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IGNORIERT

Steuererklärung abgeben - Fragen


Khaleesi

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Hi leute, ich wollte dieses Jahr zum ersten mal die Steuererklärung selbst machen via Wiso und ein wenig Geld wieder zurück zu bekommen. Das Programm ist echt sehr hilfreich und erklärt schritt für schritt und auch gute tipps. Doch bei mir scheitert es grad bei den einfachsten sachen. Wo finde ich meine Steuernummer ... ? Und wann erhält man seinen Steuerbescheid? Ohne die beiden sachen kann ich die Erklärung nicht abschließen. Das meißte konnte ich anhand der Abrechnungen etc rausfinden. Falls da jmd fit ist könnte er/sie mit kurz helfen?

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Ich bin jetzt nicht sicher, die Steuernummer findest du glaube ich auf der Lohnsteuer-Jahresabrechnung, das ist der Zettel, den du vom Arbeitgeber bekommst, wo drauf steht, was du das ganze Jahr verdient hast, was an Abgaben gezahlt wurde etc.

Alternativ müsstest du die auch beim zuständigen Finanzamt erfragen können.

Das mit dem Bescheid hängt davon ab, wie ausgelastet das Finanzamt ist. Man sagte mir mal, das es, wenn es elektronisch gemacht wird (also per Datenübertragung), das bevorzugt bearbeitet werden soll.

Ich denke mal, du solltest so 4 bis 6 Wochen mindestens sonst warten. Hängt auch was vom Zeitpunkt ab, denn wenn du sie Anfang des Jahres machst, da machen es viele Leute.

Ach ja, Wiso ist klasse, nutze es schon seit über 15 Jahren. :)

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Wenn du noch nie eine Steuererklärung abgegeben hast, dann hast du vermutlich auch noch keine Steuernummer. Die wird vom zuständigen Finanzamt an deinem Wohnort individuell vergeben und ist auch nur für dieses eine Finanzamt gültig. Was duke meint, ist vermutlich die Steueridentifikationsnummer oder neuerdings jetzt auch die ETIN.

Normalerweise kann man beim 1. Mal die Steuernummer weglassen (bei Elster gibt es dafür nen Kästchen zum Ankreuzen) und man bekommt vom Finanzamt dann eine Steuernummer zugewiesen. Falls du sie unbedingt benötigst, kannst du vorher auch schon beim Finanzamt die Zuteilung einer Steuernummer beantragen, sollte aber nicht nötig sein.

Falls du zur Veranlagung verplichtet bist (das heißt, du MUSST eine Steuererkärung abgeben), dann ist der Stichtag der 31. Mai. des Folgejahres.

Bist du nicht zur Veranlagung verpflichtet, willst aber eine Erklärung abgeben, weil du eine Steuernachzahlung erwartest (z.B. durch Hohe Werbungs- oder Fahrtkosten), dann hast du bis zum 31.12. drei Jahre später Zeit. Daher hat duke vielleicht auch noch kein "Gib deine Erklärung ab"-Schreiben bekommen.

Verpflichtet zur Abgabe bist du eigenltich nur, wenn du spezielle Einkünfte hast, die über normale Lohnzahlungen hinausgehen, z.B. wenn du eine Wohnung vermietest oder ein Gewerbe angemeldet hast oder selbstständig bist. Ansonsten kannst du dir Zeit lassen - oder wenn es sich nicht lohnt - auch vollkommen auf die Erkärung verzichten.

zur Steuerbescheid-Frage: Den bekommst du natürlich erst NACH Abgabe der Steuererklärung. Wann genau kann dir keiner sagen, je nach Bearbeitungsstand. Denke mal so im Schnitt 6 Wochen nach Abgabe der Erkläung. Können aber auch 2 Wochen oder 4 Monate sein :) Zudem gibt es saisonale Unterschiede - also um den 31. Mai rum und um den 28. Februar rum (das ist die Frist für Leute mit Steuerberater) dauerts länger. Gibst du im September ab, gehts schneller.

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Wenn du noch nie eine Steuererklärung abgegeben hast, dann hast du vermutlich auch noch keine Steuernummer.

Jeder hat ne Steuernummer. Egal ob schon mal Steuererklärung gemacht wurde oder nicht.

