Lalilu170101 Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Im Gegensatz zu anderen Grundrechten, sieht das GG für das Kunstrecht keinen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt vor. Das Kunstrecht muss somit mit den anderen GG konform gehen. Somit hat Kunst durch das Kunstrecht keinen Freifahrtschein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
darkfortune Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Ist es ja nicht per se. Der Verkauf ist verboten und nicht der Besitz bzw. der Erwerb. Und das was wirklich verboten ist, ist es weil es einen Straftatbestand erfüllt. Wie gesagt. Ist auf subjektive Entscheidungen einiger Richter zurückzuführen die den Begriff Gewaltverherrlichung selbst nicht definieren können. Hatte dazu mal ein intressantes interview gelesen der mich köstlich amüsiert hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Das Hauptproblem ist ja wirklich das Filme den Schutz der Kunst haben und Games nicht.Da bestünde mal Änderungsbedarf. Dann könnte man neben Inglourios Bastards auch Wolfenstein normal genießen. Jedes Kind kann sich den ganzen Tag HKs auf N24 anschauen. Aber in einem Wolfenstein erfüllt es keinen künstlerischen oder bildenden Zweck. Albern wie ich finde. Das würde aber im Prinzip nur die Thematik mit den verfassungsfeindlichen Symbolen verändern. Das Thema Gewalt würde es mMn zu recht nur marginal verändern. Und Hakenkreuze brauch ich ehrlich gesagt nicht in Spielen. Da sehe ich schon genug bei N24. Die reichen mir. Vorheriger Post um 22:25 Post hinzugefügt um 22:29 Wie gesagt. Ist auf subjektive Entscheidungen einiger Richter zurückzuführen die den Begriff Gewaltverherrlichung selbst nicht definieren können. Hatte dazu mal ein intressantes interview gelesen der mich köstlich amüsiert hat. Das liegt an der Logik von Gesetzen im juristischen Sinne. Diese werden vermeintlich allgemeingültig z.T. schwammig gehalten, da wenn in ihnen jeder einzelne Sachverhalt fest gehalten würde man keinen Überblick mehr haben kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lalilu170101 Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Das würde aber im Prinzip nur die Thematik mit den verfassungsfeindlichen Symbolen verändern. Das Thema Gewalt würde es mMn zu recht nur marginal verändern.Und Hakenkreuze brauch ich ehrlich gesagt nicht in Spielen. Da sehe ich schon genug bei N24. Die reichen mir. So schaut es aus. In § 1 steht nicht umsonst das Wort unantastbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
darkfortune Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Das würde aber im Prinzip nur die Thematik mit den verfassungsfeindlichen Symbolen verändern. Das Thema Gewalt würde es mMn zu recht nur marginal verändern.Und Hakenkreuze brauch ich ehrlich gesagt nicht in Spielen. Da sehe ich schon genug bei N24. Die reichen mir. Vorheriger Post um 22:25 Post hinzugefügt um 22:29 Das liegt an der Logik von Gesetzen im juristischen Sinne. Diese werden vermeintlich allgemeingültig z.T. schwammig gehalten, da wenn in ihnen jeder einzelne Sachverhalt fest gehalten würde man keinen Überblick mehr haben kann. Die meisten sind klar definiert. Soweit ich weiß wurde der Paragraph der Gewaltverherrlichung nachträglich eingefügt bzw teilweise. Von daher lässt er sich nicht vereinbaren mit dem Grundgesetz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Die meisten sind klar definiert. Soweit ich weiß wurde der Paragraph der Gewaltverherrlichung nachträglich eingefügt bzw teilweise. Von daher lässt er sich nicht vereinbaren mit dem Grundgesetz. Jede Veränderung an unserem Grundgesetz kann und wird meist verfassungsrechtlich geprüft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
