MS120581 Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Du wirst aber bestraft weil dir als Erwachsener gesagt wird was du zocken darfst. Und manchmal betrifft es eben auch das Gameplay. Ein Bulletstorm ist in der USK Version völlig sinnentfremdet. Generell bin ich aber nicht mehr so pingelig. Dead Space 2 oder Tlou würde ich mir heutzutage nicht mehr importieren sondern die USK nehmen, da cuts vernachlässigbar sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
darkfortune Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Strafmündigkeit hat aber so rein gar nichts mit USK/FSK zu tun.Davon ab ist es doch eh egal, einige Eltern kaufen ihren Kids doch CoD und GTA. Da drückt eher der Schuh und wenn es sein muss wird wie früher infiziertes Material auf dem Schulhof getauscht. Deswegen muss ich doch als Erwachsener nicht bestraft werden. Genau so seh ich das auch. Es wird allegemein vergessen das es hier um Spiele geht. Eine fiktive Welt. Warum Erwachsene davor geschützt werden müssen unter dem vorwand die Jugend schützen zu wollen, was ohnehin nichts bringt wenn wir ehrlich sind, verstehen ohnehin nur die die damals den Paragraph 14 ins Leben gerufen haben. Wobei ich ernsthaft bezweifel das sie selbst das wussten so schwammig wie er formuliert wurde. Und sorry... um zu seinem Recht zu kommen muss man sich in einer sogenannten Demokratie nicht politisch engagieren. Das sowas nicht passiert setze ich voraus. Und das Land verlassen? Joar...das wäre aus mehreren Gründen eine gute idee. Aber on einer Demokratie herrscht freie Meinungsäusserung. Obs manchen passt oder nicht. Unsere Regierung liebt Ja sager. Sie setzen uns an den Napf und die viele essen aus diesem ohne zu wissen was serviert wird Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lalilu170101 Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Strafmündigkeit hat aber so rein gar nichts mit USK/FSK zu tun.Davon ab ist es doch eh egal, einige Eltern kaufen ihren Kids doch CoD und GTA. Da drückt eher der Schuh und wenn es sein muss wird wie früher infiziertes Material auf dem Schulhof getauscht. Deswegen muss ich doch als Erwachsener nicht bestraft werden. Klar sind es 2 Paar Schuhe. Jedoch müsste man dann auch so konsequent sein und die USK auf 21 Jahre erhöhen. Bestraft wird für mich niemand. Es steht dir frei, die Spiele zu besitzen. Wie andere Eltern ihre Erziehung handhaben, darauf habe ich wenig Einfluss. Aber mir betritt kein Jugendlicher im Alter von 14 Jahren das Haus mit einem COD in der Tasche. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Du wirst aber bestraft weil dir als Erwachsener gesagt wird was du zocken darfst. Und manchmal betrifft es eben auch das Gameplay. Ein Bulletstorm ist in der USK Version völlig sinnentfremdet. Generell bin ich aber nicht mehr so pingelig. Dead Space 2 oder Tlou würde ich mir heutzutage nicht mehr importieren sondern die USK nehmen, da cuts vernachlässigbar sind. Wird dir ja nicht zwangsläufig gesagt. Der Verkauf innerhalb Deutschlands ist verboten und nicht der Besitz. Importe sind ja zulässig und klappen in der Regel auch, bzw. dank Downloadversionen ist selbst dass nicht mehr wirklich notwendig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
darkfortune Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Du wirst aber bestraft weil dir als Erwachsener gesagt wird was du zocken darfst. Und manchmal betrifft es eben auch das Gameplay. Ein Bulletstorm ist in der USK Version völlig sinnentfremdet. Generell bin ich aber nicht mehr so pingelig. Dead Space 2 oder Tlou würde ich mir heutzutage nicht mehr importieren sondern die USK nehmen, da cuts vernachlässigbar sind. Hab doch erst gestern zig nachrichten gelöscht. So schnell wieder voll^^ ist wieder platz. Vorheriger Post um 21:09 Post hinzugefügt um 21:12 Wird dir ja nicht zwangsläufig gesagt. Der Verkauf innerhalb Deutschlands