dlx-2012 Geschrieben 12. Mai 2018 Teilen Geschrieben 12. Mai 2018 Hallo Leute, ich hatte gestern ein etwas unerfreuliches Erlebnis mit dem Zoll und wollte euch mal nach eurer Meinung, euren Erfahrung und vielleicht auch eurer Fachkenntnis fragen. Ich hab vor einigen Wochen im Internet ein japanisches Spiel bestellt, bei einem etablierten Händler für Importspiele. Gestern flatterte dann ein Brief ins Haus, dass ich das Paket bei der Zollstelle abholen soll. Also bin ich dahin (zum Glück nicht weit weg). Der Zollbeamte erklärte mir dass dies eine Stichprobe ist, und ich das Päckcken öffnen soll. Da lag dann halt das Spiel drin - soweit so gut. Dann aber wollte er, dass ich auch noch die eingeschweißte Folie öffne, um sich den Inhalt der Spielehülle anzuschauen. In dem Moment musste ich schlucken, und hab versucht im zu erklären, dass wenn ich jetzt die Folie aufreiße, das Spiel mal eben als Sammlerstück komplett entwertet wird. War ihm egal. Ich hab mich extrem geärgert dass ich mein neues Spiel da aufreißen musste. Leute, wie ist das?: Darf der Zoll einfach verlangen die Folie aufzureißen? Und wer ersetzt mir den Schaden? Kann man sich dagegen wehren? Das Spiel ist mit einem Schlag nicht mehr 60€ sondern nur noch 30€ wert. Ich könnte es auch nicht mehr umtauschen oder zurückgeben etc. Teure Retro Sammlerstücke würden sofort Ihren Wert verlieren - Stichwort "Factory sealed" usw. Oder es gibt doch diese Limited Run Games. Sobald da die Folie geöffnet wurde, sind die als Sammlerstück wertlos. Das ist doch generell bei Sammlerstücken so. Ob Schallplatten oder Briefmarken oder eben Games. Wenn man das Siegel bricht, mindert es den Wert erheblich. Ich dachte immer sowas geht nur in begründeten Verdachtsfällen. Ich habe Bestellbestätigung. Ich habe eine Rechnung. Ich kann nachweisen WAS und WO ich es gekauft habe. Also, wo ist da bitte der Verdacht? Des Weiteren durfte ich dann noch die 19% Mehrwertsteuer vor Ort zahlen. Jetzt kenne ich mich mit diesen Zollangelegenheiten nicht so aus, aber ich bin davon ausgegangen, dass der Händler dafür ja die Einfuhrabgaben zahlt. Warum muss ich die dann noch ein 2. Mal zahlen? Danke und Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Azraelka Geschrieben 12. Mai 2018 Teilen Geschrieben 12. Mai 2018 (4) Die Zollbediensteten dürfen nach § 5 Abs. 1 vorgelegte Sendungen öffnen und prüfen. § 5 Abs. 1 lautet Soweit Postsendungen nicht bereits nach Maßgabe des Zollkodex und sonstiger gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften zu gestellen sind, legt die Deutsche Post AG Sendungen der zuständigen Zollstelle zur Nachprüfung vor, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Waren unter Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden. Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird für die Gestellung sowie für die Vorlegung sonstiger Sendungen eingeschränkt. Hier noch ein Link https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/frage_2.html?nn=17398 Grundsätzlich kann der Zoll fast jedes Paket auf deren Inhalt prüfen. Vor allem Pakete aus Asien rücken verstärkt in deren Fokus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dukenukemforever Geschrieben 13. Mai 2018 Teilen Geschrieben 13. Mai 2018 Ich habe das mal hier hin verschoben, weil das für den Bereich wohl am besten passt. :) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lucksi Geschrieben 13. Mai 2018 Teilen Geschrieben 13. Mai 2018 vor 11 Stunden schrieb dlx-2012: Des Weiteren durfte ich dann noch die 19% Mehrwertsteuer vor Ort zahlen. Jetzt kenne ich mich mit diesen Zollangelegenheiten nicht so aus, aber ich bin davon ausgegangen, dass der Händler dafür ja die Einfuhrabgaben zahlt. Warum muss ich die dann noch ein 2. Mal zahlen? HAHAHAHA, nein. Wieso meinst Du, das ein ausländisches Unternehmen aus nem Land was nicht in der Zollunion ist die deutsche Mwst berechnet und abführt? Vor allem bei Verkauf an Privatpersonen Du sagst, Du hast ne Rechnung, steht es da drauf? Und zu dem anderen Zeugs, der Zoll darf so ziemlich alles. Aber die Chancen das Deine Sendung überprüft wird ist verschwindend gering. