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IGNORIERT

Rechtslage bei beschädigtem Paket/Päckchen


greekman_1

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Hi, folgendes ist passiert:

Ich habe aus England ein game bestellt über amazon, Versand erfolgte durch DHL und heute kam es an.

Das Päckchen sah zertrampelt aus, hinten sogar ein bisschen aufgerissen.

Ich habe es nicht wirklich gerafft heute Morgen als ich im Halbschlaf vom DHL typ das ding angenommen habe -.-

Als ich dann die Treppen hochging, habe ich es rasseln gehört und dachte mir "oh !$"#"...

Beim Aufmachen dann die böse Überraschung, siehe Fotos..

Immerhin ist die bluray unbeschädigt(!)

Wie ihr durch meine trophies vermuten könnt, habe ich ein paar Spiele zu Hause - der Großteil über das Internet bestellt (und davon ein Großteil aus England) - und sowas ist mir noch nie passiert.

Meine Fragen (interessanter wenn die Disc beschädigt wäre):

1. Habt ihr das jemals erlebt?

2. Welche Erfahrungen habt ihr bzgl Reklamation von solchen Schäden

3. Wie ist die Rechtslage? Wer haftet für einen solchen Schaden

Ich schätze das Transportunternehmen?!

4. Was wäre wenn ich das nächste mal wenn so etwas vorkommt (hoffentlich nie) das Paket nicht annehme? Welche Kosten fallen evtl. an?

....

Im Endeffekt habe ich jetzt eine beschädigte bluray Hülle und ein leicht zerissenes Inlay -> verkraftbar, aber dennoch nicht erfreulich und vor allem nicht das, was man von einem solchen Transportunternehmen und Shop erwarten kann.

Ich bin mal auf eure Antworten gespannt und bendanke mich schonmal für Infos.

(habe nach einem passenden Thread gesucht aber nichts gefunden :/)

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Nun Du hast tatsächlich das Glück über Amazon bestellt zu haben. Dort sind Reklamationen dieser Art selten ein Problem und werden sehr kulant im Sinne des Kunden behandelt. Normalerweise haftet das Transportunternehmen für Schäden, die während des Transportes auftreten. Und glaub mir, Du hast gar keine Ahnung, wie ein Transportunternehmen wie DHL Pakete und Päckchen behandelt. Du wärst schockiert, wenn Du ein Paketzentrum und die Arbeitsweise in diesem sehen würdest.

Der Schaden muss den zusatändigen Unternehmen innerhalb von 2 Wochen gemeldet werden, um Schadensersatzansprüchen geltend zu machen. Es würde also nicht viel bringen, die Annahme eines solchen Paketes zu verweigern, denn dann würde das Paket oder Päckchen im Regelfall an den Absender zurückgehen, der Dir wiederrum mit Kosten kommen könnte. Du könntest also immer noch zur zuständigen Poststelle gehen (Beweisfotos hast Du ja glücklicherweise gemacht) und Schadensersatzansprüchen geltend machen.

Mittlerweile, muss ich einma sagen, gibt der grösste Dienstleiter in dem Sektor, DHL, eine ziemlich traurige Figur ab. Aus Zeitgründen kaufe ich recht viel über's Internet ein und muss jedes Mal ganz tief einatmen, wenn ich sehe, daß mit DHL versendet wird. Bisher sind zwar alle meine Pakete und Päckchen angekommen, aber häufig wurden diese bei Nachbarn deponiert oder es wurde mir eine Abholkarte in den Briefkasten geworfen, weil ich im 3. OG wohne. Selbst Pakete oder Päckchen mit Identverfahren wurden schon bei meinen Nachbarn dponiert, obwohl ich ausdrücklich beim zuständigen Postamt angegeben habe, daß ich nicht möchte, daß Pakete bei meinen Nachbarn abgeben werden, wenn ich nicht zu Hause sein sollte.

Ich habe mittlerweile schon so regen Verkehr mit dem DHL Kundendienst, daß diese eine Schnellwahltaste auf meinem Festnetztelefon verdient hätten. Und jedes verdammte Mal bekomm ich das gleiche Entschuldigungsschreiben!!

Zuletzt hatte ich das Theater mit der Versendung von God of War-Ascension...Postidentverfahren und obwohl ich zu Hause war wurde bei mir nicht geklingelt (kann ich nämlich an der Gegensprechanlage sehen, wenn in meiner Abwesenheit geklingelt wurde leuchtet nämlich ein grünes Lämpchen) und was war in meinem Briefkasten?-Eine Abholkarte!!!

