RoyalG Geschrieben 6. Februar 2010 Teilen Geschrieben 6. Februar 2010 Hallo, ich habe am 02.05.08 bei eXpert eine Playstation 3 40GB erworben, nun hab ich ein Problem, nachdem sich FIFA10 das erste mal aufgehangen hat, hab ich mir noch keine Sorgen gemacht und einfach neugestartet, später dann als ich die Heavy Rain Demo gespielt hatte und diese sich auch aufgehangen hat, kamen bei mir langsam die schweissperlen aufs Gesicht. Nach einem erneuten Neustart und dem starten von FIFA10 hängte sich die PS3 erneut auf, nun habe ich die Blu Ray (FIFA10) ganz normal aus dem Laufwerk entfernt und musste mit entsetzen feststellen, das die CD mit kreisrunden Kratzer versehen ist. Nun habe ich erst mal bei eXpert angerufen und mir wurde mitgeteilt, das auf Konsolen 1 Jahr Garantie laufen und ich die Prüfungskosten & ggf Reperaturkosten selber tragen muss. Nun zu meinen Fragen: Was könnte das Problem sein? (Laser defekt?) Wie siehts mit Garantie & Gewehrleistung aus? Soll ich zu eXpert gehen oder direkt zu Sony oder vielleicht zu einem Online Händler, falls vorschläge, erfahrungen? Mit freundlichem Gruß RoyalG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herg` Geschrieben 6. Februar 2010 Teilen Geschrieben 6. Februar 2010 - Es könnte das Laufwerk ne Macke haben, aber welche kann dir wohl keiner genau sagen. - Gewährleistung nicht Gewehrleistung, das ist nichts zum rummballern Du hast ein Jahr Garantie und ein weiteres Jahr Gewährleistung. Kannste ja hier mal durchlesen, steht alles drinne. - Da du keine Garantie mehr hast brauchste nicht zu Sony und nicht zu Expert. - Bei den Konsolenprofis können sie dir dein Laufwerk tauschen, das kannst du aber auch ganz bequem zu Hause tauschen. Einfach bei Amazon ein neues bestellen und gut. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RoyalG Geschrieben 6. Februar 2010 Autor Teilen Geschrieben 6. Februar 2010 danke Gewährleistung joa also ich habe die Festplatte getauscht, hat das auch was zu bedeuten im Fall der Fälle? wegen Beweise usw und wo liegt das Garantiesiegel bei der PS3 ? Gruß RoyalG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herg` Geschrieben 6. Februar 2010 Teilen Geschrieben 6. Februar 2010 Nein Festplatte darf man tauschen steht auch im Handbuch. Das Garantiesiegel ist über der Klappe für die Festplatte, am oberen Rand. Aber ist doch egal, deine Garantie ist seit fast einem Jahr abgelaufen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RAZOR1888 Geschrieben 6. Februar 2010 Teilen Geschrieben 6. Februar 2010 Geh mal mit Glasreiniger über die Disc, hatte das auch schon mal! Das sah nur aus wie ein Kratzer... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RoyalG Geschrieben 6. Februar 2010 Autor Teilen Geschrieben 6. Februar 2010 Geh mal mit Glasreiniger über die Disc, hatte das auch schon mal! Das sah nur aus wie ein Kratzer... das problem ist wodurch der "kratzer" entstanden ist, wenn ich den sozusagen wegpoliere, ist der fehler im system nicht behoben, wäre gut wenn mir jemand nen link senden könnte wo man lediglich das system überprüft bekommt wie z.B. bei http://www.playstation-world.com/shop/ps3reparatur.php "Kostenvoranschlag Die Defekte, die am häufigsten an der PlayStation 3 auftreten haben wir oben aufgeführt. Selbstverständlich können Sie uns auch Ihre Konsole, mit anderen Fehlern zusenden. Die Überprüfung bei uns ist generell unverbindlich und kostenlos. Falls Sie keine Reparatur wünschen, zahlen Sie lediglich die Rücksendekosten." hört sich doch nicht schlecht an, hat jemand erfahrungen mit dieser firma? Gruß RoyalG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lukz Geschrieben 9. Februar 2010 Teilen Geschrieben 9. Februar 2010 Du hast ein Jahr Garantie und ein weiteres Jahr Gewährleistung. Kannste ja hier mal durchlesen, steht alles drinne. Muss ich dir leider nur zum Teil recht geben. a. Garantie ist nicht Pflicht (freiwillig) b. Gewährleistung ist Pflicht (gesetzlich) Das Problem mit der Gewährleistungspflicht ist, dass wenn innerhalb des ersten halben Jahres, nach dem Kaufzeitpunkt, etwas mit dem Gerät nicht i.O. sein sollte, dir der Hersteller beweisen müsste (meist durch ein Zertifikat), dass das Gerät zum Kaufzeitpunkt völlig in Ordnung gewesen war. Ein halbes Jahr nach dem Kaufzeitpunkt kommt die Beweislastumkehr, d.h. dass du dann beweisen müsstest, dass das Gerät schon vor bzw. zum Kaufzeitpunkt eine Mangel hatte. Da Sony aber von Haus aus ein Jahr Garantie vergibt, bist du sofort in der Situation, beweisen zu müssen, dass... Sozusagen hast du ja theoretisch recht mit deiner Aussage, dass er ein Jahr Garantie hat und dann noch ein weiteres Jahr das Recht auf Gewährleistung, nur in der Praxis wird es eher schwierig werden... