undertakersmack Geschrieben 4. Juni 2014 Geschrieben 4. Juni 2014 Heyho, zunächst, falls es der falsche Bereich ist bitte verschieben^^ Meine beste Freundin möchte wissen, ob sie einen Internetvertrag (also WLAN) über sich laufen lassen kann (sie ist 17). Sie möchte den aber vom Konto ihrer Eltern bezahlen. Meine Frage lautet, ob das möglich ist. Sie kann den Vertrag nicht über ihre Eltern laufen lassen da ihre Mutter einen Schufa Eintrag hat da ihre Schwester damals einen Handyvertrag der über ihre Mutter lief stark überzogen hat. Ich hoffe ihr könnt mir helfen ^-^ Greetz
Gran_Torino Geschrieben 4. Juni 2014 Geschrieben 4. Juni 2014 Minderjährige von 7 bis 17 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Sollte sie einen Vertrag abschließen, ist dieser nur schwebend wirksam, d.h. dass die Eltern den Vertrag zustimmen müssen. Solange sie dies nicht tun ist der Vertrag unwirksam.
undertakersmack Geschrieben 4. Juni 2014 Autor Geschrieben 4. Juni 2014 Ist mir bewusst. Ihre Eltern stimmen dem ganzen auch zu.
whitebeard45 Geschrieben 4. Juni 2014 Geschrieben 4. Juni 2014 Ist mir bewusst. Ihre Eltern stimmen dem ganzen auch zu. Wenn die Eltern einwilligen ist das kein Problem. Aber es ist natürlich klar, dass deine Freundin dann Vertragspartner ist, mit allen Rechten und Pflichten, so dass die Eltern dann erst mal aus dem Spiel sind. Und natürlich muss der andere Vertragspartner mitspielen...
undertakersmack Geschrieben 4. Juni 2014 Autor Geschrieben 4. Juni 2014 Wenn die Eltern einwilligen ist das kein Problem.Aber es ist natürlich klar, dass deine Freundin dann Vertragspartner ist, mit allen Rechten und Pflichten, so dass die Eltern dann erst mal aus dem Spiel sind. Und natürlich muss der andere Vertragspartner mitspielen... Okay danke. Sie will morgen mal bei 1&1 anrufen (hat sie als Anbieter ausgesucht) und fragen ob die das machen würden.
TonicHD Geschrieben 5. Juni 2014 Geschrieben 5. Juni 2014 Ich zitiere dir mal eine Passage aus meinem Rechts-Skript: Nach §110 BGB kann der Minderjährige auch ein rechtlich nachteiliges Geschäft abschließen (das heißt einfach nur ein Geschäft bei dem er Geld in irgend einer Form zahlen muss), wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter übergeben worden sind (also Taschengeld etc.). Vorsicht: Dies gilt nur dann, wenn der Minderjährige seine Leistung umfänglich bewirkt hat, sie gilt daher nicht wenn es sich um Raten- oder Kreditverpflichtungen handelt, Bsp. der Handy-Vertrag. Deshalb gehe ich davon aus, dass 1&1 das gar nicht machen will - denn eigentlich darf man keine langfristigen Zahlungsverträge als Minderjähriger abschließen. Aber 1 Jahr ist ja auch nicht die Welt
undertakersmack Geschrieben 5. Juni 2014 Autor Geschrieben 5. Juni 2014 Ich zitiere dir mal eine Passage aus meinem Rechts-Skript:Nach §110 BGB kann der Minderjährige auch ein rechtlich nachteiliges Geschäft abschließen (das heißt einfach nur ein Geschäft bei dem er Geld in irgend einer Form zahlen muss), wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter übergeben worden sind (also Taschengeld etc.). Vorsicht: Dies gilt nur dann, wenn der Minderjährige seine Leistung umfänglich bewirkt hat, sie gilt daher nicht wenn es sich um Raten- oder Kreditverpflichtungen handelt, Bsp. der Handy-Vertrag. Deshalb gehe ich davon aus, dass 1&1 das gar nicht machen will - denn eigentlich darf man keine langfristigen Zahlungsverträge als Minderjähriger abschließen. Aber 1 Jahr ist ja auch nicht die Welt Hmm ok... Naja sie ruft die Tage mal an und fragt einfach nach, mehr als ablehnen können die schließlich auch nicht.