Die erste Post für meine Tochter, 2 Wochen nach ihrer Geburt, war ihre Steuernummer vom Finanzamt:eek6:.

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Jeder hat ne Steuernummer. Egal ob schon mal Steuererklärung gemacht wurde oder nicht.

Die erste Post für meine Tochter, 2 Wochen nach ihrer Geburt, war ihre Steuernummer vom Finanzamt:eek6:.

Wie gesagt...das ist vermutlich die oben erwähnte Steueridentifikationsnummer. Die ist bundesweit und lebenslang gültig. Dann gibt es eben noch die besagte Steuernummer, die wird von Finanzamt zu Finanzamt einzeln vergeben. Die ist nur so lange gültig, wie du im Einzugsgebiet des jeweiligen Finanzamtes wohnst und wird meist nur bei bedarf vergeben. Es gibt einige Regionen, wo die Behörden die Steuernummern auch schon vorsorglich erstellen und rausschicken. Bin viel umgezogen. Nur in Leverkusen bekam ich ohne Aufforderung kurz nach dem Umzug ein Schreiben mit einer neuen Leverkusener Steuernummer.

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Mache das zum ersten mal. Das Kästchen bei Elster habe ich nun nicht gefunden. Ich muss sowieso noch auf meine Jahresabrechnung warten und bis dahin kläre ich die Nummern und ID sachen mit dem Finanzamt. Alles neuland für mich deswegen diese Fragen. Aber wie ich merke bin ich hier gut aufgehoben und bin schon weiter gekommen :)

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kommt auf die Art der Registrierung ab. In der Regel schickst du es online vorab ab und reichst es unterschrieben nach. Und Grinhorn hat recht. Steuernummer wird erst noch vergeben und Steuer ID bekommt jeder seit glaub ich 2008 automatisch. Ist ne Art Kundennummer des deutschen Volkes die aus 11 Stellen, anders wie die die Steuernummer, ohne Trennzeichen vergeben wird.

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Sry das ich das hier wieder hochgrabe ... nur eine kleine frage .. bei wiso reicht es wenn es mit elster verschickt wird oder muss ich es zusätzlich ausdrucken und dem finanzamt zusenden?

Wenn du eine digitale Signatur hast (ist etwas aufwendiger zu erstellen, geht mit ein bisschen Schrieb hin und her zwischen Finanzamt und dir), dann kannst du es online versenden. Dann musst du noch ein bisschen was ausdrucken. Aber nicht die komplette Steuererklärung.

Eigentlich sagt dir Wiso das bzw. steht drauf, was geschickt werden muss.

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muss es nochmal ausgraben .... jetzt nachdem ich alles fertig gestellt und unterschrieben verschickt habe meinte freunde zu mir das es ein fehler war eine steuererklärung abgegeben zu haben.... die meinten nun das ich das ab jetzt jedes jahr machen muss und wenn nicht das es hohe strafen gäbe ... und das wenn ich mal arbeitslos bin steuern nachzahlen muss. war es nun doch ein fehler eine abgegeben zu haben?

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Einmal Steuererklärung immer Steuererklärung. Über eventuelle Rückerstattung oder Nachzahlungen kann ich nichts sagen, da ich bisher keine Hilfen beziehen musste. Als normaler Arbeitnehmer ist eine Nachzahlung in der Regel recht unwahrscheinlich.

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muss es nochmal ausgraben .... jetzt nachdem ich alles fertig gestellt und unterschrieben verschickt habe meinte freunde zu mir das es ein fehler war eine steuererklärung abgegeben zu haben.... die meinten nun das ich das ab jetzt jedes jahr machen muss und wenn nicht das es hohe strafen gäbe ... und das wenn ich mal arbeitslos bin steuern nachzahlen muss. war es nun doch ein fehler eine abgegeben zu haben?

Das ist völliger Unsinn :)

Erstens kannst du Steuererklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend Einreichen, also muss eine Steuerklärung nicht alle Jahre eingereicht werden.

Zweitens ist es, auch wenn du schon einmal eine Steuererklärung abgegeben hast, keine Pflicht eine einzureichen. Die Voraussetzungen für eine Pflichtabgabe werden anders geprüft und falls eine Pflicht bei dir besteht, wird sich das Finanzamt melden.