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SB-28-SB Geschrieben 13. Mai 2018 Teilen Geschrieben 13. Mai 2018 Nun ja, alles, wirklich alles geht durch den Zoll was aus einem Drittland kommt. Ob die da rein schauen oder nicht, da spielen viele Faktoren ne Rolle. Ob sie beim Röntgen aufgefallen sind, ob ne Rechnung an dem Päckchen klebt, wie es verpackt ist oder einfach so... Und warum sollte ein ausländischer Händler in Deutschland Steuern zahlen, wenn er seinen Sitz nicht in Deutschland hat, dass wäre ja mal was ganz neues. Man sollte sich immer im klaren sein, dass wenn man sich was aus einem Drittland bestellt, dass immer durch den Zoll geht und man sollte sich auch nach der Freigrenze erkundigen, die in Postsendungen nicht sehr hoch liegen. Nur ob die rein schauen oder nicht ist nochmal was anderes. Und klar dürfen die verlangen, dass du die Hülle aufmachst. Da könnte ja was drin sein. Was eingeschweißtes ist kein Garant dafür, dass alles top ist. Man weiß erst was drin ist, wenn man es aufgemacht hat. Also ist doch alles nach Vorschrift abgelaufen. Und das eine die Chance gering ist, dass deine Sendung überprüft wird, stimmt nit. Manche wurden bis jetzt nicht kontrolliert, andere unso mehr. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dragonfire1986 Geschrieben 13. Mai 2018 Teilen Geschrieben 13. Mai 2018 vor 13 Stunden schrieb dlx-2012: Dann aber wollte er, dass ich auch noch die eingeschweißte Folie öffne, um sich den Inhalt der Spielehülle anzuschauen. In dem Moment musste ich schlucken, und hab versucht im zu erklären, dass wenn ich jetzt die Folie aufreiße, das Spiel mal eben als Sammlerstück komplett entwertet wird. War ihm egal. Ich hab mich extrem geärgert dass ich mein neues Spiel da aufreißen musste. Also ich muss ehrlich sagen das ich das zum ersten mal höre. Habe ja auch schon einiges bestellt und ware oft beim Zoll aber ein verschweißtes Spiel zu öffnen ist selbst für mich was neues. Das er es darf, klar auf alle fälle. Bzgl Zoll. Wenn ein ausländischer Händler was verschickt dann hat der nie Zoll Gebühren gezahlt. Heißt alles über 26,30 wirst du 19% drauf rechnen müssen + 5 € glaube ich Bearbeitung vom Zoll. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mitstreiter Geschrieben 13. Mai 2018 Teilen Geschrieben 13. Mai 2018 vor 4 Stunden schrieb lucksi: HAHAHAHA, nein. Wieso meinst Du, das ein ausländisches Unternehmen aus nem Land was nicht in der Zollunion ist die deutsche Mwst berechnet und abführt? Vor allem bei Verkauf an Privatpersonen Du sagst, Du hast ne Rechnung, steht es da drauf? Und zu dem anderen Zeugs, der Zoll darf so ziemlich alles. Aber die Chancen das Deine Sendung überprüft wird ist verschwindend gering. Amazon berechnet das direkt und die übernehmen das. Natürlich muss es der Kunde zahlen, aber man hat dann kein Stress mit dem Zoll. Denn darum gehts am Ende, ums Geld. Die Scannen sonst auch alles. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 13. Mai 2018 Teilen Geschrieben 13. Mai 2018 vor 3 Stunden schrieb dragonfire1986: Also ich muss ehrlich sagen das ich das zum ersten mal höre. Habe ja auch schon einiges bestellt und ware oft beim Zoll aber ein verschweißtes Spiel zu öffnen ist selbst für mich was neues. Das er es darf, klar auf alle fälle. Bzgl Zoll. Wenn ein ausländischer Händler was verschickt dann hat der nie Zoll Gebühren gezahlt. Heißt alles über 26,30 wirst du 19% drauf rechnen müssen + 5 € glaube ich Bearbeitung vom Zoll. Ich musste Borderlands GOTY aus Japan auch öffnen damit die Zollbeamten kontrollieren konnten ob es keine Fälschung oder Raubkopie ist. Weiterhin suchten sie verzweifelt ein Hologramm welches angeblich alle PS3 Spiele hätten. Durfte dann nach 30 Minuten diskutieren und online Recherche der Beamten das Spiel zollfrei mitnehmen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BM42 Geschrieben 13. Mai 2018 Teilen Geschrieben 13. Mai 2018 vor einer Stunde schrieb r4schlosser: Ich musste Borderlands GOTY aus Japan auch öffnen damit die Zollbeamten kontrollieren konnten ob es keine Fälschung oder Raubkopie ist. Weiterhin suchten sie verzweifelt ein Hologramm welches angeblich alle PS3 Spiele hätten. Durfte dann nach 30 Minuten diskutieren und online Recherche der Beamten das Spiel zollfrei mitnehmen. Oh man, da hab ich ja damals mit Duke Nukem Forever JP richtig Schwein gehabt... