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Media Markt Garantie


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Man unterscheidet zwischen Garantie und Gewährleistung. Deswegen, bitte nicht gleichsetzen. ;)

Garantie hat man i.d.R. 6 Monate, innerhalb der Zeit muss der Händler/Hersteller einen Defekt ersetzen. In der Gewährleistung muss man nachweisen, das der Defekt schon vorhanden war (wobei hier i.d.R. die Händler das eigentlich gleich setzen wie mit der Garantie und da auch mal fünfe Gerade sein lassen).

@outlwaz: Man kann die Gewährleistungszeit bei Gebrauchsgütern auch auf 12 Monate per AGB verkürzen, und genau das macht Sony (warum werden sie wohl nur selbst wissen). Also stimmt deine bzw. eure Aussage pauschal nicht.

Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB allgemein 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auch gegenüber Verbrauchern auf zwölf Monate verkürzt werden.

Quelle: Wikipedia

Die Garantie, die man bei einem Händler oben drauf kauft, hat nichts mit der vom Hersteller zu tun und ist eine Händlerleistung!
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Garantie seitens von Sony 1 Jahr, Gewährleistung 2 Jahre. Und bei dieser gilt nach sechs Monaten die Beweislastumkehr.

Da bist du in der Nachweispflicht, dass ein technisches Problem schon ab Kauf bestand, was doch recht schwierig werden dürfte.

Eine Garantie ist immer eine freiwillige Herstellerleistung.

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Garantie seitens von Sony 1 Jahr, Gewährleistung 2 Jahre. Und bei dieser gilt nach sechs Monaten die Beweislastumkehr.

Da bist du in der Nachweispflicht, dass ein technisches Problem schon ab Kauf bestand, was doch recht schwierig werden dürfte.

Eine Garantie ist immer eine freiwillige Herstellerleistung.

Fünf Sätze und alles richtig. Fett! :D

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Garantie seitens von Sony 1 Jahr, Gewährleistung 2 Jahre. Und bei dieser gilt nach sechs Monaten die Beweislastumkehr.

Da bist du in der Nachweispflicht, dass ein technisches Problem schon ab Kauf bestand, was doch recht schwierig werden dürfte.

Eine Garantie ist immer eine freiwillige Herstellerleistung.

Fünf Sätze und alles richtig. Fett! :D

Mag ja fett sein und für fast alles im RL zutreffen, aber im Fall der Playstation 3/4/Vita gibt es nur 12 Monate Garantie ohne weitere Gewährleistung, ohne Wenn und Aber.

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Mag ja fett sein und für fast alles im RL zutreffen, aber im Fall der Playstation 3/4/Vita gibt es nur 12 Monate Garantie ohne weitere Gewährleistung, ohne Wenn und Aber.
Aber ohne wenn und aber. Sony hat mir die PS3 Reparatur auf Garantie nach 14 Monaten abgelehnt obwohl sie wegen des gleichen Defekts schon 4 Monate nach Neukauf bei TVS war.

Kontroller werden auch nur bis 12 Monate nach Neukauf ausgetauscht oder repariert. Hatte gerade wieder das Vergnügen mit Sony gehabt.

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Mag ja fett sein und für fast alles im RL zutreffen, aber im Fall der Playstation 3/4/Vita gibt es nur 12 Monate Garantie ohne weitere Gewährleistung, ohne Wenn und Aber.

Das meinst du nicht ernst, oder? Gewährleistung ist ein Verbraucherrecht, die müssen dir gewährt werden, sofern die Waren in Deutschland verkauft werden. Sei so gut und lies es noch mal nach bevor du antwortest, denn du hast hier eine Vorbildfunktion, viele User - mich einschlossen!!! - blicken zu dir auf. :D

Ich zitiere mal aus den Garantiebestimmungen von Sony, die übrigens nur für den Erstbenutzer gilt:

Diese Garantie gilt über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (nach geltendem Recht) hinaus, die davon in keiner Weise berührt werden.

