Cracon Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Das stimmt schon, nur man müsste mal die Ebay AgB's sich zur Gemüte führen was dort geregelt ist wenn es Absprachen nach einem Kauf gibt (ob dieser dann auch zum Bestandteil des bereits geschlossenen Vertrages wird oder ob es ein neuer Vertrag wird weil ja wieder 2 Willenserklärungen abgegeben worden sind) Käufer -> bitte schicke mir per Einschreiben VK -> ok mach ich Ich glaube mitlerweile auch, dass Du die Einwilligung das per Einschreiben zu vershicken, der Käufer auf der rechtlich sicheren Seite ist. Wobei wie gesagt 20 Euro.. ob das den Aufwand wert ist... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dukenukemforever Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Wobei wie gesagt 20 Euro.. ob das den Aufwand wert ist... da geht es dann glaube ich eher ums prinzip. meinst du, der macht das dann nur bei einem? und wenn der/die mal nen schuss vor den bug bekommen, ist das dann auch mal gut. damit sie sehen, das nicht alle sowas mit sich machen lassen. ich würde es nicht anders machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
enitzu Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Abgesehen jetzt von der rechtlichen Seite...seid ihr euch so sicher, dass der Käufer rumlügt? Das würde nämlich bedeuten, dass er darauf gebaut hat, dass AjoBoB, dass mit dem Einschreiben verpeilt. Und darauf kann man bei einer fremden Person nicht so wirklich vertrauen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sattkopp Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 nö, damit gerechnet hat er nicht, aber als es passiert war, war es eine wilkommene Einladung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zuicide_de Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 ich sehe es wie viele andere auch das er evtl es nur ausnutzt. leider wurde aber mit dem kaeufer ein vertrag ausgehandelt. dem bist du nicht nachgekommen. er hat dir die mehrkosten fuer versicherten versand ueberwiesen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ps3user™ Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 "wegen bis 20€ versichert", also hatte das Paket einen Wert von max. 20€? Würde es zurücküberweisen, ansonsten kriegst du sicher einen negative Bewertung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Palace_of_Wisdom Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Na ja... Fakt ist, du hast eine Ware zum kostenlosen Versand angeboten. Hättest du eine Auktion mit versichertem Versand angeboten, wäre der Käufer im Recht. Aber was der Verkäufer mit dem Käufer per Email, ICQ, Brieftauben oder Gedankenübertrag so ausmacht, geht Ebay gar nichts an. Rein Rechtlich gesehen, haben die Emails zwischen dir und Käufer, gar keinen Belang. Aber wenn du ihm nicht den Betrag erstattest, bekommst du halt eine negative Bewertung und musst dich mit Ebay auseinandersetzen. Ich denke, dass der Käufer wirklich einfach nur deinen Fehler ausnutzen möchte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
enitzu Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Na ja... Fakt ist, du hast eine Ware zum kostenlosen Versand angeboten. Hättest du eine Auktion mit versichertem Versand angeboten, wäre der Käufer im Recht. Aber was der Verkäufer mit dem Käufer per Email, ICQ, Brieftauben oder Gedankenübertrag so ausmacht, geht Ebay gar nichts an. Rein Rechtlich gesehen, haben die Emails zwischen dir und Käufer, gar keinen Belang. Aber wenn du ihm nicht den Betrag erstattest, bekommst du halt eine negative Bewertung und musst dich mit Ebay auseinandersetzen. Ich denke, dass der Käufer wirklich einfach nur deinen Fehler ausnutzen möchte. Na so ein schmarn...natürlich hat das rechtliche Belange. Bloss weil eBay von der Sache nichts wusste, heißt das natürlich nicht, dass es nicht gilt. Man sollte bedenken, dass eBay als Stellvertreter für beide Parteien wirkt (eBay ist kein Auktionshaus im rechtlichen Sinne). Von daher müssen erst recht die Abreden gelten, die zwischen den Parteien direkt