders kann es bei Online Bestellungen aussehen.

Wer sich informieren will liest beispielsweise die Artikel Umtausch, Widerrufsrecht, Kaufvertrag (Deutschland), und vor allem das anscheinend total unbekannte Terrain Garantie und Gewährleistung bei Wikipedia.

Vor allem in Sachen Garantie hat sich in den letzten Jahren einiges verändert - auch EU gebunden, scheint aber hierzulande kaum jemand mitzubekommen.

Ja das finde ich auch ganz erstaunlich was dann mal schnell zum Besten gegeben wird :biggrin5::biggrin5:

Natürlich hat man in allen Läden das Recht den Artikel umzutauschen, egal ob es ein DVD-Player oder ne Konsole ist, informiere dich da mal ;)

Es ist immer mal möglich das der gekaufte Artikel defekt oder nicht vollständig ist, wenn du dann schnell genug reagierst hast du auch ein volles Umtauschrecht.

Anders schaut es bei Trägermedien aus - Umtauschrecht erlischt automatisch nach Entsiegelung.

Da du nun auch Fernabsatz anreißt - so tu das doch etwas gründlicher bevor du mit dem Finger auf andere zeigst.

Da unterscheidet man zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht.

Beim Widerrufsrecht war es vor kurzem noch so das bei einer Belehrung nach Vertragsabschluß eine Frist von EINEM Monat eingeräumt werden mußte. Bei einer Vorvertraglichen Belehrung galt die 14 Tage Frist.

Widerrufsrecht räumten Händler gerne ein weil sie die Klausel mit den Rückgabeversandkosten einsetzen konnten - Waren unter 40 Euro mußte der Käufer auf eigene Kosten zurücksenden ;)

Rückgaberecht wurde vor nicht allzulanger Zeit noch regelmäßig abgemahnt da eine vorvertragliche Belehrung bei einem gewissen Auktionshaus nicht möglich war und somit ungültig.

Garantie und Gewährleistung nun ich denke so tief muß man gar nicht in die Rechtsmaterie eintauchen, zumal das immer vom Produkt abhängig ist. Was viele beispielsweise gar nicht wissen - du kannst sogar von deinem Gewährleistungsrecht bei deinen gekauften Schuhen gebrauch machen.

Generell muß eine Gewährleistung eingeräumt werden.

Nun sehe ich das so das wir hier im Trophyforum sind und nicht auf einer Plattform für Rechtsanwälte, Gewerbliche Händler oder solche die es werden wollen. Also reicht auch sicherlich die Kenntnis aus das man ein Umtauschrecht hat. In Läden wie Saturn oder Media Markt bedarf es manchmal auch etwas Beharrlichkeit um zu seinem Recht zu kommen. Einfach sachlich bleiben und sich unter gar keinen Umständen abwimmeln lassen.

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Ich habe weder mit einem Finger auf jemanden gezeigt, noch sagst du das richtige :smile: Ich brauch mich nicht zu informieren sondern bin es bereits ;)

In Kurzform:

* Umtausch: Der Verkäufer nimmt die reklamierte Ware zurück und händigt ihm solche aus, die diesen Fehler nicht aufweist. Übliche Vorgehensweise bei geringwertigen Gütern.

* Reparatur: Der Verkäufer behebt den Mangel auf seine eigenen Kosten, so dass der Reklamationsgrund entfällt. Streng genommen ein Sonderfall des Umtauschs, der bei höherwertigen Gütern gebräuchlich ist. Bei Dienstleistungen spricht man hier auch von einer Nachbesserung.

* Wandlung: Der Verkäufer gibt dem Käufer sein Geld zurück. Er erhält im Gegenzug die fehlerhafte Ware zurück, sofern das mit angemessenem Aufwand möglich ist. Für diese Möglichkeit kann sich der Verkäufer allerdings nur entscheiden, wenn der zweite Versuch einer Nachbesserung des Verkäufers gescheitert ist.

* Minderung: Der Verkäufer erstattet einen Teilbetrag, der Käufer behält die fehlerhafte Ware. Dies ist die häufigste Lösung bei reklamierten Urlaubsreisen und anderen Dienstleistungen. Für diese Möglichkeit kann sich der Verkäufer ebenfalls nur entscheiden, wenn der zweite Versuch einer Nachbesserung des Verkäufers gescheitert ist.

Die Playstation 3 ist nicht mehr in der Kategorie "geringwertige Güter" zu sehen. Darunter fallen Dinge wie Lebensmittel, ein Werkzeug ect.

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Da wäre ich mal nicht so vorlaut. Du anscheinend schon mal bestimmt nicht. :smile::smile::smile:

Gewährleistung muss gegeben werden, der Verkäufer hat aber da nicht die Verpflichtung "im Austausch" einen anderen Artikel herauszugeben oder das Geld zu erstatten.

