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IGNORIERT

PlayStation 4: Sony verbietet Gebrauchtspiel-Verkauf


-=DGX=-

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Kurz vor dem Launch der PlayStation 4 am 29. November 2013 hat Sony die Nutzungsbedingungen für das PlayStation Network geändert. Der Verkauf von gebrauchten Spielen ist plötzlich verboten. Noch auf der E3 wurde das von Sony ganz anders dargestellt. Ein weiterer Punkt: Die User-Überwachung.

PS4 Spiele-Weiterverkauf verboten

Am 29. November 2013 wird die PS4 veröffentlicht, rund zwei Wochen vor dem Release hat Sony jetzt überraschend die Softwarenutzungsbedingungen für das PSN überarbeitet. Die Änderungen dürften nicht allen Spielern gefallen. Wichtigster Punkt: Absatz 7.1 verbietet de facto den Weiterverkauf von gebrauchten Spielen. Dabei hatte Sony noch auf der E3 getönt, wie einfach der Verkauf von Gebrauchtspielen sei und damit dem großen Konkurrenten Microsoft medienwirksam demonstriert, wie man die Zielgruppe glücklich macht. In den neuen Nutzungsbedingungen heißt es jedoch unter der Überschrift "Weiterverkauf": "Sie dürfen weder Disc-basierte Software noch Software-Downloads weiterverkaufen, insofern dies nicht ausdrücklich von uns autorisiert wurde. Ist der Herausgeber ein Drittanbieter, so wird zusätzlich von diesem Drittanbieter eine Erlaubnis benötigt." Die Nutzungsbedingungen gelten für PS one, PlayStation 2, PlayStation Portable-, PlayStation 3, PlayStation Vita und PlayStation 4 Systeme.

Sony sammelt Nutzer-Informationen

Neuerungen wurden auch in Bezug auf die Überwachung der User-Aktivitäten eingefügt. So heißt es unter "Privatsphäre und Nutzung der Software online": "Wenn Sie das PSN nutzen, behalten wir (...) es uns vor, Informationen über Sie zu sammeln." Unter Punkt 14 fragt Sony: "Überwachen wir das PSN?" und beantwortet die Frage gleich selbst mit "Ja". Und weiter: "Wir behalten uns das Recht vor, all Ihre PSN-Aktivitäten nach eigenem Ermessen zu überwachen oder abzuspeichern und jegliche Ihrer UGM (User Generated Media, also beispielsweise vom Nutzer erstellte Inhalte wie Videos oder Screenshots) nach eigenem Ermessen zu löschen, ohne Sie darüber zu benachrichtigen. Ihre Nutzung des PSN und unserer Community-Funktionen können abgespeichert und gesammelt werden oder uns von anderen Nutzern (...) übermittelt werden. Jegliche Informationen, die auf diese Weise gesammelt werden, z. B. Ihre UGM, Inhalte mit Ihrer Stimme und Textnachrichten, Gameplay-Videos, Zeit und Ort Ihrer Aktivitäten, Ihr Name, Ihre PSN-Online-ID und IP-Adresse können von uns (...) dazu genutzt werden, diese Nutzungsbedingungen und die SEN-Nutzungsbedingungen durchzusetzen, um Gesetze einzuhalten, um unsere Rechte, die der Lizenzgeber und Nutzer zu schützen und um die persönliche Sicherheit unserer Mitarbeiten und Nutzer zu gewährleisten."

Der User tritt seine Rechte ab

Auf die UGM (User Generated Media) geht Sony unter Punkt 11.1 und 11.2 noch ausführlicher ein. Selbst erstellte und geteilte UGM gehörten zwar dem User, Sony halte sich aber das Recht auf dieses geistige Eigentum vor. Der User selbst darf seine UGM nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Sony oder einem entsprechenden Drittanbieter für kommerzielle Zwecke nutzen - Sony darf das aber sehr wohl: "Auch autorisieren Sie uns, Ihre UGM zu lizenzieren, zu verkaufen oder auf andere Weise kommerziell zu nutzen, ohne Ihnen dafür eine Zahlung zu leisten." (ry)

Quelle: chip.de

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Das war bis jetzt bei allen Konsolen von Sony so, bzw. stand schon immer in den AGB.

Du kannst weiterhin deine Spiele auf Disc verkaufen, verleihen und was alles dazu gehört.

Und das die Rechte am Spiel nicht dir gehören sollte ja logisch sein.

Wenn du eine CD kaufst, hast du auch nicht die Musikrechte oder wenn du eine Blu-ray kaufst hast du auch nicht die Filmrechte ;)

Das PSN muss überwacht werden, denn wenn du jemanden melden willst wegen schlechtem Umgangston muss Sony das ja nachvollziehen können.

War bei der PS3 auch so und nix anderes ist es jetzt bei der PS4.

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Deine Überschrift ist FALSCH!

Diese AGB's gab es schon bei der PS2 ... Hier auch noch das aktuelle Statemant von Yoshida selbst:

Sony veröffentlichte in dieser Woche neue Nutzungsbedingungen für das PlayStation Network sowie für die einzelnen Konsolen. Unter anderem räumt sich das Unternehmen darin das Recht ein, den Weiterverkauf von Spielen zu unterbinden. "Sie dürfen weder Disc-basierte Software noch Software-Downloads weiterverkaufen, insofern dies nicht ausdrücklich von uns autorisiert wurde. Ist der Herausgeber ein Drittanbieter, so wird zusätzlich von diesem Drittanbieter eine Erlaubnis benötigt", heißt es dort.

Bereits gestern ließ Shuhei Yoshida, der Präsident der Sony Worldwide Studios, durchblicken, dass die Spieler nicht befürchten müssen, mit einem DRM konfrontiert zu werden. Die gebrauchten Spiele dürfen weiterhin verkauft oder getauscht werden. Aber warum wurde diese Textstelle mit aufgenommen?

"Das ist eine Bedingung seitens des europäischen PSN-Dienstes", so Yoshida gegenüber Gamasutra. "Wir haben kein DRM, überhaupt kein neues DRM. Das ist lediglich eine rechtliche Sache. Die Leute können ihre gebrauchten PS4-Disk-Spiele verkaufen, so wie wir es öffentlich angekündigt haben. Die Anwälte kamen mit solchen Dingen an."

Yoshida ist übrigens nicht der einzige Sony-Vertreter, der sich zu diesem Thema äußerte. Ein weiterer Sprecher erklärte gegenüber Gamsutra: "So wie es SCE auf der E3 angekündigt hat, dürfen die Kunden ihre PS4-Disks verkaufen oder verleihen."

QUELLE

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