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 13. Mai 2018 Teilen Geschrieben 13. Mai 2018 vor 2 Minuten schrieb BM42: Oh man, da hab ich ja damals mit Duke Nukem Forever JP richtig Schwein gehabt... Das ist bei mir zum Glück durch den Zoll gerutscht, kam wie Borderlands von play-asia. Hatte da auch Sorgen wieder erklären zu müssen warum ich das Spiel importiere wenn es das doch auch hier in Deutschland gibt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lucksi Geschrieben 13. Mai 2018 Teilen Geschrieben 13. Mai 2018 vor 2 Stunden schrieb mitstreiter: Amazon berechnet das direkt und die übernehmen das. Natürlich muss es der Kunde zahlen, aber man hat dann kein Stress mit dem Zoll. Denn darum gehts am Ende, ums Geld. Die Scannen sonst auch alles. Ach, der Welt größte(?) Versandhandel tut sich selbst die Bürokratie an wenn von amazon.jp oder .com was nach .de geschickt wird und das setzt Du irgendwie als Standart an? Und es wäre mir neu das die sowas überhaupt machen. Auf derem Marketplace geschiet das z.B. nicht. Da bezahlt man die Steuern und die ausländischen Händler führen es nicht ab. Wenn ich mich nicht irre, hatten die recherchiert das sich 3% der Händler vom Marketplace korrekt verhalten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dlx-2012 Geschrieben 13. Mai 2018 Autor Teilen Geschrieben 13. Mai 2018 vor 13 Stunden schrieb dukenukemforever: Ich habe das mal hier hin verschoben, weil das für den Bereich wohl am besten passt. Ich weiß zwar nicht was das Thema mit "Schnäppchen" zu tun hat, aber ok. Ok, der Zoll darf also alles öffnen. Vater Staat will stichprobenartig reinschauen. Das hab ich verstanden. Das sehe ich sogar ein. AAAber, was ist denn jetzt mit dem Schaden der mit entsteht? Bei einem Sammelobjekt stellt die ungeöffnete Verpackung nun mal einen nicht unwesentlichen Teil des Wertes dar. Und der Zollbeamte macht mir diesen Wert kaputt. Kann man da irgendwie entschädigt werden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dukenukemforever Geschrieben 14. Mai 2018 Teilen Geschrieben 14. Mai 2018 vor 9 Stunden schrieb dlx-2012: Ich weiß zwar nicht was das Thema mit "Schnäppchen" zu tun hat, aber ok. Wenn du dir die Mühe gemacht hättest und die in diesem Unterforum angepinnten Threads gesehen hättest, wäre deine Frage wohl beantwortet. Und vielleicht haben andere "Importeure" auch dieses Problem und suchen dann bestimmt nicht im Off-Topic danach. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spyderman Geschrieben 14. Mai 2018 Teilen Geschrieben 14. Mai 2018 vor 19 Stunden schrieb dlx-2012: AAAber, was ist denn jetzt mit dem Schaden der mit entsteht? Bei einem Sammelobjekt stellt die ungeöffnete Verpackung nun mal einen nicht unwesentlichen Teil des Wertes dar. Und der Zollbeamte macht mir diesen Wert kaputt. Kann man da irgendwie entschädigt werden? Das ist dann dein persönliches Risiko. Der Zoll hat nach geltendem Recht gehandelt. Wenn Du etwas importierst, das nach einer ordnungsgemäßen Kontrolle an Wert verliert, so musst Du das mit einkalkulieren. Der Zoll hat sich diesbezüglich nichts vorzuwerfen und haftet dafür nicht. Es gibt keine Entschädigung, ganz einfach! Zum Trost: Auch ich hatte dieses Problem schonmal mit einer Action-Figur, die in einer undurchsichtigen Box kam. Auch diese Figur durfte ich dann "un-sealed" mit nach hause nehmen. Pech, aber lässt sich nur dann sicher vermeiden, wenn man den Gegenstand von einem EU-Shop kauft, welcher die Sachen in größeren Mengen nicht alle beim Zoll öffnen musste. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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