Und zum Rückgaberecht:

Irrglauben des Rückgaberechts

1) Kauf im Geschäft Möglichkeit 1: Anfechtung des Kaufvertrages. Problem: Es bedarf eines rechtlichen Anfechtungsgrundes. -hier nicht vorhanden-

Möglichkeit 2: Die Ware ist mangelhaft. Dann musst du dem Verkäufer zunächst die Nacherfüllung ermöglichen. Macht er das nicht oder wird der Mangel dadurch nicht abgestellt kannst du vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Beim Rücktritt wird der Kaufvertrag rückabgewickelt, heißt: Verkäufer bekommt die Ware, du dein Geld.

Möglichkeit 3: Kulanz. Wenn der Verkäufer so nett ist und die Ware zurücknimmt kann er das tun. Ein Anspruch darauf hast du nur, wenn er es in seine AGB geschrieben hat. Nimmt er die Ware aus Kulanz zurück, gibt es kein Anspruch auf Auszahlung des Betrags in bar. Außer die AGBs sagen was anderes. Gutschein ist eine Möglichkeit.

Saturn hat das in diesem Fall hier getan und nutzt bei uns auch definitiv diese Möglichkeiten (Möglichkeit 2). Übrigens auch bei Käufen wie LCD Fernsehern. Da gibt es nicht einfach "Geld zurück" oder einen anderen Fernseher. Es wird der Kundendienst oder der (vor Ort) Service des Herstellers (z.B. LG, hier Sony) beauftragt.

Alleine das du schreibst man solle "sich nicht abwimmeln lassen" zeigt deine Einstellung und deine Kenntnisse hierzu. Und die sind gering. Sehr gering. Da nützen Smileys auch wenig.;)

Andere Firmenpolitik herrscht beispielsweise bei Diskountern wie Aldi : Dort ist ein freiwilliges Rückgaberecht von 14 Tg. gewährt - Betonung liegt auf freiwillig.

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Da wäre ich mal nicht so vorlaut. Du anscheinend schon mal bestimmt nicht. :smile::smile::smile:

Gewährleistung muss gegeben werden, der Verkäufer hat aber da nicht die Verpflichtung "im Austausch" einen anderen Artikel herauszugeben oder das Geld zu erstatten.

Und zum Rückgaberecht:

Saturn hat das in diesem Fall hier getan und nutzt bei uns auch definitiv diese Möglichkeiten (Möglichkeit 2). Übrigens auch bei Käufen wie LCD Fernsehern. Da gibt es nicht einfach "Geld zurück" oder einen anderen Fernseher. Es wird der Kundendienst oder der (vor Ort) Service des Herstellers (z.B. LG, hier Sony) beauftragt.

Alleine das du schreibst man solle "sich nicht abwimmeln lassen" zeigt deine Einstellung und deine Kenntnisse hierzu. Und die sind gering. Sehr gering. Da nützen Smileys auch wenig.;)

Andere Firmenpolitik herrscht beispielsweise bei Diskountern wie Aldi : Dort ist ein freiwilliges Rückgaberecht von 14 Tg. gewährt - Betonung liegt auf freiwillig.

Bei Saturn ebenso wie MM gibt es ne Gutschrift also kein Geld zurück.

Wie ich die Rechte meiner Kunden auslege ist nunmal etwas anderes wie Ratschläge von Verbraucher für Verbraucher.

Aus eigenen Erfahrungen kann ich dir sagen das man im Endeffekt bei den beiden Riesen Erfolg haben wird.

Ich könnte dir Sportsfreund :biggrin5: meine Widerrufsbelehrung sowie die Gewährleistung hier hin texten. Nur was bringt das.

Ich kann so Leute nicht ab die der Meinung sind alle anderen sind dümmer- über Fernabsatz faseln, dieses Tiefgründige Thema allerdings mit halbwissen nur ankratzen (Mal eben Wikpedia und so das ich nicht lache, nicht die richtige Seite dafür)

Hier wurd lediglich über Verbraucherrechte nach direktem Kauf im Ladengeschäft gefragt.

Dazu kann ich nur sagen bei defekter oder fehlerhafte Ware - sofort reklamieren.

Sich nicht sofort abspeisen lassen mit wird eingeschickt - das haben die mit mir auch schon versucht. Die tauschen dir das um ...PUNKT

Ist die Frist verstrichen, hat man Recht auf Nachbesserung - sprich wird zum Technik Center -etc geschickt

Da gibt es auch weiter nix zu diskutieren.

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Du kannst "texten" was du willst - falsch bleibt's trotzdem. :smile:

Und deine Erfahrungen interessieren vermutlich wirklich nur dich selbst. Wen und was du "ab" kannst interessiert vermutlich auch rein niemanden. Mich jedenfalls nicht. Und deine Ratschläge mit "nicht abspeisen lassen" stellen auch kein geltendes Recht dar.

Was du de fakto in deinem Laden vor Ort veranstaltest bleibt dir überlassen - Wayne?:

In China fällt gerade wieder ein Sack Reis um...

