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Richtiger Fall für @Celinilein

Zitat

 

Nach Feststellung des Landgerichts Bochumlebten die drei Angeklagten Peter P., Barbara H. und der Polizeibeamte Michael R. in einem von „Mystizismus, Scheinerkenntnis und Irrglauben“ geprägten „neurotischenBeziehungsgeflecht“ zusammen. Dabei gelang es P. und H., den leicht beeinflussbaren R. von der Existenz eines „Katzenkönigs“ zu überzeugen, der seit Jahrtausenden das Böse verkörpere und die Welt bedrohe.

Als H. Mitte 1986 von der Heirat ihres Ex-Freundes mit Annemarie N. erfuhr, beschloss sie gemeinsam mit P., den Aberglauben von R. zu nutzen, um N. zu töten. Sie spiegelte R. vor, der „Katzenkönig“ verlange für die vielen von R. begangenen Fehler ein Menschenopfer in Gestalt von N.; sonst müsse R. die H. verlassen, und die Menschheit oder zumindest Millionen von Menschen würden vom „Katzenkönig“ vernichtet. R. wusste um die Strafbarkeit des „Menschenopfers“, ließ sich jedoch trotz Gewissensbissen, zur Abwehr der „Gefahr für Millionen Menschen“, darauf ein.

P. gab R. sein Fahrtenmesser und riet ihm, die N. damit in ihrem Blumenladen hinterrücks zu erstechen. Am 30. Juli 1986 betrat R. N.s Blumenladen unter dem Vorwand, Rosen kaufen zu wollen, und stach der ahnungs- und wehrlosen N. zwölfmal in Hals, Gesicht und Körper. Als Dritte zu Hilfe eilten, ließ er von ihr ab, rechnete aber mit ihrem Tod. N. überlebte schwer verletzt.

 

 

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