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150$ Accounts bei ebay - gut oder böse? -


snay0r

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hmm sieht ja nicht schlecht aus mit den key generator werd ihn mir gleich mal über mein alten pc laden und testen nicht das es irgendein hartnäckiger virus oder trojaner ist, werde dann rückmeldung geben obs funkioniert

Ich hab es schon probiert. Um ihn zu aktivieren, muss man sich irgendwo anmelden, wo einem dann Geld abgezogen wird usw. Wie schon gesagt. Totale verarsche in jeder hinsicht.

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also bei mir ging soweit alles außer ich habe keinen key bekommen und danach hatte keine verbindung mit den i-net mehr, nach eine system wiederherstellungs läuft mein pc wieder wie voher also LASST DIE FINGER VON DEN SCHEIß Funktioniert eh nicht sind alles nur irgendwelche viren etc.

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war sowas nicht vorherzusehen, das es sich da um eine verarsche handelt?

wie luv-x schon geschrieben, man bekommt nichts geschenkt, weder hier noch sonst wo. wer so denkt, der sollte mal überlegen, in welcher welt wir eigentlich leben. geld regiert die welt. ;)

und wer sich den (oder einen) psn-card-generator runterlädt, sollte bedenken, das man sich auf sehr dünnem eis bewegt. sowohl rechtlich wie auch das es ein virus/trojaner sein könnte.

immer dran denken ;)

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Damit sind wir am Ende der Diskussion angelangt.

Die Nutzung eines solchen Keygenerators ist Computerbetrug und wird mit 5 Jahren geahndet. Dazu reicht es aus den Keygenerator zu aktivieren.

§ 263a

Computerbetrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § Betrug

StGB > Besonderer Teil > Betrug und Untreue

">263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend. (3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § Vorbereitung der Fälschung von Geld und WertzeichenStGB > Besonderer Teil > Geld- und Wertzeichenfälschung

">149 Abs. 2 und 3 entsprechend.

Nochmal zur Information für alle die das schon wieder vergessen oder von Ihren Eltern nicht mitbekommen haben: Es gibt nichts für Umsonst!

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