Das Arbeitslosengeld ist übrigens sozialversicherungs- und steuerfrei. Nach welchen Kriterien soll also eine Nachzahlung erfolgen bzw. auf welches Einkommen soll das erhoben werden? :skep:

Einmal Steuererklärung immer Steuererklärung. Über eventuelle Rückerstattung oder Nachzahlungen kann ich nichts sagen, da ich bisher keine Hilfen beziehen musste. Als normaler Arbeitnehmer ist eine Nachzahlung in der Regel recht unwahrscheinlich.

Das wäre mir neu. Diesbezüglich habe ich auch keine Regelung gefunden (klick).

Hier nochmal ein interessanter Link dazu: Die zehn populärsten Steuerirrtümer :)

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Die Information habe ich von meinem zuständigen Finanzamt. Das mit den 4 Jahren ist auch nur eingeschränkt richtig. Die 4 Jahre beziehen sich nur auf die vorangegangen Jahre der ersten Steuererklärung die man abgeben möchte. Hat man bereits eine Erklärung abgegeben und gibt im Folgejahr keine ab wird man angeschrieben, es wird eine Frist gesetzt, und wenn diese verstreicht schätzt das Amt deine Einkünfte und wie man sich vorstellen kann wird es selten ein Vorteil für einen selber sein.

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Die Information habe ich von meinem zuständigen Finanzamt. Das mit den 4 Jahren ist auch nur eingeschränkt richtig. Die 4 Jahre beziehen sich nur auf die vorangegangen Jahre der ersten Steuererklärung die man abgeben möchte. Hat man bereits eine Erklärung abgegeben und gibt im Folgejahr keine ab wird man angeschrieben, es wird eine Frist gesetzt, und wenn diese verstreicht schätzt das Amt deine Einkünfte und wie man sich vorstellen kann wird es selten ein Vorteil für einen selber sein.

Da habe ich wohl schon öfters dieses Schreiben verpasst oder das Finanzamt hat mich tatsächlich übersehen, denn es gab auch schon ein Jahr, in dem ich keine Steuererklärung eingereicht habe :)

Aber ich zitiere einfach mal aus meinen oben genannten Link:

Es gibt einen Unterschied zwischen der Pflicht- und der Antragsveranlagung. Bei Arbeitnehmern, die neben ihrem Arbeitslohn keine oder nur in geringem Maße andere Einkünfte erzielen, gilt die Besteuerung des Arbeitslohns durch die Lohnsteuer grundsätzlich als abgegolten.
Sie können sich jedoch auf Antrag dafür entscheiden (z.B. bei hohen Werbungskosten), eine Einkommensteuererklärung einzureichen (Wahlrecht). Dieses Wahlrecht kann jedes Jahr aufs Neue getroffen werden. Allein durch diesen Irrtum, nun jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben zu müssen, verzichten viele Arbeitnehmer auf eine Erstellung einer Einkommensteuererklärung und demnach ggf. auch auf eine lukrative Erstattung.

Der Steuerberater meiner Familie hat mir auch nichts anderes vermittelt.

Auch die weitere Recherche im Internet, hat genau dies ergeben. Siehe beim Stern - Die fünf häufigsten Steuer-Irrtümer oder siehe RP-Online - Die elf häufigsten Irrtümer bei Steuererklärungen:

Wurde eine Steuererklärung freiwillig ans Finanzamt geschickt, ist man nicht verpflichtet, die Steuererklärung jährlich einzureichen. Das Finanzamt kann Steuerpflichtige nur zur Abgabe auffordern, wenn diese zur Abgabe verpflichtet sind. In diesem Fall muss man der Forderung nachkommen.

:)

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Ich hab ja nur wiedergegeben was mir mein Finanzamt mitgeteilt habe und ich bekomme immer eine Aufforderung diese einzureichen. Entweder hast du Glück oder ich Pech. :biggrin5:

Seltsam, anscheinend wird das von Amt zu Amt auch noch unterschiedlich gehandhabt :skep::D

Tatsache ist aber dennoch, dass dies keine Pflicht ist, auch wenn man schon mal eine Erklärung eingereicht hat :) Wenn die gute Mitarbeiterin im Finanzamt was anderes behauptet, dann einfach nochmal nachhaken - wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist :)

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