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Guten morgen und alles Gute zum Geburtstag Zocker^^
Guten morgen! Alles gute zum Geburtstag von mir auch.

Lalilu hast du saints row 4 ps4 noch?

Mahlzeit! & Danke! :smile:

Hab mir bei Müller gestern, nach langer Zeit, mal wieder 4 Games gegönnt.

TWO WORLDS II

BIOSHOCK INFINITE

SACRED 3

BORDERLANDS : THE PRE-SEQUEL

Nur Platz auf der Festplatte hab ich keinen.:facepalm::xd::'>

Bearbeitet von PS-1-2-3-Zocker
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Das hab ich damals von meinen Mitarbeitern nicht verlangt. Ich habe mir jedoch immer die Seiten regelmäßig am Server abgerufen, die die Mitarbeiter so anschauen. Incl. der Uhrzeiten natürlich.

Wurde mir das zu viel, bekamen sie entsprechend Arbeit auf den Schreibtisch. Eine spitze Bemerkung zwischen den Zeilen ist natürlich auch gefallen :)

Bearbeitet von Lalilu170101
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Guten Morgen zusammen :)

Bei uns "darf" man privat nutzen, aber blos nicht übertreiben.

Eine entsprechende Unterweisung haben wir bekommen und mußten das dann auch per Unterschrift bestätigen. Über unseren firmeneigenen Server sind gewisse Bereiche, sei es duch direktes Anwählen oder über Onkel Google, durch gewisse Schlagwörter gesperrt.

Man sollte halt nicht auffallen. Sind hier bei uns schon ein paar abgemahnt worden und es kam auch schon zu fristlosen Kündigungen. Liegt aber nicht so sehr an den "strengen" Vorgaben meines Arbeitgebers, sondern an dem dummen Verhalten der Mitarbeiter.

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Guten Morgen zusammen :)

Bei uns "darf" man privat nutzen, aber blos nicht übertreiben.

Eine entsprechende Unterweisung haben wir bekommen und mußten das dann auch per Unterschrift bestätigen. Über unseren firmeneigenen Server sind gewisse Bereiche, sei es duch direktes Anwählen oder über Onkel Google, durch gewisse Schlagwörter gesperrt.

Man sollte halt nicht auffallen. Sind hier bei uns schon ein paar abgemahnt worden und es kam auch schon zu fristlosen Kündigungen. Liegt aber nicht so sehr an den "strengen" Vorgaben meines Arbeitgebers, sondern an dem dummen Verhalten der Mitarbeiter.

In den Pausen durften meine Mitarbeiter surfen bis der Arzt kommt, während der Arbeitszeit ging das auch in Ordnung, wenn es nur ein paar Minuten waren.

Was mich nur wunderte war die Blauäugigkeit mancher Mitarbeiter. Bereits vor 15 Jahren konnte ich am Server genau abrufen, welcher Mitarbeiter wann auf welchen Seiten war . :)

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Das hab ich damals von meinen Mitarbeitern nicht verlangt. Ich habe mir jedoch immer die Seiten regelmäßig am Server abgerufen, die die Mitarbeiter so anschauen. Incl. der Uhrzeiten natürlich.

Es darf zwar geloggt werden, welche Seiten besucht werden, aber niemals personenbezogen - das ist schlicht verboten (Überwachungsgesetzt etc.)^^

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Das war vor 15 Jahren glaube ich noch anders. Und Namen standen da keine dabei. Aber jeder Mitarbeiter hat ja seinen eigenen PC. Wie willst du das denn verhindern?

Du darfst die Daten dann schlicht nicht auswerten. Bei sowas bewegt man sich auf ganz dünnen Eis und muss auch mit Klagen rechnen, wenn man den Mitarbeiter auf die Art & Wiese "überwacht".

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Ich verstehe. Der Mitarbeiter darf 4/8 h im Internet surfen und als Arbeitgeber sind dir die Hände gebunden :)

Es geht hier auch um den Schutz des Arbeitnehmers. Es gibt genug Fälle, in denen Arbeitnehmer die Pause dafür nutzen. Informiert sich ein Arbeitnehmer übers Internet beispielsweise über ein Krankheitsbild, wäre es einfach schlicht ein unding, wenn dass der Chef zur Auswertung vorliegen hat.

Zumal die Geschäftsführung/der Vorstand andere Mittel haben sollte, das Ganze zu beschränken. Es gibt genug Tools, die das Surfen auf bestimmten Seiten unterbindet.