getbrackers Geschrieben 5. Juni 2014 Geschrieben 5. Juni 2014 ja es geht so weit ich weiss denn die menschen sind geld geil mehr mehr und noch mehr
der_marx Geschrieben 5. Juni 2014 Geschrieben 5. Juni 2014 ja es geht so weit ich weiss denn die menschen sind geld geil mehr mehr und noch mehr Kann man so pauschal sagen. Wir bzw. mein Arbeitgeber würde diesen Vertrag in jedem Fall ablehnen...
undertakersmack Geschrieben 5. Juni 2014 Autor Geschrieben 5. Juni 2014 Kann man so pauschal sagen. Wir bzw. mein Arbeitgeber würde diesen Vertrag in jedem Fall ablehnen... Also arbeitest du bei so einer Firma? Und ihr stellt solche Verträge nur an volljährige aus?
whitebeard45 Geschrieben 5. Juni 2014 Geschrieben 5. Juni 2014 Ich zitiere dir mal eine Passage aus meinem Rechts-Skript:Nach §110 BGB kann der Minderjährige auch ein rechtlich nachteiliges Geschäft abschließen (das heißt einfach nur ein Geschäft bei dem er Geld in irgend einer Form zahlen muss), wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter übergeben worden sind (also Taschengeld etc.). Vorsicht: Dies gilt nur dann, wenn der Minderjährige seine Leistung umfänglich bewirkt hat, sie gilt daher nicht wenn es sich um Raten- oder Kreditverpflichtungen handelt, Bsp. der Handy-Vertrag. Deshalb gehe ich davon aus, dass 1&1 das gar nicht machen will - denn eigentlich darf man keine langfristigen Zahlungsverträge als Minderjähriger abschließen. Aber 1 Jahr ist ja auch nicht die Welt §110 BGB ist hier vollkommen egal, wenn die Eltern zustimmen.
TonicHD Geschrieben 6. Juni 2014 Geschrieben 6. Juni 2014 §110 BGB ist hier vollkommen egal, wenn die Eltern zustimmen. Und dass die Leistung nicht umfänglich bewirkt, nicht bis zu einem Schlussstrich ausgezahlt wird ist ebenfalls egal? Das war ja der Abschnitt, der mein Augenmerk so auf sich zog. Jedenfalls lassen sich seriöse Unternehmen grundsätzlich nicht auf Verträge mit Minderjährigen ein. Denn bei diesen ist die Bezahlung dieser nie gewährleistet, sie haben in der Regel kein gesichertes Einkommen und können auch nicht voll zur Verantwortung gezogen werden falls mal etwas schief läuft. Bei mir persönlich ging als ich noch nicht 18 war absolut gar nichts. Kein Nebenjob war möglich, mich stellte einfach keiner ein (wegen der Verantwortungssache). Fitnesscenter wollte mir auch keinen Vertrag auf meinen Namen geben, absolut nichts ging. Das ist, wie ich sehe, von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich, ich sehe in manchen Dörfern auch 15jährige bedienen, so ist das ja nicht. Klar, mehr als schief gehen kann es nicht, aber ich sehe da keine großen Erfolgschancen, zumindest bei dem was ich so in meiner Jugend erlebt habe. Aber informiere uns ruhig falls da etwas bei rausgekommen ist, würde mich interessieren ob 1&1 sich da wirklich drauf einlässt
mstyles Geschrieben 6. Juni 2014 Geschrieben 6. Juni 2014 Also bei mir hat 1&1, genau das vor jahren gemacht, ich das Internet bezogen, lief dann aber auf den Namen von mama, nur halt für meine Adresse. Das Problem was ich bei dir sehe ist der schufaeintrag der Mama deiner Freundin, daher behaupte ich jetzt mal das die es deshalb nicht machen werden.
undertakersmack Geschrieben 6. Juni 2014 Autor Geschrieben 6. Juni 2014 Wegen dem Schufa Eintrag kann das nicht über ihre Mutter laufen deswegen wollte sie das halt über sich selbst laufen lassen. Also 1&1 hat ihr gestern abgelehnt.