getroffen worden sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Palace_of_Wisdom Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Na so ein schmarn...natürlich hat das rechtliche Belange. Bloss weil eBay von der Sache nichts wusste, heißt das natürlich nicht, dass es nicht gilt. Man sollte bedenken, dass eBay als Stellvertreter für beide Parteien wirkt (eBay ist kein Auktionshaus im rechtlichen Sinne). Von daher müssen erst recht die Abreden gelten, die zwischen den Parteien direkt getroffen worden sind. Grundsätzlich können Verträge formfrei geschlossen werden. Das heißt, auch ein per eMail geschlossener Vertrag kann seine Gültigkeit haben. Wenn eine bestimmte Vertragsform allerdings per Gesetz einem Formzwang unterliegt - so zB beim Erwerb eines Grundstücks (im Volksmund auch Hauskauf genannt) - dann reicht für den Vertragsschluss das Versenden einer eMail grundsätzlich nicht aus. Beim Grundstückskauf z.B. muss der Vertrag in Schriftform sein und notariell beurkundet werden. Um ein großes, wenn nicht sogar das Hauptproblem in Hinblick auf den Vertragsschluss per eMail kurz darzustellen, muss ich ein wenig weiter ausholen: Verträge werden mittels zwei übereinstimmender Willenserklärungen geschlossen. Einfaches Beispiel: Person A sagt zu Person B: "Ich möchte Dein Auto für 2500,- EUR kaufen." Somit hat A dem B gegenüber eine Willenserklärung geäußert, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtet ist. Im Juristischen nennt man eine solche Willenserklärung einen Antrag oder auch ein Angebot. Wenn Person B jetzt sagt: "Ja, ich verkaufe Dir mein Auto für 2500,- EUR.", dann hat sie auch eine Willenserklärung abgegeben. Und zwar in Form einer (Vertrags-) Annahme. Wenn also zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden, wird ein Vertrag geschlossen. Das große Problem ist jetzt nur im Wege des elektronischen Schriftverkehrs: Wie kann man nachweisen, dass der Versender einer eMail auch tatsächlich ihr Absender ist. Also dass derjenige, dessen Namen unter der eMail steht auch tatsächlich derjenige ist, der die eMail geschrieben hat. Denn wenn zB Person C an Person B eine eMail schreibt, in der steht: "Ich, Person A, will Dein Auto für 2500,- EUR kaufen.", dann läge damit KEIN Antrag seitens des A vor. Denn nicht A, sondern C hat damit (wenn überhaupt) eine Willenserklärung abgegeben. Wenn B jetzt auf diese eMail antworten würde: "Ja, ich will Dir, Person A, mein Auto für 2500,- EUR verkaufen", wäre also KEIN Vertrag zustande gekommen. In der Praxis entsteht also das Problem, dass wenn ein Vertrag (in einem Zivilprozess) bestritten wird, die Beweisbarkeit für die darlegungs- und beweisverpflichtete Partei schwierig wird. Denn wie will man nachweisen, dass die eMail mit dem Angebot tatsächlich vom A und nicht vom C geschrieben wurde? nuff said! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
enitzu Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Danke für diesen kurzen und unnötigen Exkurs ins 1. Semester des Jurastudiums. Von der Beweisbarkeit war hier nie die rede. Es ging lediglich um grundsätzliche Sachen. Aber dennoch eine kurze Idee dazu: vermutlich haben die beiden über eBay miteinander kommunziert. Von daher sind die einzelnen Nachricht im Ernstfall wohl einer bestimmten Person, dank der hinterlegten Daten, zurechenbar. PS: Haben hier eigentlich alle Jura studiert? o_O Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Palace_of_Wisdom Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Danke für diesen kurzen und unnötigen Exkurs ins 1. Semester des Jurastudiums. Von der Beweisbarkeit war hier nie die rede. Es ging lediglich um grundsätzliche Sachen. Aber dennoch eine kurze Idee dazu: vermutlich haben die beiden über eBay miteinander kommunziert. Von daher sind die einzelnen Nachricht im ernstfall wohl einer bestimmten Person zurechenbar. @ Jurastudium Die Beweisbarkeit ist meiner meinung nach, aber eine grundsätzliche Sache. Wie gesagt, er kann die 20€ zurück überweisen oder es nicht tun, eine schlechte Bewertung kassieren und sich mit Ebay um die Bewertung streiten. Egal was er tut, spaß hat er keinen dran. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
