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IGNORIERT

PlayStation 5 - Vorbestellungen & Verfügbarkeiten


Bastinho_13

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vor 42 Minuten schrieb Audi4Live:

Mondpreise die PS5 zu Release erzielen wird im Verkauf bei Kleinanzeigen usw

Ich frage mich, warum Sony keine Strafanzeige wegen Betrug o.ä. stellt.

 

Denn die User verkaufen das Eigentum von Sony weiter. Solange nämlich der Zahlungsvorgang nicht eingegangen ist, gehört das Produkt/die Ware Sony. 

Heißt also, die User gehen auf Spekulation bzw. bieten etwas an, was es noch nicht gibt und ihnen schon gar nicht gehört.

 

Richtig schön 5.000 EUR Strafzahlung an wohltätige Zwecke z.B. gegen Spielsucht. Es muss richtig weh tun! Von mir aus können solche Leute auch in die Privatinsolvenz gehen...so ist das Leben...

Bearbeitet von Wattwurm
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@Bastinho_13 

Aber 9 Uhr sind natürlich auch die meisten auf Arbeit :dozey:

Ich glaube aber, dass hat was mit der globalen Freigabe zu tun. Man kann und wird es nie allen recht machen können.

Aber ich z.B. bin ab 8 Uhr bis 16 Uhr meistens in irgendwelchen Meetings und kann da leider nicht sagen "Werter CEO. Das Wohlbefinden der Mitarbeitenden liegt unserer Firma sehr am Herzen - deswegen muss ich mal schnell 'ne PS5 bestellen gehen!" :smilielol5:

 

Es ist zwar schade, aber die PS5 läuft ja nicht weg. Und vielleicht gibt es ja bei der ersten Charge auch wieder sowas wie BLOD. Dann gehören diejenigen die nicht Day-1-Käufe machen konnten auf einmal zu den Gewinnern...manchmal kann es sehr schnell gehen. Und Sony kann sich wieder was anhören... :frown2:

 

Hier die Quelle: https://www.pcgames.de/Playstation-5-Konsolen-265878/News/vorbestellungen-sony-haendler-1358397/

Bearbeitet von Wattwurm
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@ThaRular Mir gefällt zwar deine Art nicht, aber aus objektiver Sicht hast du absolut recht!

 

Ich kann alles in einen Vertrag reinschreiben was ich will, solange niemand Drittes physisch oder psychisch zu Schaden kommt, und solange beide Parteien unterschreiben, gilt dieser Vertrag, solange kein Betrug vorliegt, was mit den AGBs und/oder der vertraglichen salvatorischem Klausel im Einklang steht.

 

Möglicherweise gibt es sogar eine Auschlussklausel bzgl. Fremdverschulden resp. höhere Gewalt, da es ein B2B-Geschäft und kein B2C-Geschäft ist. Sony und Amazon u.a. sind dabei die Business-Partner, aber Amazon u.a. nur der Vermittler und nicht Hersteller.

Wenn der Hersteller sagt, wir stellen nur eine PS5 her, dann kann man Amazon & Co. dafür tatsächlich NICHT haftbar machen.

Selbst im B2C-Geschäft wäre es wohl schwierig, da hier eine finanzielle Rückabwicklung erfolgt und einem so kein Schaden entsteht...

 

Und "seelische Grausamkeit" ist leider nicht im StGB oder sonst wo verankert.

 

Von daher hat @ThaRular mit seinen Ausführungen recht.

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vor 38 Minuten schrieb akkadian82:

Oh man. Ihr habt´s alle gut. Leider habe ich weder in der 1. Welle noch in der 2. Welle mir eine ergattern können:bigcry:

Und was man so liest, braucht man gar nicht erst am 19.11 zu den bekannten Elektromärkte zu fahren, da es im Handel ja keine geben wird.

Bin richtig entäuscht von Sony.

Ich bin auch etwas betröppelt. Hatte auch kein Glück.

Andererseits gibt es auch keinen Launch-Titel der mich reizt.

Der erste Titel wird GT7 sein...und bis dahin habe ich hoffentlich (in den nächsten 6 Monaten) auch eine PS5. Dann folgt HZD2 und PoE2 und danach D4...

So der Plan...

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vor 3 Stunden schrieb moscha:

Ja. Geld war direkt mit Aufgeben der Bestellung eingezogen.

Ergänzend zu der mangelnden Kommunikation, ist das ja genau der Grund warum die „PS5-Meute“ so sauer ist. 

Das würde aber bedeuten das MM nicht ihren eigenen Prozessen folgt.

Wenn ich du wäre, aber ich stänker gerne und bin bei sowas recht wortgewand, würde ich Schadensersatz verlangen, da du durch das sofortige Abbuchen keinen Zugriff mehr auf das Geld hattest - wider Erwarten, dass deine Bestellung pünktlich ankommt - und dieses somit nicht anderweitig angelegt und vermehrt werden konnte.

 

Man spricht hier von Verzugsschaden, wenn der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann - weiß aber nicht ob bei Abschluss ein genaues Lieferdatum vereinbart wurde.

Vorausgegangen muss eine schriftliche Mahnung sein. 

Ich denke das 5 % (gemäß 288 Abs. 1 BGB) angemessen sind.

 

@Koenich277

Ich würde schon damit leben können, wenn ich überhaupt in die Nähe einer Bestellung kommen würde :smilielol5:

 

Bearbeitet von Wattwurm
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@daveman kann ich bestätigen. Heute früh war der Nebel des Grauens im Anmarsch.

 

20201127_174618.jpg

 

 

B2T: Mittlerweile gibt es wohl auch die ersten Strafanzeigen gegen Media-Markt/Saturn wegen "Unterschlagung". PS5 wurden versendet und angeblich zugestellt, sind aber nie angekommen. (Quelle: Games Wirtschaft; dort liegt u.a. auch ein Fall vor).

Twitter: #wobleibtmeinePS5

 

Ich würde gerne überhaupt mal in die Nähe einer Bestellung kommen :willy_nilly:

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