Man kann trefflich darüber streiten, ob es eine ges. Gewährleistung nach einem Jahr Garantie noch gibt, denn das Stichwort "Beweisumkehr" ist ja bereits gefallen. Aber denken wir mal an einen Produktrückruf oder im Anfall von geistiger Umnachtung sogar an Kulanz. :D

Aber ohne wenn und aber. Sony hat mir die PS3 Reparatur auf Garantie nach 14 Monaten abgelehnt obwohl sie wegen des gleichen Defekts schon 4 Monate nach Neukauf bei TVS war.

Kontroller werden auch nur bis 12 Monate nach Neukauf ausgetauscht oder repariert. Hatte gerade wieder das Vergnügen mit Sony gehabt.

Eigentlich gegen geltendes Verbrauchergesetz, denn auf Reparaturen bekommt man ebenfalls Gewährleistung. Sony hat dich also in deinem Recht beschnitten.

Es ist aber auch ein Kreuz mit den Gesetzen, wenn man ein Globale Player ist. Jedes Land kocht sein eigenes Süppchen. :D

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Das meinst du nicht ernst, oder? Gewährleistung ist ein Verbraucherrecht, die müssen dir gewährt werden, sofern die Waren in Deutschland verkauft werden. Sei so gut und lies es noch mal nach bevor du antwortest, denn du hast hier eine Vorbildfunktion, viele User - mich einschlossen!!! - blicken zu dir auf. :D

Ich habe da beim Wiki-Eintrag was falsches gelesen beim zitieren (Gebrauchtwaren, aber es gibt auch Gebrauchsgüter, darunter fällt die Playstation und bin ich 100% sicher, das es da eine verkürzte Zeit gibt), mein Fehler.

Das ich (und viele andere hier) aber selbst die Erfahrung mit den 12 Monaten bei Sony gemacht habe, das muss ich dir wohl nicht sagen

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Ich habe da beim Wiki-Eintrag was falsches gelesen beim zitieren (Gebrauchtwaren, aber es gibt auch Gebrauchsgüter, darunter fällt die Playstation und bin ich 100% sicher, das es da eine verkürzte Zeit gibt), mein Fehler.

Das ich (und viele andere hier) aber selbst die Erfahrung mit den 12 Monaten bei Sony gemacht habe, das muss ich dir wohl nicht sagen

Es sind keine Gebrauchsgüter, sondern Verbrauchsgüter. Und auch wenn man eine PS4 nicht verbrauchen kann, ist sie damit trotzdem gemeint, denn mit Verbrauchsgütern sind nämlich bewegliche Güter bezeichnet.

Und jetzt kommt die Besonderheit, auf die viele NIEMALS achten:

Sony gibt 12 Monate Garantie. Aus, Schluss! Keine Gewährleistung. Müssen sie auch gar nicht, denn die Gewährleistung MUSS vom Verkäufer gewährt werden und nicht vom Hersteller.

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Es sind keine Gebrauchsgüter, sondern Verbrauchsgüter. Und auch wenn man eine PS4 nicht verbrauchen kann, ist sie damit trotzdem gemeint, denn mit Verbrauchsgütern sind nämlich bewegliche Güter bezeichnet.

Mag auch sein, das es schon eine Weile her ist weiss ich es nicht mehr wirklich, du kannst recht haben, ich hatte Gebrauchsgüter im Hinterkopf. Will da jetzt nicht drauf pochen.

Sony gibt 12 Monate Garantie. Aus, Schluss! Keine Gewährleistung. Müssen sie auch gar nicht, denn die Gewährleistung MUSS vom Verkäufer gewährt werden und nicht vom Hersteller.

Ich weiss, das ich keine hatte, 2x schon. Und ich glaube da stehe ich nicht alleine da. Und ich bin keiner, der sich einfach so "abspeisen" lässt.

Naja, ich kann es eh nicht mehr ändern, ist ohnehin schon zu lange her als das ich da jetzt noch was machen könnte.

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Es gibt auch fälle wo dir Garantie nur für bestimmte Bauteile gilt (keine ahnung was bei Sony der fall ist). Aber grundsätzlich würde ich empfehle Ich die Gewährleistung in anspruch zu nehmen. Einfach zum Händler gehen "Hier Kaputt Reklamation mach was" so muss man sich garnicht erst mit Sony ärgen und die sachen rum schicken. Und selbst nach 6 Monaten sollte das mit der Beweislastumkehr kein Problem sein außer die Konsole ist Äußerlich schon verbeult.

