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IGNORIERT

Spam-Thread™ - Runde zwei


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vor 5 Stunden schrieb Romeo:

Da bin ich vorhin schier vom Stuhl gefallen, als ich das gelesen hab....

https://www.watson.de/deutschland/social media/229789967-hildmann-verzweifelt-nach-satire-artikel-erhaelt-er-hunderte-wut-nachrichten-seiner-anhaenger

Mein Kollege war noch hier und während ich so am Lesen war, hätte ich am liebsten losgebrüllt. Musste stumm lachen (das geht wohl) und mir sind sogar dabei auch die Tränen gekommen. Wie dumm diese Menschen sind, erkennt man doch schon daran, oder? :smilielol5:

:lolface:

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vor 1 Minute schrieb mstyles:

Nope, seit 600 wach.

War schon einkaufen, duschen und frühstücken. Jetzt kann gepflegt gedaddelt werden, division 2 , was ein geiles Game.  Vorallem für 10€.

Guten Morgen und ein schönes Wochenende. 

Da fühl ich mich richtig nutzlos, weil ich grade erst aus dem Bett gefallen bin und noch nichts von alldem gemacht habe, aber alles heute bei mir noch auf der Liste ist :D

Naja ich hab mich dann mal für Kaffee und zocken entschieden xD Dir auch viel Spaß dabei :)

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vor 2 Stunden schrieb Shakyor:

Dann ist es dumm.:emot-neckbeard:

Ich bin in mehreren aktiv wo all das kein Problem ist.

Ich kann es verstehen, nervig ist es dennoch irgendwo.

 

Wenn andere meinen sie müssen aufs deutsche Recht pfeifen dann ist das deren Sache (sofern es deutsche Seiten sind, denn alles andere lässt sich nicht vergleichen), vielleicht haben sie ja auch mal "Glück" und werden verpfiffen so wie wir, dann wird es da sicherlich auch anders aussehen. Bei uns läuft es allerdings korrekt ab, aber wenn sich jemand freiwillig ins Impressum setzen mag bitte gerne :D

 

Zitat

Nach § 15 JuSchG unterliegen indizierte Trägermedien (Filme oder Computer- bzw. Konsolenspiele) Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Beschränkungen kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe nach § 27 JuSchG geahndet werden, zudem stellt eine Zuwiderhandlung einen Wettbewerbsverstoß dar, der einen Unterlassungsanspruch begründet.

Zitat

Bei Verstößen gegen die Vorgaben des § 15 JuSchG macht sich der Handelnde gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG strafbar. Darüber hinaus kann bei einer jugendschutzwidrigen Bewerbung von indizierten Medien eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung drohen, da in solch einem Fall ein Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG vorliegt. Für eine Zuwiderhandlung gegen § 15 JuSchG im Internet genügt es bereits, wenn ein Spiel oder Film (bzw. dessen Verpackung, Cover, etc.) lediglich für Kinder und Jugendliche wahrnehmbar ist. Des Weiteren ist es unzulässig, indizierte Filme oder Spiele auf Produktsuche-Plattformen (z.B. Google Shopping-Ergebnisse) zu präsentieren.

Wir stehen im übrigen unter Beobachtung, wer also glaubt da passiert nix liegt falsch :) Und neues Forum müssten wir uns dann auch alle suchen :frown2: Ne lass mal... Dann doch lieber die Handvoll Spiele unter Verschluss halten :)

 

PS: Nervig finden wir das auch im Übrigen :D 

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Gäste die erwarten, dass ich ihnen einen Aschenbecher in meiner Wohnung auf den Schoß stelle sind für mich keine Gäste und können dementsprechend gerne woanders hingehen :D

Ich finde auch allein den Aufenthalt in einer Raucherwohnung ultra unangenehm und wir haben schon etliche Wohnungen abgelehnt weil vorher Raucher drin waren. Das bekommt man einfach nicht mehr raus. Finde ich bei Mietwohnungen auch ziemlich unfair dem Vermieter gegenüber. Selbst wenn ich Raucher wäre würde ich nicht in meiner Bude rauchen, als mein Mann noch geraucht hat stand das auch gar nicht zur Debatte auch von seiner Seite aus und er ist immer raus gegangen.

Ich find das auch eher heftig das einige (nicht alle!) Raucher da auch absolut kein Verständnis für haben, dass man als Nichtraucher das halt auch nicht so geil findet und auch nochmal ein anderes Empfinden hat weil man es meist ja auch nicht gewohnt ist von dem Geruch umgeben zu sein.

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vor 2 Minuten schrieb Nicola-Me:

Doch die gibt es schon, hier mal nur eine:

https://www.innocigs.com/blog/aktuelle-langzeitstudie-e-zigarette-konsum/

 

Das Problem an den Studien ist, das die alle verschiedene Ausgangssituationen haben, gerade wenn mit unterschiedlichen Aromazusätzen getestet wird. Auch gibt es Test, wo es schon durch das Rauchen bei Testpersonen Lungenbeschwerden gab oder anders gesagt die Lunge sich schon negativ durch das Rauchen verändert hat.

So rein interessemäßig da ich den Dingern auch eher skeptisch gegenüberstehe aber nicht im Thema bin. Die gibts doch noch gar nicht so lange oder? Wie kann es da schon Langzeitstudien geben? 3,5 Jahre (hab ich eben beim Überfliegen aufgeschnappt) ist für mich keineswegs eine Langzeitstudie, man weiß so ja gar nicht was das Zeug mit dem Körper in 10-20 Jahren z.B. macht.

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vor 8 Minuten schrieb Nicola-Me:

Die gibt es schon eine Weile. Ich glaub ein Chinese hat die in den 90er erfunden. Glaube hin oder her, hier eine mal eine Wiki-Seite.

https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrische_Zigarette

 

Edit: Sorry, ich lese gerade das in den 2000er erfunden wurde.

okay danke, doch schon so lange. Aber zumindest die von dir verlinkte "Langzeitstudie" bezieht sich auf einen Zeitraum von 3,5 Jahren was halt in meinen Augen nicht wirklich lange ist um solche Auswirkungen festzustellen wie sie beispielsweise Zigaretten haben. Aber wie dem auch sei, jeder wie er möchte. Immerhin stinkts nicht so :D

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