darkfortune Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Jede Veränderung an unserem Grundgesetz kann und wird meist verfassungsrechtlich geprüft. Mag sein. Nur haben wir deutliche Defizite in diesem. Die Widersprüche sind net zu leugnen. Und die sind offensichtlich. Glaub mir ich hab mich damals in einigen foren rumgetrieben wo das immer zur sprache kam. Zum Beispiel Schnittberichte. Und alle dort sehen das so wie ich. Wenn man sich ausgiebig damit beschäftigt kann man zu keinem anderen Schluss kommen. Sxhnittberichte musste sogar ihre deutschen Server abschalten. Deshalb haben sie es ja ins Nachbarland verlagert. Mit allen und dennoch zwecklosen Mitteln wird Zensur betrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lalilu170101 Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Jede Veränderung an unserem Grundgesetz kann und wird meist verfassungsrechtlich geprüft. Die Einführung erfolgte im JuSchG bzw. StGB und wurde mit dem GG begründet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
darkfortune Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Nicht ganz. Der Paragraph der Gewaltverherrlichung hat einen Absatz dazubekommen nachdem das Grundgesetz erstellt war. Aber das ist Haarspalterei. Zensur bleibt Zensur. Schönreden kann man sie, aber sie ist da. Die Definition einer demokratie ist das man sich frei entscheiden kann und keinerlei Zensur unterliegt. Beides ist nicht gegeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lalilu170101 Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Alle Gesetzte gehen mit dem GG konform. Es sei denn, das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. In dem Fall werden StGB oder JuSchG geändert. Bestimmt nicht das GG und dessen §1. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
darkfortune Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Ich bring dir 1000 Leute die dir das Gegenteil sagen. Aber wenn du mit deinem Glauben besser schläfst bitte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lalilu170101 Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Demokratie ist definiert durch die freie Wahl einer Volksvertretung, die Akzeptanz einer politischen Opposition, Schutz der Grund- und Menschenrechte sowie Presse- und Meinungsfreiheit zur politischen Meinungsbildung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kayuri Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Es tut mir leid wenn ich das nun so dreist frage... aber was haben hakenkreuze in einem spiel mit der menschenwürde zu tun wenn das anscheinend nicht für hakenkreuze in filmen gilt? kann mir den unterschied mal einer erklären der mit Paragraph 1 argumentiert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Es tut mir leid wenn ich das nun so dreist frage... aber was haben hakenkreuze in einem spiel mit der menschenwürde zu tun wenn das anscheinend nicht für hakenkreuze in filmen gilt? kann mir den unterschied mal einer erklären der mit Paragraph 1 argumentiert? Hakenkreuze in Spielen sind verboten, weil Videospiele nicht wie Filme der Kunstfreiheit unterliegen. Spiele gelten in D nicht als anerkannte Kunstform. Wenn Filme und Bücher mit Hakenkreuzen oder ähnlichem in D verboten werden, dann wegen Volksverhetzung o.ä. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kayuri Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Hakenkreuze in Spielen sind verboten, weil Videospiele nicht wie Filme der Kunstfreiheit unterliegen. Spiele gelten in D nicht als anerkannte Kunstform. Wenn Filme und Bücher mit Hakenkreuzen oder ähnlichem in D verboten werden, dann wegen Volksverhetzung o.ä. Aber was genau hat es dann mit paragraph 1 zu tun? denn Kunst würde ja geau so die würde antasten wie ein spiel... also find ich hier die argumentation mit dem paragraphen fraglich da sich mir nicht erschließt was daran dann menschenunwürdiger ist als bei nem film Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MS120581 Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Das kann sich auch niemandem erschließen weil es quatsch ist. Würde morgen beschlossen werden das auch Spiele künstlerisch bildend sind dann würde von heute auf morgen auch in Deutschland ein HK in einem Spiel erlaubt sein. Das hat nix mit Paragraph 1 zu tun. Anders sieht es dann mit der Gewalt aus. Aber wie dark schon sagte, alles auslegungssache. Die Cuts in Dead Space 2 z.B. Kann mich erinnern das eine