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"Es würde also nicht viel bringen, die Annahme eines solchen Paketes zu verweigern, denn dann würde das Paket oder Päckchen im Regelfall an den Absender zurückgehen, der Dir wiederrum mit Kosten kommen könnte."

Kann er nicht. Wenn die Sendung schon äusserlich beschädigt ist kann ich die Annahme natürlich verweigern! Im Zweifelsfall im Beisein des Paketboten öffnen.

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"Es würde also nicht viel bringen, die Annahme eines solchen Paketes zu verweigern, denn dann würde das Paket oder Päckchen im Regelfall an den Absender zurückgehen, der Dir wiederrum mit Kosten kommen könnte."

Kann er nicht. Wenn die Sendung schon äusserlich beschädigt ist kann ich die Annahme natürlich verweigern! Im Zweifelsfall im Beisein des Paketboten öffnen.

Bei äußerlich erkennbaren Schäden unbedingt die Annahme verweigern!

Deshalb, wenn du ein Paket bekommst sei es von DHL, GLS, DPD, UPS, etc. das Paket unbedingt kurz begutachten! Das Paket öffnen, darfst du nur im Beisein des Paketboten wenn es äußerliche Schäden aufweist, ist das Paket äußerlich unbeschädigt, musst du deine Unterschrift zuerst leisten wenn du es öffnen möchtest. Allerdings sind auch die Fahrer nicht immer über solche Sachlagen informiert, deswegen kann es bei solchen "Sonderfällen" vor der Haustüre zu unangenehme Aussprachen mit dem Fahrer führen.

Bei Amazon reklamieren, denn das Unternehmen ist dein direkter Ansprechpartner, mit DHL hast du nicht's zu tun, sie haben deine Sendung lediglich befördert. Kommt es zu zwischenfällen muss sich Amazon mit DHL rumschlagen, du kannst da sowieso nicht viel ausrichten. Ein privat Empfänger mehr oder weniger ...

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"Es würde also nicht viel bringen, die Annahme eines solchen Paketes zu verweigern, denn dann würde das Paket oder Päckchen im Regelfall an den Absender zurückgehen, der Dir wiederrum mit Kosten kommen könnte."

Kann er nicht. Wenn die Sendung schon äusserlich beschädigt ist kann ich die Annahme natürlich verweigern! Im Zweifelsfall im Beisein des Paketboten öffnen.

Das wäre eine Option gewesen, die er nicht in Anspruch genommen hat. Bei einer Annahmeverweigerung geht im Normalfall das Paket an den Absender zurück, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Diese könnte der Absender dann geltend machen, da er mit Sicherheit nicht auf den Kosten sitzen bleiben wollen wird.

Ich hab solche Fälle schon miterlebt, wo privat etwas ersteigert wurde und das Paket nicht heil angekommen ist.

Die Post hat eine Reklamtionsfrist. Innerhalb dieser können sich sowohl der Absender wie auch der Empfänger melden und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Ich hab auch nie behauptet, daß er die Annahme nicht verweigern kann. Ich sprach davon, die Annahme in seinem Fall nicht einfach zu verweigern, weil es nun mal so ist, daß das Paket dann an Absender zurückgeht.

Er schrieb ja selbst, daß er nicht ganz wach gewesen wäre als er das Paket angenommen hätte und ihm der äusserliche Schaden nicht aufgefallen wäre.

Was wäre denn gewesen, wenn das Päckchen, beschädigt wie es war, in den Briefkasten gepasst hätte? Bei mir lagen schon viele Blurays und Filme in lufgepolsterten Umschlägen im Briefkasten. In dem Fall hätte er gar nichts mit dem Postboten abklären können und hätte nur nachträglich beim Postamt die Annahme verweigern können, ohne großen Effekt versteht sich.

Sorry, wenn ich das so schreib, aber einfach aus dem Kontext reißen und zitieren ist ein wenig einfallslos!

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Ich hatte schonmal genau den selben Fall mit amazon.co.uk. Die Hülle sah genauso aus wie bei dir. Hab dann ne freundliche E-Mail mit nem Foto geschrieben und ne Stunde später gabs ne Versandmitteilung und mir wurde das Spiel nochmal komplett kostenlos zugeschickt.

Bei Amazon brauchst du dir da echt keine Sorgen machen, die sind wirklich immer sehr Kundenfreundlich.

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