Man sollte hier schon beide Seiten betrachen. Die Welt ist nicht nur schwarz/weiß - ich denke das weißt du aber natürlich selbst :)

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Natürlich weiß ich das. Aber was, wenn so was bei Serverwartungen ins Auge springt. Mittelständer haben nun mal ein überschaubares Netz. Ich wäre seiner Zeit nie auf den Gedanken gekommen. Nur irgendwann fragte ich mich "was macht der in den 8 h Arbeitszeit und warum wechselt er immer das Programm, wenn ich ins Büro komme"

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Du darfst die Daten dann schlicht nicht auswerten. Bei sowas bewegt man sich auf ganz dünnen Eis und muss auch mit Klagen rechnen, wenn man den Mitarbeiter auf die Art & Wiese "überwacht".

Kommt ganz darauf an, wie der Arbeitgeber es macht.

Bei uns, recht großer Betrieb mit 1200 Mitarbeitern, davon ca. 500 mit PC und davon wiederum ca. 400 mit Internetberechtigung, wird wie gesagt eine Unterweisung durchgeführt. Die müssen dann alle per Unterschrift quittieren, wie eine AGB. Damit ist der erste Schritt zur Absicherung des Gebers getan.

Es wird darauf hingewiesen, das die besuchten Seiten protokolliert werden, in einer wöchendlichen und monatlichen Liste.

Tauchen dort zu viele "private" Seiten auf, wird der, nach Mahnung (Pop-Up auf dem Rechner, ohne namentliche Ansprache, also nicht an den User selbst), entsprechende Rechner unter "Beobachtung" gestellt. Diese Listen sind anonym und nicht userbezogen. Erst bei konkretem Verdacht und Bestätigung durch die Beobachtung wird anhand der Arbeitszeiten der jeweilige User herausgefunden. Alles in Absprache Firmenleitung, Personalbüro und Betriebsrat.

Ist dann aber rechtlich nicht im Konflikt mit dem Überwachungsgesetz, Datenschutz, etc.

Bei konkretem Verdacht darf der Geber so vorgehen, ist ähnlich wie bei Krankmeldungen, die nicht ganz koscher sind.

In den Pausen durften meine Mitarbeiter surfen bis der Arzt kommt, während der Arbeitszeit ging das auch in Ordnung, wenn es nur ein paar Minuten waren.

Was mich nur wunderte war die Blauäugigkeit mancher Mitarbeiter. Bereits vor 15 Jahren konnte ich am Server genau abrufen, welcher Mitarbeiter wann auf welchen Seiten war . :)

Wie gesagt, man sollte es nicht übertreiben.

Hö hö, yup, schon lustig, vor ein paar Jahren zu sehen, "mir kann ja nix passieren" und dabei immer schön die ... ich sag mal, "kreislaufanregenden" Erwachsenenanimationsfilmchen über den Schirm flimmern zu lassen und dann mußte man ach so urplötzlich ins Personalbüro :hand:

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Kommt ganz darauf an, wie der Arbeitgeber es macht.

Bei uns, recht großer Betrieb mit 1200 Mitarbeitern, davon ca. 500 mit PC und davon wiederum ca. 400 mit Internetberechtigung, wird wie gesagt eine Unterweisung durchgeführt. Die müssen dann alle per Unterschrift quittieren, wie eine AGB. Damit ist der erste Schritt zur Absicherung des Gebers getan.

Es wird darauf hingewiesen, das die besuchten Seiten protokolliert werden, in einer wöchendlichen und monatlichen Liste.

Tauchen dort zu viele "private" Seiten auf, wird der, nach Mahnung (Pop-Up auf dem Rechner, ohne namentliche Ansprache, also nicht an den User selbst), entsprechende Rechner unter "Beobachtung" gestellt. Diese Listen sind anonym und nicht userbezogen. Erst bei konkretem Verdacht und Bestätigung durch die Beobachtung wird anhand der Arbeitszeiten der jeweilige User herausgefunden. Alles in Absprache Firmenleitung, Personalbüro und Betriebsrat.

Ist dann aber rechtlich nicht im Konflikt mit dem Überwachungsgesetz, Datenschutz, etc.

Bei konkretem Verdacht darf der Geber so vorgehen, ist ähnlich wie bei Krankmeldungen, die nicht ganz koscher sind.

Wie gesagt, man sollte es nicht übertreiben.