ist verboten und nicht der Besitz. Importe sind ja zulässig und klappen in der Regel auch, bzw. dank Downloadversionen ist selbst dass nicht mehr wirklich notwendig. Ach ja??? Bei Steam zum Beispiel sieht es anders aus. Einige Games lassen sich nicht mal aktivieren und das ist ok? Es geht net darum alles zu bekommen, das ist net das Problem. Aber lt unserem Grundgesetz unterliegen wir keiner Zensur da Demokratie. Wie kann ea also sein das ich nur über Umwege an meine gewünschten medien komme? Richtig wäre es ein abgeschirmter Bereich in jedem Kaufhaus, ähnlich in Videotheken seine Sachen kaufen kann. Aber selbst die nehmen ab weil sie auf Finger bekommen....zu unrecht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Hab doch erst gestern zig nachrichten gelöscht. So schnell wieder voll^^ ist wieder platz. Vorheriger Post um 21:09 Post hinzugefügt um 21:12 Ach ja??? Bei Steam zum Beispiel sieht es anders aus. Einige Games lassen sich nicht mal aktivieren und das ist ok? Es geht net darum alles zu bekommen, das ist net das Problem. Aber lt unserem Grundgesetz unterliegen wir keiner Zensur da Demokratie. Wie kann ea also sein das ich nur über Umwege an meine gewünschten medien komme? Richtig wäre es ein abgeschirmter Bereich in jedem Kaufhaus, ähnlich in Videotheken seine Sachen kaufen kann. Aber selbst die nehmen ab weil sie auf Finger bekommen....zu unrecht. Das herausschneiden von übertriebener Gewalt oder ähnlichem würde ich nicht als Zensur beschreiben. Welche freie Meinungsäußerung ist denn damit gefährdet Gegner in Videospielen in ihre Einzelteile zerlegen zu können? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
darkfortune Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Das herausschneiden von übertriebener Gewalt oder ähnlichem würde ich nicht als Zensur beschreiben. Welche freie Meinungsäußerung ist denn damit gefährdet Gegner in Videospielen in ihre Einzelteile zerlegen zu können? Das war weniger auf deinen Beitrag bezogen mit der freien Meinungsäusserung. Na wenn du das net als Zensur ansiehst wenn sie was rauaschneiden....dann erklär mir mal was Zensur für dich bedeutet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Das war weniger auf deinen Beitrag bezogen mit der freien Meinungsäusserung.Na wenn du das net als Zensur ansiehst wenn sie was rauaschneiden....dann erklär mir mal was Zensur für dich bedeutet. Zensur ist der Versuch der Kontrolle von Informationen. Welche Information wird mir den vorenthalten, wenn ich einen Gegener virtuell "nur" töten kann aber nicht zerteilen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lalilu170101 Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Das herausschneiden von übertriebener Gewalt oder ähnlichem würde ich nicht als Zensur beschreiben. Welche freie Meinungsäußerung ist denn damit gefährdet Gegner in Videospielen in ihre Einzelteile zerlegen zu können? Wobei das Nichtherausschneiden gegen §1 GG verstößt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MS120581 Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Ähm ja, ihr braucht also diese Art von Gewalt nicht mit abtrennbaren Gliedmaßen? Warum zocken dann alle die Insel, oder das sterbende Licht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Ähm ja, ihr braucht also diese Art von Gewalt nicht mit abtrennbaren Gliedmaßen? Warum zocken dann alle die Insel, oder das sterbende Licht? Ich tue das nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
darkfortune Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Zensur ist der Versuch der Kontrolle von Informationen. Welche Information wird mir den vorenthalten, wenn ich einen Gegener virtuell "nur" töten kann aber nicht zerteilen? Nicht nur von Informationen. Zensur ist ein weitaus größerer Begriff als das. Zensur beinhaltet alles was einem vorenthalten wird. Durch alle medien. Auf Schnittberichte gibts einige passende posts dazu. Ein geänderter Eingriff in eine Kunstform zum Beispiel Film ist eine Zensur. Spiele zählen zwar nicht zur kunst aber gleiches Prinzip. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Wobei das Nichtherausschneiden gegen §1 GG verstößt. Das kommt noch dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