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herg` Geschrieben 9. Februar 2010 Teilen Geschrieben 9. Februar 2010 Ich versteh nicht wo dein Problem liegt... Ich habe ihm gesagt, dass er ein Jahr Garantie hat, das ist zu 100% korrekt. Alles Weitere, wie z.B. die Sache mit der Gewährleistung habe ich ihm verlinkt. Wo habe ich denn jetzt was Falsches geschrieben? Ich habe niemals das Wort Pflicht im Zusammenhang mit der Garantie erwähnt. Ich habe ihm lediglich die Sache im Zusammenhng mit seiner PS3 geschildert und ich kann keinen Fehler entdecken... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lukz Geschrieben 9. Februar 2010 Teilen Geschrieben 9. Februar 2010 Mein Problem liegt darin, wie ich oben schon beschrieben habe, mit der Umsetzung... Ausserdem, bleib doch mal locker herg, ich habe nicht gesagt, dass du was falsches geschrieben hast, ich meinte ledeglich, dass es schwierig werden würde, die Gewährleistungspflicht auch in Anspruch zu nehmen... Es ist halt nicht immer alles SCHWARZ oder WEISS... Und in diesem Fall bewegen wir uns hier in so einer GRAU-Zone... Deswegen hab ich dir ja auch recht gegeben wenn auch nur zum Teil... Und die Zusammenhänge habe ich rein informativ gebracht... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herg` Geschrieben 9. Februar 2010 Teilen Geschrieben 9. Februar 2010 Du gibst mir aber nur zum Teil recht, allerdings habe ich zu 100% das Richtige geschrieben. Dann musst du sagen, du gibst der verlinkten Seite kein Recht... Damit habe ich nämlich nix zu tun Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gram_Geor Geschrieben 9. Februar 2010 Teilen Geschrieben 9. Februar 2010 Mein Problem liegt darin, wie ich oben schon beschrieben habe, mit der Umsetzung...Ausserdem, bleib doch mal locker herg, ich habe nicht gesagt, dass du was falsches geschrieben hast, ich meinte ledeglich, dass es schwierig werden würde, die Gewährleistungspflicht auch in Anspruch zu nehmen... Es ist halt nicht immer alles SCHWARZ oder WEISS... Und in diesem Fall bewegen wir uns hier in so einer GRAU-Zone... Deswegen hab ich dir ja auch recht gegeben wenn auch nur zum Teil... Und die Zusammenhänge habe ich rein informativ gebracht... Du gibst mir aber nur zum Teil recht, allerdings habe ich zu 100% das Richtige geschrieben. Dann musst du sagen, du gibst der verlinkten Seite kein Recht... Damit habe ich nämlich nix zu tun Da muss ich herg`recht geben, aber das ist ja eig. auch egal, da der Threadersteller schon erkannt hat, dass er die Konsole reparieren lassen muss (oder selber reparieren muss) -> also keiner zahlt ihm die Rep. . Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lukz Geschrieben 9. Februar 2010 Teilen Geschrieben 9. Februar 2010 Du gibst mir aber nur zum Teil recht, allerdings habe ich zu 100% das Richtige geschrieben. Dann musst du sagen, du gibst der verlinkten Seite kein Recht... Damit habe ich nämlich nix zu tun Die verlinkte Seite hat mich eigentlich garnicht interessiert... Hab da nicht reingeschaut... Aber ist ja auch wurscht jetzt, wir müssen uns nicht über solche belanglosen Sachen unterhalten... Da muss ich herg`recht geben, aber das ist ja eig. auch egal, da der Threadersteller schon erkannt hat, dass er die Konsole reparieren lassen muss (oder selber reparieren muss) -> also keiner zahlt ihm die Rep. . Da der Threadersteller, das Gerät am 02.05.08 gekauft hat, läuft die Gewährleistungspflicht (2 Jahre), auch erst am 02.05.10 ab, sozusagen hat er bis dato noch das Recht auf Anspruch... Nur wie schon von mir zuvor erwähnt, gestaltet es sich eher schwierig diesen Mangel zu rügen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NoMoreBullet Geschrieben 11. Februar 2010 Teilen Geschrieben 11. Februar 2010 Ich hatte mal genau das gleiche Problem, nur ohne diese Kratzer. Ständig ist die ps3 hängengebliben oder hat keine games mehr erkannt. Es gibt den Reperatur service www.tvs-repair.de da am besten einen Abholauftrag erstellen und möglichst ALLE Daten auf einen externen Speicher legen. Da du keine Garantie mehr hast würd ich auf das Fomular noch schreiben: "Ich bitte um Reperatur auf Kulanz" Wenn du Glück hast machen sie es und wenn nicht bekommst du glaub ich erstmal einen kostenvoranschlag. Aber bei den Preis kannste dir auch gleich eine neue kaufen Meine Ps3 war damals fast 2 Jahre alt. Ich hatte erst meine alte wieder zurückbekommen weil TVS meinte es wäre kein Fehler zu entdecken. Da das Problem immnernoch war hab ich Sie nochmal abholen lassen. Schliessliche hab ich ein Komplett neues Gerät bekommen. Aber wie gesagt: vorher Speicherdaten sichern und wenn du schon ne andere festplatte als die 40 GB drin hast diese rausnehmen und die Original reinhaun! gruß Bullet Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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