Hö hö, yup, schon lustig, vor ein paar Jahren zu sehen, "mir kann ja nix passieren" und dabei immer schön die ... ich sag mal, "kreislaufanregenden" Erwachsenenanimationsfilmchen über den Schirm flimmern zu lassen und dann mußte man ach so urplötzlich ins Personalbüro :hand:

Genau das. Es war auffällig. Mal kamen vom Architekten ein Satz Pläne, die waren am nächsten Tag von Nemetschek auf AutoCAD konvertiert. Ein anderes mal kamen die Montags und lagen Freitags den Ingenieuren noch nicht zum Bearbeiten vor. Da wird man irgendwann stutzig und recherchiert.:dozey:

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Mittelständer haben nun mal ein überschaubares Netz. Ich wäre seiner Zeit nie auf den Gedanken gekommen. Nur irgendwann fragte ich mich "was macht der in den 8 h Arbeitszeit und warum wechselt er immer das Programm, wenn ich ins Büro komme"

Ich arbeite selbst in einem mittelständischen Unternehmen. Wenn es bei uns solche Vorfälle gab und der Mitarbeiter schlicht seine Aufgaben nicht erfüllt hat, musste dieser seine Arbeitsschritte/Aufgaben erfassen. Bei meinen Freund im Betrieb ist dies sogar pflicht, die Aufgaben und benötige Zeit zu dokumentieren. Dadurch hat der Arbeitgeber natürlich eine Art Auswertung, die zwar nicht verhindert, dass der Mitarbeiter im Internet surft, aber zumindest aufzeigt welche Aufgaben er in welcher Zeit erledigt. Dadurch kommen natürlich auch die Ungereimtheiten zu Tage :)

Kommt ganz darauf an, wie der Arbeitgeber es macht.

Bei uns, recht großer Betrieb mit 1200 Mitarbeitern, davon ca. 500 mit PC und davon wiederum ca. 400 mit Internetberechtigung, wird wie gesagt eine Unterweisung durchgeführt. Die müssen dann alle per Unterschrift quittieren, wie eine AGB. Damit ist der erste Schritt zur Absicherung des Gebers getan.

Es wird darauf hingewiesen, das die besuchten Seiten protokolliert werden, in einer wöchendlichen und monatlichen Liste.

Tauchen dort zu viele "private" Seiten auf, wird der, nach Mahnung (Pop-Up auf dem Rechner, ohne namentliche Ansprache, also nicht an den User selbst), entsprechende Rechner unter "Beobachtung" gestellt. Diese Listen sind anonym und nicht userbezogen. Erst bei konkretem Verdacht und Bestätigung durch die Beobachtung wird anhand der Arbeitszeiten der jeweilige User herausgefunden. Alles in Absprache Firmenleitung, Personalbüro und Betriebsrat.

Ist dann aber rechtlich nicht im Konflikt mit dem Überwachungsgesetz, Datenschutz, etc.

Bei konkretem Verdacht darf der Geber so vorgehen, ist ähnlich wie bei Krankmeldungen, die nicht ganz koscher sind.

So ein Vorgehen ist soweit ich weiß auch Rechtens, erstens weil der Arbeitgeber informiert wurde und zweitens, weil die Daten nicht personenbezogen sind. Wie das Ganze dann im Verdachtsfalls aussieht, kann ich aber selbst nicht sagen - da müsste ich meinen Kollegen Fragen, der bei uns für den Datenschutz verantwortlich ist.

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Ich arbeite selbst in einem mittelständischen Unternehmen. Wenn es bei uns solche Vorfälle gab und der Mitarbeiter schlicht seine Aufgaben nicht erfüllt hat, musste dieser seine Arbeitsschritte/Aufgaben erfassen. Bei meinen Freund im Betrieb ist dies sogar pflicht, die Aufgaben und benötige Zeit zu dokumentieren. Dadurch hat der Arbeitgeber natürlich eine Art Auswertung, die zwar nicht verhindert, dass der Mitarbeiter im Internet surft, aber zumindest aufzeigt welche Aufgaben er in welcher Zeit erledigt. Dadurch kommen natürlich auch die Ungereimtheiten zu Tage :)

Das finde ich aber bedeutend schlimmer als im Verdachtsfall die Server zu kontrollieren. Es gibt immer Mitarbeiter, die pisselig und etwas langsamer sind als andere.

Im übrigen kam der Passus mit dem I-net auch irgendwann in unsere Arbeitsverträge.

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