Ps: In welchen Universum is ne PS4 ein Verbrauchsgut klar sind das Gebrauchsgüter

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Weiß jemand genau wie das läuft wenn man eine Konsole im Ausland kauft? Kann ich im Garantiefall, mit einer Konsole die ich bei MM im europäischen Umland gekauft habe, bei uns in einen Markt der Kette gehen?

Versuch mich diesbezüglich schon ´ne Stunde im Net schlau zu machen. Das Thema findet man via Google etliche Male, selbst auf diversen MM-Seiten ist von "grenzüberschreitendem Service" die Rede. Eine klare Antwort auf die Frage hab ich allerdings nicht gefunden.

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Einfach mal im MM nachfragen. Und wie schon erwähnt Garantie kommt vom Hersteller (also Sony). Wenn du Gewährleistung geltend machen willst zum Händler (also MM)

Und an Plebejer deine Erklärung mit der beweglichen Sache passt nur auf den Verbrauchsgüterkauf. Was aber ne Konsole nich zum Verbrauchsgut macht ansonsten schick mal nen BGB auszug der das belegt

:J:

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Weiß jemand genau wie das läuft wenn man eine Konsole im Ausland kauft? Kann ich im Garantiefall, mit einer Konsole die ich bei MM im europäischen Umland gekauft habe, bei uns in einen Markt der Kette gehen?

Versuch mich diesbezüglich schon ´ne Stunde im Net schlau zu machen. Das Thema findet man via Google etliche Male, selbst auf diversen MM-Seiten ist von "grenzüberschreitendem Service" die Rede. Eine klare Antwort auf die Frage hab ich allerdings nicht gefunden.

Es ist grundsätzlich von MM Seite her möglich - würde allerdings etwas Zeit einplanen weil viele Mitarbeiter das nicht wissen weil sowas praktisch nie vorkommt.

Mit Gewährleistung wirst du hier eher Pech haben weil jedes MM Haus eine eigene GmbH ist und somit nur das Haus in dem du wirklich gekauft hast dafür haftbar gemacht werden kann - wird in der Praxis insofern nicht so tragisch genommen weils entsprechende Verträge mit den Lieferanten gibt und die Garantie ohnehin die Gewährleistung mehr oder minder "umgeht" oder ersetzt - das nur der Vollständigkeit halber(da wirs hier ja scheinbar auch noch mit Grenzüberschreitung zu tun haben machts das ganze nicht leichter)

Schau einfach mal bei MM vorbei und falls denen tatsächlich ein Grund einfallen sollte warums nicht gehen sollte (Reparaturbedingungen von Sony beispielsweise die ich in dem Punkt grade nicht im Kopf habe weils wie gesagt wirklich NIE vorkommt) könnts eventuell etwas komplexer werden.

Für den Fall wärs eventuell noch interessant um welche beiden Länder es hier geht (also wo gekauft, wo solls repariert werden)

lg

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Geht konkret um Österreich, die haben ab Dienstag PS4 + 2 Controller + Game + Camera im Angebot. Nur bringt das im Endeffekt nicht viel, wenn ich im Garantiefall anstatt 200m zum heimischen MM, über 100km ins Ausland fahren muss. Wie ihr sagt, ich werd mal versuchen mich am Dienstag vor Ort schlau zu machen. Ansonsten wart ich einfach noch - schon wieder. :J:

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Geht konkret um Österreich, die haben ab Dienstag PS4 + 2 Controller + Game + Camera im Angebot. Nur bringt das im Endeffekt nicht viel, wenn ich im Garantiefall anstatt 200m zum heimischen MM, über 100km ins Ausland fahren muss. Wie ihr sagt, ich werd mal versuchen mich am Dienstag vor Ort schlau zu machen. Ansonsten wart ich einfach noch - schon wieder. :J:

Österreich ist gut - schick dir ne PM

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