bayrische Politikerin unbedingt das Spiel verhindern wollte da es ihrer Auffassung nach einen zu hohen Gewaltgrad hatte. Sie wollte das es indiziert wird. Gott sei dank sah es die usk anders. Sie berief sich auch auf die Würde des Menschen und scheiterte damit. Das zeigt das es alles sehr schwammig ist und Auslegungssache. Jetzt muss eben jeder persönlich sagen welche Schnitte einen stören und welche nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Paragraph 1 GG wurde nicht wegen Hakenkreuzen genannt, sondern wegen Gewalt usw. Vorheriger Post um 01:13 Post hinzugefügt um 01:17 Das kann sich auch niemandem erschließen weil es quatsch ist.Würde morgen beschlossen werden das auch Spiele künstlerisch bildend sind dann würde von heute auf morgen auch in Deutschland ein HK in einem Spiel erlaubt sein. Das hat nix mit Paragraph 1 zu tun. Anders sieht es dann mit der Gewalt aus. Aber wie dark schon sagte, alles auslegungssache. Die Cuts in Dead Space 2 z.B. Kann mich erinnern das eine bayrische Politikerin unbedingt das Spiel verhindern wollte da es ihrer Auffassung nach einen zu hohen Gewaltgrad hatte. Sie wollte das es indiziert wird. Gott sei dank sah es die usk anders. Sie berief sich auch auf die Würde des Menschen und scheiterte damit. Das zeigt das es alles sehr schwammig ist und Auslegungssache. Jetzt muss eben jeder persönlich sagen welche Schnitte einen stören und welche nicht. Bayerische CSU Politiker halten auch Sex vor der Ehe oder Ungetaufte für Teufelswerk. Die sind wahrlich einein schlechtes Beispiel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MS120581 Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Das war damals glaube Hadertauer oder so ähnlich, kann das sein? Pseudomoral, denn später stand sie unter Korruptionsverdacht. Vorheriger Post um 01:20 Post hinzugefügt um 01:29 https://m.chip.de/news/Dead-Space-2-Freigabe-Bayern-stellt-USK-in-Frage_46706771.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Das war damals glaube Hadertauer oder so ähnlich, kann das sein? Pseudomoral, denn später stand sie unter Korruptionsverdacht. Die legen auch nicht mehr oder weniger Doppelmoral an den Tag wie du und ich. Nur dass sie damit an die Öffentlichkeit gehen. Aber die CSU ist sowieso was ganz "spezielles". Lebe ja in Bayern seit über 10 Jahren. Da kann ich dir das n Lied von singen. Wenn die das GG ändern könnten wie sie wollten, würden wir Zocker uns umkucken. Vorheriger Post um 01:31 Post hinzugefügt um 01:32 Das war damals glaube Hadertauer oder so ähnlich, kann das sein? Pseudomoral, denn später stand sie unter Korruptionsverdacht. Vorheriger Post um 01:20 Post hinzugefügt um 01:29 https://m.chip.de/news/Dead-Space-2-Freigabe-Bayern-stellt-USK-in-Frage_46706771.html Im Prinzip hat sie ihr verfassungsgegebenes Recht genutzt. Jeder öffentliche Träger glaube ich darf Medien zur Prüfung "empfehlen". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MS120581 Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Also ist deiner Auffassung nach jeder Mensch mit einer Doppelmoral unterwegs? Also ich handele eigentlich immer nach meinem Gewissen. Vorheriger Post um 01:35 Post hinzugefügt um 01:38 Die legen auch nicht mehr oder weniger Doppelmoral an den Tag wie du und ich. Nur dass sie damit an die Öffentlichkeit gehen. Aber die CSU ist sowieso was ganz "spezielles". Lebe ja in Bayern seit über 10 Jahren. Da kann ich dir das n Lied von singen.Wenn die das GG ändern könnten wie sie wollten, würden wir Zocker uns umkucken. Vorheriger Post um 01:31 Post hinzugefügt um 01:32 Im Prinzip hat sie ihr verfassungsgegebenes Recht genutzt. Jeder öffentliche Träger glaube ich darf Medien zur Prüfung "empfehlen". Sicher. Nur macht es niemand wenn die usk ihr Urteil gefällt hat. Selbst die BPJM stellt das Verfahren mit der Usk nicht in Frage. DS2 war schon 5 mal geprüft worden. Hadertauer verlangte eine sechste Prüfung und scheiterte. In meinen Augen reiner Profilierungsversuch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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