punkboy48 Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 bei privat verkäufern gibs eh keine gewährleistung!, da trägt der käufer das risiko steht aber auch immer unten in den auktionen, du hast aufjedenfall als privat person keinen ersatz zu leisten! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
enitzu Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 @ JurastudiumDie Beweisbarkeit ist meiner meinung nach, aber eine grundsätzliche Sache. Wie gesagt, er kann die 20€ zurück überweisen oder es nicht tun, eine schlechte Bewertung kassieren und sich mit Ebay um die Bewertung streiten. Egal was er tut, spaß hat er keinen dran. Mit grundsätzlich meinte ich materiell rechtliche Sachen. ^^ Und dann sind wir uns ja insoweit einig. ^^ bei privat verkäufern gibs eh keine gewährleistung!, da trägt der käufer das risiko steht aber auch immer unten in den auktionen, du hast aufjedenfall als privat person keinen ersatz zu leisten! Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Gewährleistung greift dann, wenn die geleistete Sache mangelhaft ist, und es einer Nachbesserung/-lieferung bedarf. Hier geht es aber gerade darum, dass die Sache ja noch nicht einmal geliefert worden ist. Sprich die Hauptpflicht aus dem Kaufvertrag wurde noch nicht einmal erfüllt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zuicide_de Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Hier geht es aber gerade darum, dass die Sache ja noch nicht einmal geliefert worden ist. Sprich die Hauptpflicht aus dem Kaufvertrag wurde noch nicht einmal erfüllt. Sagt der Kaeufer. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cracon Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 bei privat verkäufern gibs eh keine gewährleistung!, da trägt der käufer das risiko steht aber auch immer unten in den auktionen, du hast aufjedenfall als privat person keinen ersatz zu leisten! LAss mal die Gewährleistung ier aus dem Spiel. Das passt zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht rein. Was ich noch interessant finden würde, was will jetzt der VK machen. Lange nichts mehr gelesen in seinem Thread Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Budenklopper Geschrieben 29. Januar 2010 Teilen Geschrieben 29. Januar 2010 Grundsätzlich können Verträge formfrei geschlossen werden. Das heißt, auch ein per eMail geschlossener Vertrag kann seine Gültigkeit haben. Wenn eine bestimmte Vertragsform allerdings per Gesetz einem Formzwang unterliegt - so zB beim Erwerb eines Grundstücks (im Volksmund auch Hauskauf genannt) - dann reicht für den Vertragsschluss das Versenden einer eMail grundsätzlich nicht aus. Beim Grundstückskauf z.B. muss der Vertrag in Schriftform sein und notariell beurkundet werden.Um ein großes, wenn nicht sogar das Hauptproblem in Hinblick auf den Vertragsschluss per eMail kurz darzustellen, muss ich ein wenig weiter ausholen: Verträge werden mittels zwei übereinstimmender Willenserklärungen geschlossen. Einfaches Beispiel: Person A sagt zu Person B: "Ich möchte Dein Auto für 2500,- EUR kaufen." Somit hat A dem B gegenüber eine Willenserklärung geäußert, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtet ist. Im Juristischen nennt man eine solche Willenserklärung einen Antrag oder auch ein Angebot. Wenn Person B jetzt sagt: "Ja, ich verkaufe Dir mein Auto für 2500,- EUR.", dann hat sie auch eine Willenserklärung abgegeben. Und zwar in Form einer (Vertrags-) Annahme. Wenn also zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden, wird ein Vertrag geschlossen. Das große Problem ist jetzt nur im Wege des elektronischen Schriftverkehrs: Wie kann man nachweisen, dass der Versender einer eMail auch tatsächlich ihr Absender ist. Also dass derjenige, dessen Namen unter der eMail steht auch tatsächlich derjenige ist, der die eMail geschrieben hat. Denn wenn zB Person C