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Darum springst du ja auch immer so schnell darauf an :biggrin5:

Tut mir ja leid das ich deine marginale Welt durcheinander bringe, allerdings wärest du der erste im freien Markt der durch Abmahnung an den rand der Existenz gebracht wird, also lass mal mit deinem zusammengelesenen Halbwissen von Wikpedia, bestell dir besser schnell den Abmahnwarner um auf den neuesten stand zu kommen was Fernabsatz betrifft. :smile:

Eine gute Sache für alle die Gewerblichkeit planen, so kommst du jedenfalls rüber. Ebenfalls wichtig einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren und sich alles ausarbeiten und erklären lassen. Denk bitte auch daran keinen unversicherten Versand anzugeben (abmahnfähig ;)). Falls du weitere Fragen hast meld dich doch per PN.

Ansonsten Rechte hin und Rechte her - Dreist kommt immer weiter

Man hat ebenfalls bei fast allen Produkten (außer stark reduzierter Ware, entsiegelten Trägermedien etc...) ein Umtauschrecht also wahrnehmen

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Ich glaube du bist eine ganz arme Pfeife :smile: Ich weiß zwar nicht was du mit deinen Philosophien mit Abmahnungen und Fernabsatz (?) ständig sagen willst? Aber es ist wie gesagt auch egal weil es gar kein Sinn macht mit so einer Flöte zu diskutieren. Einmal fasselst du wieder von Umtauschrecht (das es gar nicht gibt :biggrin5: ), einen Satz zuvor sagst du Recht hin od. her - dreist kommt weiter:emot-what:

Ich sage dir besser nicht wie du hier rüberkommst :smile::smile::smile::smile::smile::smile::smile::smile:

Vielleicht tauscht du ja nur mit deinem Pfleger die Pillen und hattest deswegen noch nie Schwierigkeiten weil die nur wollen das du die F*# hälst^^ ?

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Bei Saturn hat er definitiv kein Umtauschrecht!

Dieses 14 Tägige "Umtauschrecht" gibt es nur bei Käufen nach dem Fernabsatzgesetz (Internet, Versandhandel etc.)

In seinem Falle hat der Verkäufer das 2 malige Recht auf Nachbesserung (wie. z.B. das Einschicken zur Reperatur). Sollte der Artikel dann immer noch nicht einwandfrei funktionieren kann er seinen Kaufpreis zurück verlangen!

Das ist totaler quatsch, man hat immer 14 Tage umtauschrecht. Und es ist bei Saturn genauso man sollte sich voher die AGB's durchlesen bevor man was behauptet.

AGB auszug von Saturn:

Ende Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

1. glaube ich nicht das er die PS 3 extra anfertigen lassen hat.

2. hat die PS 3 kein Verfallsdatum.

3. hat er die PS 3, soweit ich weiß nicht entsiegelt.

somit hat er 14 Tage umtauschrecht.

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Lesen und verstehen sind 2 Sachen :smile:

Und letztmals: Es gibt kein Umtauschrecht - ES SEI DEN DER HÄNDLER BIETET FREIWILLIG EINES AN.

Umtausch

Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden.

Bietet der Verkäufer ein Umtauschrecht an, ist er hieran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. So erfolgt der Umtausch häufig nur gegen Warengutschein.

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Wenn so jemand wie du nicht weiter weiß wird er doch recht schnell beleidigend.

Zu einer sachlichen Diskussion gehören nun einmal schlagkräftige Argumente, welche du nicht liefern kannst ;)

Egal wie beleidigend du wirst, ich kann dich gar nicht ernst nehmen. Wie ein kleiner Junge reagierst du vollkommen indiskutabel.

Der jenige welcher Fernabsatz, Gewährleistungs- und Umtauschrechte im Ladengeschäft durcheinanderwirft bist nunmal du.

Nun weißt du nicht weiter weil alle deine vorgeführten Halbweisheiten lückenhaft sind.

Mit dem Abmahnwarner - welchen du bestimmt nicht bei Wikpedia finden wirst ;) habe ich dir Stoff zum stöbern und nachdenken gegeben. Dort kannst du was Fernabsatz betrift - du weißt ja angeblich soooviel davon (ohne es auszugführen :biggrin5:) - auf den neuesten Stand kommen.

Les einfach mal auf den richtigen Seiten bevor du dich hier aufspielst - du Fachmännchen :biggrin5:

Je mehr unsinn du hier verzapfst desto lauter lache ich über dich. Vielleicht magst du ja der Seher unter den Blinden sein in deiner Welt, hier allerdings machst du dich nur unnötig lächerlich

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Da es hier nicht mehr um Fragen % Antworten, sondern um Kindergartengerangel geht, mache ich den Thread zu :dozey:

Wenn ihr euch wieder beruhigt habt und falls noch offene Fragen vorhanden sein sollten, meldet euch per PN bei mir oder einem meiner Kollegen, dann machen wir gerne wieder auf.

- closed -

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