Haptism Geschrieben 6. Juni 2014 Geschrieben 6. Juni 2014 Man kann übrigens auch abgelehnt werden, wenn man gar keine Schufaeinträge hat. Bei mir war es so, dass ich damals einen Vertrag bei Congstar abschließen wollte (ich war schon lange volljährig). Als Grund für eine Ablehnung gab man mir meine Schufaakte an. Natürlich habe ich sofort eine Einsicht angefordert - alles leer. Demnach wird gerne auch abgelehnt bei weißer Weste, da ja so klar wird, dass man noch nie einen Vertrag hatte und demnach nicht geprüft werden kann, ob man auch regelmäßig zahlen würde. Könnte auch der Grund bei deiner Freundin gewesen sein, denn grundsätzlich können so Verträge tatsächlich als Minderjähriger abgeschlossen werden bei Zustimmung der Eltern. Das ändert aber nichts daran, dass wiederum andere Faktoren zu einer Ablehnung führen.
whitebeard45 Geschrieben 6. Juni 2014 Geschrieben 6. Juni 2014 Und dass die Leistung nicht umfänglich bewirkt, nicht bis zu einem Schlussstrich ausgezahlt wird ist ebenfalls egal? Das war ja der Abschnitt, der mein Augenmerk so auf sich zog.Jedenfalls lassen sich seriöse Unternehmen grundsätzlich nicht auf Verträge mit Minderjährigen ein. Denn bei diesen ist die Bezahlung dieser nie gewährleistet, sie haben in der Regel kein gesichertes Einkommen und können auch nicht voll zur Verantwortung gezogen werden falls mal etwas schief läuft. Bei mir persönlich ging als ich noch nicht 18 war absolut gar nichts. Kein Nebenjob war möglich, mich stellte einfach keiner ein (wegen der Verantwortungssache). Fitnesscenter wollte mir auch keinen Vertrag auf meinen Namen geben, absolut nichts ging. Das ist, wie ich sehe, von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich, ich sehe in manchen Dörfern auch 15jährige bedienen, so ist das ja nicht. Klar, mehr als schief gehen kann es nicht, aber ich sehe da keine großen Erfolgschancen, zumindest bei dem was ich so in meiner Jugend erlebt habe. Aber informiere uns ruhig falls da etwas bei rausgekommen ist, würde mich interessieren ob 1&1 sich da wirklich drauf einlässt Wenn die Leistung mit eigenen mitteln vollumfänglich bewirkt werden würde, hätte die Freundin den Vertrag über §110 BGB abschließen können OHNE die Einwilligung der Eltern zu haben. Der §110 ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Eltern immer einwilligen müssen. Das ist hier aber nicht der Fall. Ob 1&1 oder sonst wer sich auf dieses Spielchen einlässt ist natürlich die Frage. Ich würde es mir auch gut überlegen.
undertakersmack Geschrieben 6. Juni 2014 Autor Geschrieben 6. Juni 2014 Also wie gesagt 1&1 hat ihr abgelehnt. Wir versuchen grad irgendeine andere Möglichkeit zu finden. Ach ja, was macht man(n) nicht alles für die Frauen
der_marx Geschrieben 6. Juni 2014 Geschrieben 6. Juni 2014 Also arbeitest du bei so einer Firma? Und ihr stellt solche Verträge nur an volljährige aus? ja, bei einem der größeren Mobilfunk- und DSL-Anbieter hier in Deutschland. Bei uns muss der Vertragsinhaber volljährig sein, ansonsten kommt der Abschluß nicht zu stande, der Vertrag ist nichtig. Einzige Alternative, die wir anbieten würden: Vertragsinhaber wird einer der beiden Elternteile, die Gebühren könnten aber theoretisch in dem Fall von deiner Freundin direkt abgebucht werden
undertakersmack Geschrieben 6. Juni 2014 Autor Geschrieben 6. Juni 2014 ja, bei einem der größeren Mobilfunk- und DSL-Anbieter hier in Deutschland. Bei uns muss der Vertragsinhaber volljährig sein, ansonsten kommt der Abschluß nicht zu stande, der Vertrag ist nichtig.Einzige Alternative, die wir anbieten würden: Vertragsinhaber wird einer der beiden Elternteile, die Gebühren könnten aber theoretisch in dem Fall von deiner Freundin direkt abgebucht werden Sie will es aber genau anders herum^^ den Vertrag über sich laufen lassen aber vom Konto der Eltern bezahlen.
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