an Person B eine eMail schreibt, in der steht: "Ich, Person A, will Dein Auto für 2500,- EUR kaufen.", dann läge damit KEIN Antrag seitens des A vor. Denn nicht A, sondern C hat damit (wenn überhaupt) eine Willenserklärung abgegeben. Wenn B jetzt auf diese eMail antworten würde: "Ja, ich will Dir, Person A, mein Auto für 2500,- EUR verkaufen", wäre also KEIN Vertrag zustande gekommen. In der Praxis entsteht also das Problem, dass wenn ein Vertrag (in einem Zivilprozess) bestritten wird, die Beweisbarkeit für die darlegungs- und beweisverpflichtete Partei schwierig wird. Denn wie will man nachweisen, dass die eMail mit dem Angebot tatsächlich vom A und nicht vom C geschrieben wurde? nuff said! Ich lach mich tot, du klingst wie mein Prof. In "Einführung in das Recht". Der Hat auch immer von WE's und Personen A bis Z gesprochen. Sorry hat nix mit dem Thema zu tun! LAss mal die Gewährleistung ier aus dem Spiel. Das passt zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht rein.Was ich noch interessant finden würde, was will jetzt der VK machen. Lange nichts mehr gelesen in seinem Thread Zum Thema gewerblicher Verkäufer. So abwägig ist das nicht. In selbiger Vorlesung hatten wir auch ne ebay stunde! Soweit ich weiß ist es so das bei Privatverkäufen der Käufer haftet und bei gewerblichen Verkäufen der Verkäufer. Wobei die definition da ziemlich schwammig sind aber es wurde anscheinend schon so entschieden, dass man ab 30 Verkäufen in einem Monat (auch wenn davor und danach nix war) als gewerblicher Verkäufer gehandhabt wird. Und dagegen kann man soweit ich das verstanden habe nicht viel machen. aber ich bin auch fachfremd, die Vorlesung war freiwillig und ist wohl eher fundiertes halbwissen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cracon Geschrieben 29. Januar 2010 Teilen Geschrieben 29. Januar 2010 Ich lach mich tot, du klingst wie mein Prof. In "Einführung in das Recht". Der Hat auch immer von WE's und Personen A bis Z gesprochen. Sorry hat nix mit dem Thema zu tun!Zum Thema gewerblicher Verkäufer. So abwägig ist das nicht. In selbiger Vorlesung hatten wir auch ne ebay stunde! Soweit ich weiß ist es so das bei Privatverkäufen der Käufer haftet und bei gewerblichen Verkäufen der Verkäufer. Wobei die definition da ziemlich schwammig sind aber es wurde anscheinend schon so entschieden, dass man ab 30 Verkäufen in einem Monat (auch wenn davor und danach nix war) als gewerblicher Verkäufer gehandhabt wird. Und dagegen kann man soweit ich das verstanden habe nicht viel machen. aber ich bin auch fachfremd, die Vorlesung war freiwillig und ist wohl eher fundiertes halbwissen! Ich wollte nur nicht über die Gewährleistung sprechen, da wie oben schon geschrieben worden ist, die Gewährleistung ja nureintreten kann, wenn die Ware geliefert worden ist. Diesesist aber in dem Beispiel nicht der Fall. Daher passtdes gerade nicht mi der Gewährleistung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AjoBoB Geschrieben 29. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 29. Januar 2010 LAss mal die Gewährleistung ier aus dem Spiel. Das passt zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht rein.Was ich noch interessant finden würde, was will jetzt der VK machen. Lange nichts mehr gelesen in seinem Thread Ich habe auch lange nichts mehr von der Dame ( dem Käufer ) gehört. Wir haben uns per Mail darauf geeinigt das Sie noch ein paar Tage warten wird ob das Päckchen nun eintrifft oder nicht. Also entweder die nächsten Tage kommt ne Bestätigung das die Ware eingegangen ist, und ich den Mehrbetrag zurücküberweise. Oder das Päckchen kommt tatsächlich nicht an und dann müssen wir uns anders einigen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cracon Geschrieben 30. Januar 2010 Teilen Geschrieben 30. Januar 2010 Ah ok. Schau Du Dich doch schon mal im Netz nach dem Artikel um, ob Du Ihn zur Not günstig irgendwo her beskommst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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