darkfortune Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Wobei das Nichtherausschneiden gegen §1 GG verstößt. Es widerspricht dem Grundgesetz der kunst. Filme sind eine kunstform. Trotzdem wird geschnippelt. Durch diese Maßnahme wird das Grundgesetz verletzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Nicht nur von Informationen. Zensur ist ein weitaus größerer Begriff als das. Zensur beinhaltet alles was einem vorenthalten wird. Durch alle medien. Auf Schnittberichte gibts einige passende posts dazu. Ein geänderter Eingriff in eine Kunstform zum Beispiel Film ist eine Zensur. Spiele zählen zwar nicht zur kunst aber gleiches Prinzip. Per Grundgesetz ist Zensur verboten. Ein Kontrolle von Inhalten dient dem unterbinden von verbotenen Inhalten. Diese unterliegen ebenfalls unseren Gesetzen. Und bei einem dermaßen freiheitlichen GG wie das unsere kann man dies wohl kaum zur Zensur im negativen Sinne benutzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lalilu170101 Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Gewaltverherrlichung bzw. Gewaltverharmlosung, die menschenunwürdiges Vorgehen zeigt verstößt nun mal gegen §1 GG. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Es widerspricht dem Grundgesetz der kunst. Filme sind eine kunstform. Trotzdem wird geschnippelt. Durch diese Maßnahme wird das Grundgesetz verletzt. Es wiederspricht eben nicht dem GG. Ansonsten könnte ja jeder die Indizierung per Verfassungsklage rückgängig machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
darkfortune Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Per Grundgesetz ist Zensur verboten. Ein Kontrolle von Inhalten dient dem unterbinden von verbotenen Inhalten. Diese unterliegen ebenfalls unseren Gesetzen. Und bei einem dermaßen freiheitlichen GG wie das unsere kann man dies wohl kaum zur Zensur im negativen Sinne benutzen. Und wo ist es verboten Filme uncut zu sehen oder Spiele uncut zu zocken. Fiktive Welten storys und fiktive Handlungen. Vorheriger Post um 22:09 Post hinzugefügt um 22:12 Gewaltverherrlichung bzw. Gewaltverharmlosung, die menschenunwürdiges Vorgehen zeigt verstößt nun mal gegen §1 GG. Und widerspricht trotzdem dem Paragraphen der Kunstfreiheit. Und die definition von Gewaltverherrlichung definiert jeder anders. Der Paragraph wird nicht umsonst als absolut veraltet schwammig und nichtssagend ausgelegt. Null Aussagekraft. Das sind subjektive Entscheidungen von Kontrollorganen. In einer demokratie darf es keinerlei Zensur geben und das ist lt Grundgesetz ebenfalls so Gemacht wirds net Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bistebeidem Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Und wo ist es verboten Filme uncut zu sehen oder Spiele uncut zu zocken. Fiktive Welten storys und fiktive Handlungen. Ist es ja nicht per se. Der Verkauf ist verboten und nicht der Besitz bzw. der Erwerb. Und das was wirklich verboten ist, ist es weil es einen Straftatbestand erfüllt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MS120581 Geschrieben 5. Juni 2015 Teilen Geschrieben 5. Juni 2015 Das Hauptproblem ist ja wirklich das Filme den Schutz der Kunst haben und Games nicht. Da bestünde mal Änderungsbedarf. Dann könnte man neben Inglourios Bastards auch Wolfenstein normal genießen. Jedes Kind kann sich den ganzen Tag HKs auf N24 anschauen. Aber in einem Wolfenstein erfüllt es keinen künstlerischen oder bildenden Zweck. Albern wie ich finde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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